


|
BMW 7er, Modell E23 |
 |
|
|
Varianten |
|
|
|
Detail-Infos |
|
|
|
Interaktiv |
|
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|
|

|
 |
|
01.01.2026, 13:34
|
#11
|
|
Moderator
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
|
Zitat:
Zitat von GB41
Ich würde es nicht an den geriffelten Glas-Streuscheiben festmachen, denn die haben bei allen Oldtimern eine Zulassung geschafft...
…
|
…deswegen habe ich auch bei meiner Vermutung extra den Breitband-Scheinwerfer dazugeschrieben; diverse Rundscheinwerfer mit Streuscheiben wie Golf I/II, sogar der Volvo Amazon ab 1957, haben eine Freigabe.
Aber schaun mer mal. 
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
|
|
|
01.01.2026, 20:49
|
#12
|
|
V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
|
Finde die LED-Leuchten richtig schrecklich am Oldi - bei meinem Golf waren die erst verbaut, sofort rausgeschmissen und auf Halogen gewechselt.
Es gibt zwar mittlerweile auch Vintage-LEDs, aber preislich sehr ambitioniert.
Die würde ich einfach einbauen - merkt doch dann kein Schwein. Eine Freigabe für so seltene Autos wie den E23 wird es ziemlich sicher nicht geben.
__________________
Viele Grüße
Sebastian
|
|
|
02.01.2026, 16:10
|
#13
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.06.2014
Ort: Straubing
Fahrzeug: E32 735iA BJ91
|
Das stimmt, ein Oldi mit LED ist nicht so leicht zu machen.
Sobald das LED Licht von der Farbtemperatur das natürliche Glühlampen-Gelb verläßt, wird es heikel. Dann merkt es jeder, dass da was nicht stimmt.
Gelb ist OK, Warm-Weiss ist auch noch OK, Kalt-Weiss ist bereits Gaga, Blau absolutes NoGo!
Die Ultinon ist noch eindeutig Warm-Weiss bis Reinweiss, keinerlei Kalt oder Blau.
Der Unterschied allerdings zu einer historischen H1 Glühbirne ... ich habe das Fernlicht im E30 nicht umgerüstet... ist richtiges Gackerlgelb gegen Warmweiss.
|
|
|
03.01.2026, 13:15
|
#14
|
|
schon über 10 Jahre dabei
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
|
In unseren Octavia haben wir die night breaker 220 von Osram verbaut, weil auch da keine Umrüstung auf LED erlaubt ist. Macht auch was aus.
__________________
Viele Grüße Jens
Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
|
|
|
07.02.2026, 19:40
|
#15
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.03.2004
Ort: Brake
Fahrzeug: 502 2.6 (12.55), E23 735iA (08.85)
|
Moin,
ich habe nun eine Antwort betreffend meiner Anfrage bekommen. Nun ist die Frage besteht Interesse die Sache weiterzuverfolgen. Die Zulassung sollte dann ja auch für die anderen Modelle mit dem gleichen Scheinwerfer gelten. Das das Licht nicht zu einem "Oldie" passt ist klar, hier geht es aber auch um sicheres fahren bei immer mehr werdendem Verkehr.
bis denne Peter
-------------------------------------------------------------
Guten Tag,
Wir bitten um Entschuldigung für die späte Antwort. Die Wartezeit auf eine Antwort hat sich aufgrund der aktuellen Saison erheblich verlängert.
Vielen Dank für die übermittelten Informationen und Ihre Anmerkungen.
Grundsätzlich ist der Zulassungsprozess für Leuchtmittel für ein bestimmtes Fahrzeugmodell sehr zeitaufwendig und kostenintensiv. In Fällen, in denen ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug jedoch bereits über einen zugelassenen Scheinwerfertyp verfügt, ist der Homologationsweg deutlich vereinfacht.
Sollten in Ihrem Fahrzeug tatsächlich die Original-Scheinwerfer mit den Nummern E1 14466 (HC) / E1 14464 (HR) für das Abblendlicht verbaut sein, bitten wir Sie um Zusendung der folgenden Unterlagen:
• Ein Foto des Fahrzeugscheins, auf dem die Typgenehmigungsnummer des Fahrzeugs ersichtlich ist, oder ein Foto des Typenschilds des Fahrzeugs.
• Ein Foto der Genehmigungsnummer des Scheinwerfers (die Nummer ist entweder direkt in den Scheinwerfer eingeprägt oder auf einem Aufkleber am Scheinwerfergehäuse aufgedruckt).
• Ein Foto der Fahrzeugfront.
Ich werde diese Informationen an unsere Produktentwicklungsabteilung weiterleiten. Dies könnte dazu beitragen, den gesamten Prozess erheblich zu beschleunigen.
Was die Hauptscheinwerfer betrifft, so ist die Sachlage aus den oben genannten Gründen wesentlich komplexer. Es lässt sich derzeit nicht mit Sicherheit sagen, ob oder wann diese Scheinwerfer zugelassen werden.
Dawid Marzec
Customer Care Specialist
__________________
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 4 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 4)
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|