


Modell E65/E66 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
11.10.2007, 21:05
|
#11
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.11.2005
Ort: Bayern
Fahrzeug: 2018 G11 750 Ixdrive + 1979 Lincoln Continental Town Car + 1979 Lincoln Mark V + 1976 Cadillac Coupe de Ville + 1976 Cadillac Eldorado Cabrio
|
Zitat:
Zitat von tomtom74
auf dem Ring gilt ja auch bei den "Touristenfahrten" für 20€pro Runde ne zul. Höchstgeschwindigkeit von ich glaube 100km/h...
|
Ach...
Sag das doch mal Sabine Schmitz. Die Ärmste scheint ja völlig ahnungslos...
|
|
|
11.10.2007, 21:37
|
#12
|
SA 944
Registriert seit: 12.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Diverse
|
Die Vollkasko zahlt zu 80%. Denn es ist keine Rennstrecke, sondern eine Mautpflichtige Landstraße wo die STVO gilt. Also kein rechtsüberholen usw..Es sind dort auf der Graden am Ende sogar 70 Schilder aufgestellt. Wenige Versicherungen haben die NoS in ihren Klauseln ausgeschlossen. Ruf bei deiner VS an und erkundige dich. Deine Frage die ja auf DEINEN 7er bezogen ist, kann dir keiner beantworten. Nur deine Versicherung.
__________________
BMW Individual
|
|
|
11.10.2007, 21:44
|
#13
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
|
Zitat:
Zitat von Alfred G
Nein nein, keine Angst, mein 7er ist völlig unversehrt.
Das ist reine "Was-wäre-wenn-Frage". Irgendwie würde es mich schon mal jucken, da über die Nordschleife zu brettern (und Sabine Schmitz zu überholen....)
Ich weiß: Teilnahme an Rennveranstaltungen ist ausgeschlossen.
Aber ich will ja gar kein Rennen fahren. Sondern halt einfach mal diese Runde drehen.
Und im Fall des Falles - würde die Vollkasko zahlen?
|
Laut Aussage des Geschäftsführers der Nürburgring GmbH handels es sich bei der NS um eine normale Landstraße, bei der die STVO gilt, also z.B. Tempo 100. Fährst Du schneller als 100, zahlt Deine Versicherung wahrscheinlich genauso, als wenn Du auf einer normalen Landstraße mit überhöhter Geschwindigkeit rausfliegst.
|
|
|
11.10.2007, 22:16
|
#14
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von tomtom74
auf dem Ring gilt ja auch bei den "Touristenfahrten" für 20€pro Runde ne zul. Höchstgeschwindigkeit von ich glaube 100km/h...
|
Moin...
da geht's doch schon los mit dem Glauben....
es handelt sich um eine Kraftfahrstraße mit mehr als 12m Breite in eine Fahrtrichtung, somit entfällt die Vmax Beschränkung....
gugg doch mal hier: http://www.touristenfahrer.de/
|
|
|
11.10.2007, 22:20
|
#15
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
|
Zitat:
Zitat von jensputzier
Laut Aussage des Geschäftsführers der Nürburgring GmbH handels es sich bei der NS um eine normale Landstraße
|
Ach was. Das wusste ich nicht. Ja dann solltest Du keine probleme mit der Versicherung bekommen. Allerdings ist maßgeblich, was in dem Bedingungswerk deiner Gesellschaft steht.
|
|
|
11.10.2007, 22:24
|
#16
|
erfolgreiche Momente
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
|
Zitat:
Zitat von pille
Moin...
da geht's doch schon los mit dem Glauben....
es handelt sich um eine Kraftfahrstraße mit mehr als 12m Breite in eine Fahrtrichtung, somit entfällt die Vmax Beschränkung....
gugg doch mal hier: http://www.touristenfahrer.de/
|
Falsch, setzen. Was hat die Breite mit der Geschwindigkeit zu tun?
Auf dem Ring gilt die StVO. Also nehmen wir das Gebetbuch der Autolenker und schauen dort im §3 Geschwindigkeit nach:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
außerhalb geschlossener Ortschaften
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Jetzt die Ausnahmen, wo dann auch Apotheker  schneller fahren dürfen:
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Der Ring ist eine Einbahnstraße ohne Mittelstreifen usw.
Fazit: 100km/h
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
|
|
|
11.10.2007, 22:43
|
#17
|
State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Nö!
"Da die Strecke nicht durch geschlossene Ortschaften führt, gilt zwar keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung, aber im Bereich der Ein/Ausfahrt sowie der Ortschaften Nürburg und Breidscheid wurden aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen Tempolimits ausgewiesen. Seit einigen Jahren wird die Einhaltung der Vorschriften (mit Unterstützung der Polizei) verstärkt kontrolliert, teilweise mit einem Hubschrauber."
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nordschleife
Fazit: Nix da mit schneller als 100 km/h nicht erlaubt.
Gruß, Claus
|
|
|
11.10.2007, 22:54
|
#18
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Don Pedro
Der Ring ist eine Einbahnstraße ohne Mittelstreifen usw.
|
Moin,
eben... der Gegenverkehr fehlt.
Zitat:
sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind
|
Und die Breite spielt sicherlich eine Rolle, wie anders ist es zu erklären, daß auf bestimmten BAB-Abschnitten (z.B. der A7) der fakultative Standspurmitbenutzungsbetrieb eingerichtet wurde.
Dazu wurden die beiden Hauptfahrstreifen verkleinert & die Vmax auf 120km/h herabgesetzt, obwohl ansonsten alle Kriterien einer "offenen" BAB, also auch der vollwertige Seitenstreifen erhalten sind.
|
|
|
11.10.2007, 23:27
|
#19
|
State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
|
Offizieller Status
Aus den FAQ:
Welchen verkehrsrechtlichen Status hat die Nordschleife?
Während der Touristenfahrten: Es ist eine mautpflichtige Kraftfahrtstraße mit durch baulich bedingter Maßnahme getrennte Fahrstreifen (Gegenverkehr gibt es nicht). Es gilt die StVO und eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Offiziell nennt sich das "Mehrspurige Kraftfahrstraße mit Autobahn-ähnlichem Charakter".
Ich hoffe, das reicht jetzt an Infos zu dieser merkwürdigen 100 km/h-Diskussion. Somit hat die Nordschleife einen Status wie eine Autobahn und man darf (abgesehen von den begrenzten Teilstrecken) so schnell fahren, wie man kann. Niemand blitzt, es gibt keine Strafen und es sind auch keine Schilder mit "100" aufgestellt.
Die Versicherungsfrage (um die es hier ja geht), bespricht man am besten mit seiner Versicherungsgesellschaft, aber das wurde ja auch schon genannt.
Gruß, Claus
|
|
|
11.10.2007, 23:27
|
#20
|
erfolgreiche Momente
Registriert seit: 17.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
|
In der Bau- und Betriebsvorschrift zu BAB und Fernstraßen und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften ist die Mindestbreite von Fahrstreifen geregelt und vorgeschrieben.
Werden diese unterschritten, muss die Geschwindigkeit angepasst - hier also herabgesetzt werden.
Alles andere siehe § 3 StVO ...
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|