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BMW 7er, Modell E32
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Alt 13.12.2007, 18:23   #1
BMW-750iA
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 21.11.2006
Ort: Lychen
Fahrzeug: 750i, M70B50, BJ. 05.91
Standard Suche Gutachten Abnehmbahre Anhängerkupplung BMW 750i

Hallo, suche ein Gutachten oder eine Briefkopie für eine Abnehmbare Anhängerkupplung ( Original BMW ) für BMW e32, 750 i

Bin für alles Dankbar

Mfg Christian
BMW-750iA ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 18:55   #2
DWR
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: Solingen
Fahrzeug: E32-740i (11.93) Jeep 3.44 Honda VFR
Standard

Ich habe eine abnehmbare Hängerkupplung vor 2 Jahren nachgerüstet.
Sie war relativ einfach einzubauen. Wie kann ich Dir nun helfen?
Soll ich Dir die Einbauanleitung faxen?
Ich habe gerade die TÜV Änderungsabnahme herausgesucht und könnte sie
dir faxen.
Gruß Dieter

Geändert von DWR (13.12.2007 um 19:06 Uhr).
DWR ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 19:19   #3
BMW-750iA
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 21.11.2006
Ort: Lychen
Fahrzeug: 750i, M70B50, BJ. 05.91
Standard

Hallo Dieter, Danke für die Schnelle Antwort. Ist es eine Originale von BMW? Die auch zum Abschließen ist?

Vielen dank schon mal für deine Mühe.

Mfg Christian
BMW-750iA ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 20:15   #4
DWR
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: Solingen
Fahrzeug: E32-740i (11.93) Jeep 3.44 Honda VFR
Standard

cest original BMW
DWR ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 20:28   #5
inko
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 08.02.2005
Ort: Boppard
Fahrzeug: 525iT 4.94/735i 1.91/735ial 3.89
Standard

Soviel ich weiß,brauchst du die doch garnicht mehr eintragen zu lassen.
Gruß
Claus
inko ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 20:36   #6
DWR
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: Solingen
Fahrzeug: E32-740i (11.93) Jeep 3.44 Honda VFR
Standard

Aber eine Abnahme vom TÜV ist trotzdem erforderlich.
DWR ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 20:42   #7
VMartin
fahrendes Mitglied
 
Benutzerbild von VMartin
 
Registriert seit: 07.04.2007
Ort: Pommersfelden
Fahrzeug: 735i E65 (11/2001) & 740 F01 (12/2009)
Standard

Hallo!

AHK's werden nicht mehr eingetragen. Im neuen FZ-Schein sind die Felder entfallen. Interner Link) Siehe diesen Threat!

Es gibt nur noch Anhängelast gebremst und ungebremst...

Gruß
Martin
__________________
735i Titan-Grau Met. BJ 02 (V8) 165.000 km
VMartin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 20:57   #8
VMartin
fahrendes Mitglied
 
Benutzerbild von VMartin
 
Registriert seit: 07.04.2007
Ort: Pommersfelden
Fahrzeug: 735i E65 (11/2001) & 740 F01 (12/2009)
Standard

Zitat:
Zitat von DWR Beitrag anzeigen
Aber eine Abnahme vom TÜV ist trotzdem erforderlich.
Der Onkel vom TÜV-Bayern sagte: "...eintragen gibt es nicht mehr, nachdem sie offentsichtlich an das Auto passt ist es ok!"

Eine Abnahme bedeutet Geld bezahlen, Geld bezahlen bedeutet Zettel bekommen , Zettel bekommen = eintragen. Also kein Zettel, dann auch kein Geld, kein Geld auch keine Abnahme. = Deutsch Paragraphenlogik...

Zitat:
"Die Anbauabnahme der Anhängekupplung am Fahrzeug ist Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens nach der Richtlinie 94/20/EG , Anhang I , Absatz 1.2 und wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr durchgeführt und entsprechend dokumentiert.

Damit entfällt das Vorstellen des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle sowie das Eintragen der Anhängekupplung in die Fahrzeugpapiere. "
VMartin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 21:05   #9
Dirkis_7er
und er blubbert so schön
 
Benutzerbild von Dirkis_7er
 
Registriert seit: 11.04.2006
Ort: Northeim
Fahrzeug: 740i EZ 02/97 und Mercedes 220TE
Standard

Soweit wie ich das kenne, braucht die AHK eine E-Nummer um nicht eingetragen werden zu müssen....

Die alten müssen noch abgenommen werden
Dirkis_7er ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 21:53   #10
BMW-750iA
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 21.11.2006
Ort: Lychen
Fahrzeug: 750i, M70B50, BJ. 05.91
Standard

Hallo, Danke für die Zahlreichen Antworten. Also ich denke eigentlich auch das diese nicht Eingetragen werde muss, da sie bei mir auch nicht in dem Neuen Fahrzeugbrief eingetragen ist. Aber ich weiss es leider auch nicht so genau. Die Anhängerkupplung ist Baujahr 1994 und der 750er Bj. 91.

Mfg Christian
BMW-750iA ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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