Hutablage ist ein tragendes Teil ABER
Guten Morgen!
Wollte allgemein posten was ich durch unseren Tüv erfahren habe.
Die Hutablage ist, wie oben erwähnt, ein tragendes Teil. Sollte jemand also deren Bleche an- oder gar ganz weggeschnitten haben gibt es bedingt auch Probleme. Gründe dafür sind folgende:
Sie ist eine mögliche Sollbruchstelle. Was bedeutet, geschieht ein Unfall könnte diese ihren vorgesehenen Dienst nicht ordentlich ausführen und weitaus höhere Schäden am Wagen auftreten wie mit einer intakten.
Auch trägt sie, relativ gering aber dennoch, zu Ramenstabilität bei was aber bei einem 7er schlimm wäre wenn er wegen dem "bisschen" Blech zusammen klappt.
Dann kam noch die Private Meinung von dem Tüv-Prüfer.
Erstens ist es mal gar nicht gesagt das es einer beim Prüfen sieht, dann gibts ja immer noch Möglichkeiten diesen Mangel zu beheben in dem man wieder ein Blech einschweißt, was auch noch hinzu kommt, das fehlende Teil war nicht an einem Schweller oder in der Region der Achsaufhängungen. Klar ist es nicht korrekt wenn tragende Teile fehlen, aber ein dünnes Blech in der Hutablage trägt auch nur selten zu einem Unfall bei. Man hat ja nichts von der Bremsscheibe heraus gebort.
Wer also das Problem, wie ich z.Z. hat kann einfach was ein schweißen und gut isses. Es ist nicht so, das ein Auto durch so was unwiderruflich die Zulassung verliert.
Allerdings gibt es definitiv keinen Tüv wenn so ein Mangel vorliegt.
LG Robbie
Geändert von Robbie (04.01.2008 um 08:39 Uhr).
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