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02.02.2008, 16:41
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 20.01.2008
Ort: Wilhelmshaven
Fahrzeug: E32-735 IA(12.88)
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Allgemeine Xenonfrage Legal/Illegal
Hallo zusammen,
es gibt ja mittlerweile unzählige Berichte über Xenon. Die STVO ist mir bestens bekannt. Nun meine Frage wie ihr es handhabt. Ich lese überall von Xenon-Umrüstungen in euren E32. Habt ihr es in Verbindung mit automatischer LWR und Reinigungsanlage eingetragen bekommen?
Würde mich freuen wenn ihr mir ein paar Tips oder Erfahrungen geben könntet.
Beste Grüsse
Christian
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02.02.2008, 17:09
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#2
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750i powered by ROTTALER2
Registriert seit: 23.03.2005
Ort: bei Marburg
Fahrzeug: 750iL Highline ( PD 2.93 ) 750i ( PD 10.91 )
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Zitat:
Zitat von Chris735whv
Hallo zusammen,
es gibt ja mittlerweile unzählige Berichte über Xenon. Die STVO ist mir bestens bekannt. Nun meine Frage wie ihr es handhabt. Ich lese überall von Xenon-Umrüstungen in euren E32. Habt ihr es in Verbindung mit automatischer LWR und Reinigungsanlage eingetragen bekommen?
Würde mich freuen wenn ihr mir ein paar Tips oder Erfahrungen geben könntet.
Beste Grüsse
Christian
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hallo christian
wenn man xenon verbaut hat, ist schweinwerferreinigung, niveau bzw. LWR
pflicht. dass sind aber nur die voraussetzungen,die man haben muss,um
xenon überhaupt zugelassen zu bekommen.
aaaaaber,wenn der xenon umbaukit keine ABE bzw. prüfnummer hat, nützen
dir alle niveaus oder scheinwerferreinigungen nix, dass wird wohl dann nix
werden. du kannst es höchstens mal über eine einzelabnahme versuchen,wobei ich aber denke, wenn der prüfer die entsprechenden plaketten oder unterlagen zum kit nicht hat, wird das ebenfalls nix werden.
viele grüsse
peter
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02.02.2008, 17:28
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#3
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... auf Schleichfahrt
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Wald Nähe Ettlingen
Fahrzeug: E32-750iLH (PD 02.92)
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Zitat:
Zitat von peter becker
hallo christian
wenn man xenon verbaut hat, ist schweinwerferreinigung, niveau bzw. LWR
pflicht. dass sind aber nur die voraussetzungen,die man haben muss,um
xenon überhaupt zugelassen zu bekommen.
aaaaaber,wenn der xenon umbaukit keine ABE bzw. prüfnummer hat, nützen
dir alle niveaus oder scheinwerferreinigungen nix, dass wird wohl dann nix
werden. du kannst es höchstens mal über eine einzelabnahme versuchen,wobei ich aber denke, wenn der prüfer die entsprechenden plaketten oder unterlagen zum kit nicht hat, wird das ebenfalls nix werden.
viele grüsse
peter
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Das HID, von dem hier die Rede ist hat:
TÜV (ISO9001:2000) und
E4
Was heißt das?
ISO 9000:2000 beschreibt "Qualitätsmanagementsysteme- Anforderungen", revidierte Fassung vom Dezember 2000
E4 heißt eigentlich das es durch eine europäische Behörde (hier Niederlande) geprüft wurde und mit einer EG-Genehmigung versehen wurde. Also E = eintragungsfrei (eigentlich  ). Dazu sollte keine ABE mehr notwendig sein (sollte  ). Wenn es aber dumm läuft und die Rennleitung einen schlechten Tag hat, dann geht das von Mängelkarte mit Wiedervorführung über Flensburg-Punkte bis Stillegung. Sollte man(n) mal einen Kfz-Sachverständigen dazu befragen
Gruß
der Longrider
__________________
Je länger um so lieber und je öfter um so besser - Aus Freude am Fahren
Geändert von Longrider (02.02.2008 um 18:27 Uhr).
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02.02.2008, 18:01
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2002
Ort: Fürth
Fahrzeug: BMW 735iA (11.89), BMW 750iL (12.91)
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Hallo!
Das "E4" Zeichen bezieht sich sicherlich nur auf das Vorschaltgerät - das Leuchtmittel wird ganz sicher kein E-Zeichen haben.
