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BMW 7er, Modell E32
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Alt 14.10.2005, 22:27   #1
Saba
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Saba
 
Registriert seit: 24.04.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
Standard seit 4.10 Narrenfreiheit!!!

Seit 4.10.05 gibt es für Fahrzeuge mit neuen EU-Papieren eine Narrenfreiheit!
Das heist: KEINE Eintragungen sämtlicher Tuning und anbauteile inkl. Reifen + Felgen mehr notwendig, einzigste ausnahme ist die AHK, die wird eingetragen!
ABEs + EWGs sind auch nicht mehr Gültig und brauchen nicht mehr mitgeführt werden!
Was aber nicht heißt das man machen darf was man will, die
STVZO gilt weiterhin!
Dort steht genau drin wie weit ein rad raus schauen darf und die unterbodenbeleuchtung nicht erlaubt ist und die vorderen scheiben nicht getönt werden dürfen + 1000 andere sachen!!!

Quelle:
POLIZEI Revier Villingen, abteilung Verkehrs-Polizei (Verkehrszug)

Und ich hab vor 4wochen noch ärger wegen meinem nicht eingetragenen
Lenkrad bekommen gott sei dank hab ichs nicht eintragen lassen
__________________
________________________________________
Gruß aus dem Schwarzwald
Olli
Saba ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2005, 06:57   #2
Matthes
† 05.05.2017
 
Benutzerbild von Matthes
 
Registriert seit: 12.04.2005
Ort: on the road
Fahrzeug: e34 540i Touring und andere Fahrzeuge
Standard

Hallo,
Stimmt so nicht ganz,habe schon Zulassungsbescheinigung Teil I in der Hand
gehabt.Alle Bemerkungen aus dem alten Fahrzeugschein unter Ziffer 33 werden im neuen Dokument in Spalte 22 übernommen.So macht es jedenfalls
unser Straßenverkehrsamt.Da wird in Zukunft bestimmt noch viel quer laufen!
Bin mal gespannt ob da ne gerade Linie gefunden wird...

Matthes
Matthes ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2005, 07:35   #3
hobbelbobbel
Mitglied
 
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: Beilrode
Fahrzeug: 730i Bj.87 E32 R6
Standard

Hallo,

also bei mir ist es wie 7er-Olli sagt. Hab mein am 4.10 angemeldet und in Teil II steht garnichts mehr bei Bemerkungen und in Teil I nur noch die Hängerkupplung und die EURO2-Umrüstung.

Gruß

hobbelbobbel
hobbelbobbel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2005, 09:46   #4
Wolf730
Milchliebhaber
 
Benutzerbild von Wolf730
 
Registriert seit: 30.10.2003
Ort: Sauerland
Fahrzeug: BMW E61 525dA
Standard

Mal sehen was @John McLane dazu sagt - er sollte es doch wissen, oder ?

Gruß,
Wolfgang
Wolf730 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2005, 11:15   #5
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Leute, wir sind in Deutschland:

Absolut unmöglich das man nix mehr eintragen muß und so rumfahren darf.

Außerdem würden die TÜV Fritzen verhungern. Die leben doch ziemlich gut von uns.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2005, 11:25   #6
Mick
Die Stimme der Vernunft
 
Benutzerbild von Mick
 
Registriert seit: 10.05.2002
Ort: Mitten zwischen K und D
Fahrzeug: Langer 4 Liter 03.92 eine Schönheit in Alpinweiss II nur noch bei Sonne in Betrieb! 540i E39 Sechsgang, 550ix LCI
Standard

Bin seit der Anmeldung meines Winterfahrzeugs letzte Woche ebenfalls Besitzer der neuen Fahrzeugpapiere.
Das durch die neuen Dokumente andere Freiheitsgrade oder gar "Narrenfreiheit" bestünde, ist absoluter Blödsinn.
Die Zulässigkeit einer von der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung abweichenden Rad-/Reifenkombination muss weiterhin durch eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine Anbaubescheinigung aufgrund eines Teilegutachtens oder eine ABE für die Rad-/Reifenkombination nachgewiesen sein.
In die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (also dem Nachfolger des Fahrzeugscheins) wird allerdings standardmässig z.B. unter Ziffer 15.1 und 15.2 nur noch eine mögliche Rad-/Reifenkombination eingetragen.
Sämtliche im alten Brief / Schein unter Ziffer 33 als Bemerkung aufgeführten Zusätze werden (so wie in meinem Fall) nicht zwingend übernommen.
Den Nachweis, das eine beispielsweise ab Werk ursprünglich zugelassene, aber in der Papieren nun nicht mehr dokumentierte Rad- / Reifenkombination nicht zulässig ist, müsste somit zukünftig die Rennleitung erbringen. Das könnte tatsächlich spannend werden...
Die Vorhalter sind (entgegen der teilweise falschen Informationen in der Presse) weder in Teil 1 noch in Teil 2 namentlich erfasst, lediglich die Anzahl wird unter Ziffer B (1) im Teil 2 (Ex-Brief) zahlenmässig dokumentiert.

Mick
Mick ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2005, 12:36   #7
Saba
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Saba
 
Registriert seit: 24.04.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW e32 735i 18.12.1986 Handgeschaltet
Standard

Zitat:
Zitat von Mick
Bin seit der Anmeldung meines Winterfahrzeugs letzte Woche ebenfalls Besitzer der neuen Fahrzeugpapiere.
Das durch die neuen Dokumente andere Freiheitsgrade oder gar "Narrenfreiheit" bestünde, ist absoluter Blödsinn.
Die Zulässigkeit einer von der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung abweichenden Rad-/Reifenkombination muss weiterhin durch eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), eine Anbaubescheinigung aufgrund eines Teilegutachtens oder eine ABE für die Rad-/Reifenkombination nachgewiesen sein.
In die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (also dem Nachfolger des Fahrzeugscheins) wird allerdings standardmässig z.B. unter Ziffer 15.1 und 15.2 nur noch eine mögliche Rad-/Reifenkombination eingetragen.
Sämtliche im alten Brief / Schein unter Ziffer 33 als Bemerkung aufgeführten Zusätze werden (so wie in meinem Fall) nicht zwingend übernommen.
Den Nachweis, das eine beispielsweise ab Werk ursprünglich zugelassene, aber in der Papieren nun nicht mehr dokumentierte Rad- / Reifenkombination nicht zulässig ist, müsste somit zukünftig die Rennleitung erbringen. Das könnte tatsächlich spannend werden...
Die Vorhalter sind (entgegen der teilweise falschen Informationen in der Presse) weder in Teil 1 noch in Teil 2 namentlich erfasst, lediglich die Anzahl wird unter Ziffer B (1) im Teil 2 (Ex-Brief) zahlenmässig dokumentiert.

Mick


Hallo Mick
Es gibt KEINE eintragungen von rad reifen kombinationen mehr,
das steht sogar auf deinem neuen schein, mußt du nur lesen
Weiter gilt die KBA nr. auf der Felge, muß aber leider nicht
mehr eingetragen werden!!! Die zeiten sind vorbei

Ich schreibe das jetzt langsam, das es gut rüber kommt:
In Deutschland zugelassene KFZs müssen auch weiterhin der StVZO entsprechen! nur halt ohne Eintragerrei
Saba ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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