


BMW 7er, Modell E32 |
 |
|
Varianten |
|
Detail-Infos |
|
Interaktiv |
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|

|
 |
|
15.10.2006, 19:07
|
#1
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.04.2005
Ort: Würzburg
Fahrzeug: 528i Bj. 99, VW T3, Yamaha YZF
|
Tagfahrlicht nachrüsten?
Hi,
ich war eben auf der Seite www.tagfahrlicht.de. Da gibt es ja schöne kleine Lichter in verschiedenen Formen.
Hat schon mal jemand hier Tagfahrlicht eingebaut?
|
|
|
16.10.2006, 04:04
|
#2
|
Engine Bay - Diving Co.
Registriert seit: 23.01.2004
Ort: Poppencity
Fahrzeug: 750iLA Highline, 730iA R6 PD02/93, EZ08/93 DA27556, E30 Cabrio, E36 Winterschlurren
|
Moin!
Habe das mal an einem Fuffi aufm Rhein Ruhr Stammtisch in Essen gesehen.
Weiß nich welchen Nick der User hatte, hats aber zum nächsten Stammtisch freiwillig selber wieder abgebaut.
Sah bescheiden aus, würde ich wenn schon Standlicht anmachen, oder so.
__________________
Gruß
Andreas
InEfficientDynamics
Leider Geil
1 "Fuffis haben keine Besitzer, höchstens bedienstetes Personal!"
2 "Es ist nie nichts!"
3 "Ohne einen kleinen Pentosinfleck ist Mann nicht richtig angezogen!"
if(AHNUNG == 0){readFAQ;useSEARCH;useGOOGLE;}else{usebrain;makepost;}
|
|
|
08.06.2015, 10:04
|
#3
|
Gast
|
Letztens kam bei meinem Fuffi die Meldung: "Standlicht" also lief ich mal um das Auto rum um zu sehen welche Birne den defekt ist und da fiel mir auf die Standleuchten vorne sehen recht schick aus.
Mir kam dann eine weitere Idee anstatt die Nebler zu modifizieren, man könnte doch auch diese als Tagfahrlicht mit einer Zweifaden Birne gebrauchen, analog des E31.
Bevor jetzt wieder etwas kommt es ist nicht zulässig, erlöschen der Betriebserlaubnis, kein TÜV usw. Das weiss ich und ist mir erstmal auch egal, den das Auto ist nicht in Deutschland zugelassen! Wenn ich mich an den Umbau machen sollte werde ich das vorher auch mit dem zuständigen Verkehrsamt absprechen, also lasst das mal meine Sorge sein...
Möchte von euch nur wissen ob das schon jemand gemacht hat? Gerne auch per U2U.
|
|
|
08.06.2015, 11:07
|
#4
|
fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
|
Zitat:
Zitat von dominic-ch
... egal, den das Auto ist nicht in Deutschland zugelassen!
|
Und in Deutschland haben wir nach wie vor gar keine Tagfahrlicht-Pflicht.
TFL-Leuchten haben eine TFL-eigene Kennung, ein "Umfunktionieren" anderer Leuchten muss daher - rein rechtlich - regelmäßig scheitern; ein normaler Abblendlichtscheinwerfer wird niemals ein legaler Tagfahrlichtscheinwerfer - er wird ja auch niemals zum legalen Xenonscheinwerfer (wieder andere Kennung).
Mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden, vgl. STVO.
Olli
|
|
|
08.06.2015, 16:21
|
#5
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
|
Ich finde Tagfahrlich sinnfrei. Mal abgesehen davon, dass das Ganze CO2-Gehabe sinnvoll ist oder nicht. Jedes weitere Licht benötigt Strom und das kostet Energie.
Zitat:
Zitat von Olli
Mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden, vgl. STVO. 
|
Das ist ein Irrtum. Das dachte in Polizist auch schon mal bei mir. Buße musste ich nicht zahlen. Es ist so, dass wenn Licht vorgeschrieben ist (im Tunnel, bei Dämmerung, Dunkelheit, Sichtbehinderung etc) darf nicht allein mit Standlicht gefahren werden. In allen anderen Fällen schon, also Bedeckten Himmel kann ich Mittags das Standlicht einschalten und damit ohne gegen die StVO zu verstoßen fahren (nur auf das Licht bezogen).
