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Alt 07.05.2012, 12:43   #1
shirtmaker
Boomtown
 
Benutzerbild von shirtmaker
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Hamburg
Fahrzeug: F01-740i
Standard Wie "funktioniert" die 90 Tage Regel?

Mich interessiert, wie die 90 Tage Regel im Leasing (90 Tage vorher, restliche Raten 50:50) im Detail funktioniert?

Welche Voraussetzungen sind beim F01 daran gebunden?

Ich fahre zZ einen ex Vfw, der in 4 Monaten ausläuft.

Bin ich unter Anwendung der 90 Tage Regel gezwungen, wieder auf einen Vfw umzusteigen oder kann ich frei wählen, ob nicht auch ein Neuwagen oder ein preislich attraktiver Dienstwagen infrage käme?

Kann die 90 Tage Regel bei jedem Vertriebspartner "in Anspruch" genommen werden?

Oder wäre das Interesse gering, weil der ursprüngliche VK den F01 Leasingrückläufer vermarkten/zurücknehmen muss?
__________________
LG
Jens
shirtmaker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2012, 15:46   #2
OHV_44
!5 = 44
 
Benutzerbild von OHV_44
 
Registriert seit: 11.05.2009
Ort: 16556
Fahrzeug: F10 520dA
Standard

Hallo Jens,

gehe mal davon aus, dass Du Deinen jetzigen von einer HH NL hast. Wenn ja, sollte es finanziell so laufen, wie von Dir beschrieben.
Du kannst dann dort auch mE den neuen frei wählen und geschickterweise evtl die restlichen hälftigen LRs "verhandeln".

Gruß Micha
__________________
1990 - 2014 = 10x BMW
OHV_44 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2012, 16:00   #3
shirtmaker
Boomtown
 
Benutzerbild von shirtmaker
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Hamburg
Fahrzeug: F01-740i
Standard

Zitat:
Zitat von OHV_44 Beitrag anzeigen
Hallo Jens,

gehe mal davon aus, dass Du Deinen jetzigen von einer HH NL hast.
Mein Wagen kommt von einer großen Autohandelsgruppe (mit B) und ist inzwischen bei der NL im Service.

Mich interessierte daher, ob ich beim Neuerwerb mit 90 Tage Regel freie Händler- und Fzgwahl habe oder dabei auf den VK festgelegt bin.

Aufgrund der Vielzahl der techn. Probs würde ich allerdings augenblicklich am liebsten ganz wechseln.
shirtmaker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2012, 00:03   #4
bmgkv
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 10.03.2009
Ort: düsseldorf
Fahrzeug: bmw 701
Standard

da biste nicht an einen bestimmten Händler gebunden. Allerdings nicht die kosten für die 3 monate vergessen.
bmgkv ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 09:56   #5
Zille
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 04.04.2006
Ort:
Fahrzeug: Mercedes GLA 250e (09/22). Genesis GV 80d Luxury Plus (12/23)
Standard

Wie werden die Kilometer abgerechnet? Wenn man z.B. über der vereinbarten Kilometerzahl liegt, wird dann die erlaubte Kilometeranzahl auf die Anzahl der geleasten Monate umgelegt?
Wie sind überhaupt Eure Erfahrungen, wenn die Kilometeranzahl bei vollständiger Leasingablaufzeit überschritten sind. Wird peinlich genau abgerechnet?
Lohnt es deshalb eventuell, vorzeitig das Fahrzeug zurückzugeben?
Zille ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.05.2012, 10:35   #6
Patrick
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.02.2003
Ort: Bad Salzuflen
Fahrzeug: I7 M70
Standard

Zitat:
Zitat von Zille Beitrag anzeigen
Wie werden die Kilometer abgerechnet? Wenn man z.B. über der vereinbarten Kilometerzahl liegt, wird dann die erlaubte Kilometeranzahl auf die Anzahl der geleasten Monate umgelegt?
Wie sind überhaupt Eure Erfahrungen, wenn die Kilometeranzahl bei vollständiger Leasingablaufzeit überschritten sind. Wird peinlich genau abgerechnet?
Lohnt es deshalb eventuell, vorzeitig das Fahrzeug zurückzugeben?
wenn du die 90 tage regelung anwenden willst, musst du bei dem händler wieder was leasen, egal ob neu, vwf, dw.
gerne kann ich dir dazu mal was sagen, die leider die meisten verkäufer nicht wissen, die die 90 Tage regelung funktioniert.... zum anderen habe ich gerade TOP 7er angebote :-)
Lg patrick
Patrick ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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