


BMW 7er, Modell E32 |
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13.12.2007, 18:23
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.11.2006
Ort: Lychen
Fahrzeug: 750i, M70B50, BJ. 05.91
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Suche Gutachten Abnehmbahre Anhängerkupplung BMW 750i
Hallo, suche ein Gutachten oder eine Briefkopie für eine Abnehmbare Anhängerkupplung ( Original BMW ) für BMW e32, 750 i
Bin für alles Dankbar
Mfg Christian
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13.12.2007, 18:55
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: Solingen
Fahrzeug: E32-740i (11.93) Jeep 3.44 Honda VFR
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Ich habe eine abnehmbare Hängerkupplung vor 2 Jahren nachgerüstet.
Sie war relativ einfach einzubauen. Wie kann ich Dir nun helfen?
Soll ich Dir die Einbauanleitung faxen?
Ich habe gerade die TÜV Änderungsabnahme herausgesucht und könnte sie
dir faxen.
Gruß Dieter
Geändert von DWR (13.12.2007 um 19:06 Uhr).
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13.12.2007, 19:19
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.11.2006
Ort: Lychen
Fahrzeug: 750i, M70B50, BJ. 05.91
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Hallo Dieter, Danke für die Schnelle Antwort. Ist es eine Originale von BMW? Die auch zum Abschließen ist?
Vielen dank schon mal für deine Mühe.
Mfg Christian
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13.12.2007, 20:15
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: Solingen
Fahrzeug: E32-740i (11.93) Jeep 3.44 Honda VFR
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cest original BMW
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13.12.2007, 20:28
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.02.2005
Ort: Boppard
Fahrzeug: 525iT 4.94/735i 1.91/735ial 3.89
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Soviel ich weiß,brauchst du die doch garnicht mehr eintragen zu lassen.
Gruß
Claus
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13.12.2007, 20:36
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: Solingen
Fahrzeug: E32-740i (11.93) Jeep 3.44 Honda VFR
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Aber eine Abnahme vom TÜV ist trotzdem erforderlich.
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13.12.2007, 20:42
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#7
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fahrendes Mitglied
Registriert seit: 07.04.2007
Ort: Pommersfelden
Fahrzeug: 735i E65 (11/2001) & 740 F01 (12/2009)
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Hallo!
AHK's werden nicht mehr eingetragen. Im neuen FZ-Schein sind die Felder entfallen. Siehe diesen Threat!
Es gibt nur noch Anhängelast gebremst und ungebremst...
Gruß
Martin
__________________
735i Titan-Grau Met. BJ 02 (V8) 165.000 km
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13.12.2007, 20:57
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#8
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fahrendes Mitglied
Registriert seit: 07.04.2007
Ort: Pommersfelden
Fahrzeug: 735i E65 (11/2001) & 740 F01 (12/2009)
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Zitat:
Zitat von DWR
Aber eine Abnahme vom TÜV ist trotzdem erforderlich.
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Der Onkel vom TÜV-Bayern sagte: "...eintragen gibt es nicht mehr, nachdem sie offentsichtlich an das Auto passt ist es ok!"
Eine Abnahme bedeutet Geld bezahlen, Geld bezahlen bedeutet Zettel bekommen , Zettel bekommen = eintragen. Also kein Zettel, dann auch kein Geld, kein Geld auch keine Abnahme. = Deutsch Paragraphenlogik...
Zitat:
"Die Anbauabnahme der Anhängekupplung am Fahrzeug ist Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens nach der Richtlinie 94/20/EG , Anhang I , Absatz 1.2 und wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr durchgeführt und entsprechend dokumentiert.
Damit entfällt das Vorstellen des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle sowie das Eintragen der Anhängekupplung in die Fahrzeugpapiere. "
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13.12.2007, 21:05
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#9
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und er blubbert so schön
Registriert seit: 11.04.2006
Ort: Northeim
Fahrzeug: 740i EZ 02/97 und Mercedes 220TE
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Soweit wie ich das kenne, braucht die AHK eine E-Nummer um nicht eingetragen werden zu müssen....
Die alten müssen noch abgenommen werden 
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13.12.2007, 21:53
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.11.2006
Ort: Lychen
Fahrzeug: 750i, M70B50, BJ. 05.91
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Hallo, Danke für die Zahlreichen Antworten. Also ich denke eigentlich auch das diese nicht Eingetragen werde muss, da sie bei mir auch nicht in dem Neuen Fahrzeugbrief eingetragen ist. Aber ich weiss es leider auch nicht so genau. Die Anhängerkupplung ist Baujahr 1994 und der 750er Bj. 91.
Mfg Christian
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