__________________
"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
|
|
|
08.06.2015, 17:44
|
#6
|
Allround Dilettant
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Hamburch
Fahrzeug: E23 Alpina B9, E32 Alpina B11 Nr.30, E32 746 Alpina 4,6,
|
Wir hatten da doch gerade einen Fred drüber, die Idee von Chioliny war gar nicht schlecht, aber eben leider ohne TÜV. Auch sind Angel Eyes für einen BMW recht net. Aber die die man so wirklich als Tagfahrlicht nutzen könnte müß man selbst in die Scheinwerfer Integrieren und somit ist das auch ohne Segen des TÜV.
__________________
Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
|
|
|
08.06.2015, 19:07
|
#7
|
fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
|
Zitat:
Zitat von Setech
Das ist ein Irrtum.
|
Fragt sich nur, auf welcher Seite.
§ 17 Abs. 2, erster Satz STVO.
Expressis verbis.
edit: Hüh-stopp - wie von Dir beschrieben (hätte ich mal richtig lesen sollen..), stimmt es freilich.  Aber auch nur so.
Olli
Geändert von Olli (08.06.2015 um 19:20 Uhr).
|
|
|
21.07.2016, 13:46
|
#8
|
Mitglied
Registriert seit: 10.08.2015
Ort: Preetz (Schleswig_Holstein)
Fahrzeug: E32-750i V12 (PD: 12.04.90) seit 10.98
|
Moin Dominic,
vieleicht gefällt Dir meine Lösung zum Thema Tagfahrlicht:
Vorweg ein für mich ein einschneidendes Erlebnis:
Aus einer wartepflichtigen Seitenstraße fährt eine Frau direkt vor mein Auto. Ich kann mich nur noch mit einer Vollbvremsung retten. Zusätzlicht beschimpft mich diese Frau: "Ich hatte Vorfahrt. Sie haben kein Licht an!"
Nun habe ich meinen Fuffi zu meiner Sicherheit auf Tagfahrlicht umrüsten lassen. Und das geht ganz einfach.
Von der Zündung Klemme 15 eine Leitung zum Schalterabgang des Nebelscheinwerfers. Die Leitung wird so verlegt, daß sie über das Klappfach auf der Fahrerseite führt. Dort wird sie unterbrochen und es wird eine 10 A-Stecksicherung eingefügt.
So hast Du Dein Tagfahrlicht und wenn Du alle zwei Jahre zum TÜV fährst, ziehst Du lediglich die Sicherung heraus und alles funktioniert wieder normal.
Das alles ist zwar nicht erlaubt; aber (siehe oben) schützt Dich und sieht auch noch richtig gut aus.
Gruß Claus
Geändert von Claus Pingel (21.07.2016 um 13:51 Uhr).
|
|
|
21.07.2016, 14:04
|
#9
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.05.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: BMW 730iA R6 (E32) 1992, BMW 740ilA V8 (E32) 1993, BMW 318i touring (E30) 1988, Niesmann+Bischoff 6700iTA
|
Was hat es mit ECE-R-48 auf sich?
Da ist doch geregelt, dass die Positionsleuchte als Tagfahrlicht verwendet werden darf?!?
|
|
|
22.07.2016, 11:32
|
#10
|
LOW4LYF
Registriert seit: 17.07.2002
Ort: Silicon Valley
Fahrzeug: E32 735i - E91 325xi - E34 ///M5 AC SCHNITZER S5 SILHOUETTE - ///M4 COMPETITION - E38 740i SPORT "DINAN" - CHEVROLET EL CAMINO - KAWASAKI ZX7R
|
Gedimmtes Fernlicht ala Canada Ausfuehrung waere mir am liebsten....leider ist der Kabelbaum nicht mehr lieferbar....
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|