Problem bei der ganzen Xenon-Nachrüstung ist nicht unbedingt die Bauartgenehmigung der Xenon-Teile, sondern vielmehr die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers, die an ein bestimmtes Leuchtmittel gebunden ist.
Diese erlischt nun mal, wenn man in einen H1 Scheinwerfer ein Xenon-Leuchtmittel verbaut...
Viele Grüße
Sascha
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02.02.2008, 18:05
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
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Ein Sachverständiger mit Ahnung kann sogar (legal) ein 08-15-Xenon-Umbau eintragen. Die Leute, die Ahnung haben von der Technik des BMW (DE-Lampe, also "mit" Linse und Schatten-Blech) die wissen, welches System zu Umrüsten möglich ist und was sie "erlauben".
Ein Fachkundiger Prüfer wird einen guten Umbau normalerweise akzeptieren.
Ein unwilliger Prüfer wird alles ablehnen.
Das beste, um es legal eingetragen zu bekommen ist noch immer mit dem Prüfer VORHER zu sprechen. Ganz unverbindlich sich beraten zu lassen. 
__________________
Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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02.02.2008, 18:27
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2002
Ort: Fürth
Fahrzeug: BMW 735iA (11.89), BMW 750iL (12.91)
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Zitat:
Zitat von FrankGo
Ein Sachverständiger mit Ahnung kann sogar (legal) ein 08-15-Xenon-Umbau eintragen. 
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Hallo Frank!
Das kann der Prüfer (mit Sachverstand) eben nicht!
Durch den Einbau eines Xenon-Brenners in einen Halogenscheinwerfer erlischt (wie in meinem vorherigen Beitrag bereits geschrieben) die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers.
Diese kann KEIN TÜV-Prüfer eigenmächtig wiedererteilen - dazu braucht man ein Gutachten eines lichttechnischen Institutes (z.B. Uni Karlsruhe), die den Scheinwerfer gemäß ECE R98 prüft und für unbedenklich erklärt. Damit wäre eine Eintragung möglich.
Mittlerweile wissen (zumindest in unserer Gegend) die meisten TÜV-Prüfer über den Sachverhalt bescheid und tragen solche Umbauten nicht mehr ein.
Viele Grüße
Sascha
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02.02.2008, 18:31
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#7
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Gast
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Also meinem Vorgänger in der Mailliste fehlt wohl vollkommen die Ahnung. Die Xenon Nachrüstung ist ohne eine EG-Teilbetriebserlaubnis vollkommen illegal.
Da hift auch keine LWR oder SRA.
Vor allem muss in der Genehmigung nicht nur das Leuchtmittel sonder auch der Scheinwerfer genau genannt sein. Daran scheitert eine Eintragung immer.
Ich beschäftige mich mit solchen Dingen täglich, da ich in der Branche (TÜV) arbeite.
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02.02.2008, 18:45
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.06.2002
Ort: Fürth
Fahrzeug: BMW 735iA (11.89), BMW 750iL (12.91)
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Zitat:
Zitat von phhere
Also meinem Vorgänger in der Mailliste fehlt wohl vollkommen die Ahnung. Die Xenon Nachrüstung ist ohne eine EG-Teilbetriebserlaubnis vollkommen illegal.
Da hift auch keine LWR oder SRA.
Vor allem muss in der Genehmigung nicht nur das Leuchtmittel sonder auch der Scheinwerfer genau genannt sein. Daran scheitert eine Eintragung immer.
Ich beschäftige mich mit solchen Dingen täglich, da ich in der Branche (TÜV) arbeite.
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Bin ich damit gemeint? 
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02.02.2008, 18:45
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#9
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... auf Schleichfahrt
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Wald Nähe Ettlingen
Fahrzeug: E32-750iLH (PD 02.92)
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Zitat:
Zitat von phhere
Also meinem Vorgänger in der Mailliste fehlt wohl vollkommen die Ahnung. Die Xenon Nachrüstung ist ohne eine EG-Teilbetriebserlaubnis vollkommen illegal.
Da hift auch keine LWR oder SRA.
Vor allem muss in der Genehmigung nicht nur das Leuchtmittel sonder auch der Scheinwerfer genau genannt sein. Daran scheitert eine Eintragung immer.
Ich beschäftige mich mit solchen Dingen täglich, da ich in der Branche (TÜV) arbeite.
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... prima, dann habe ich einen Sachkundigen gefunden
Ich brauche also eine ABE (ein Stück bedrucktes Papier), in der Leuchtmittel und Scheinwerfer genau festgelegt sind.
Diese ABE kommt (theoretisch) woher? Vom Scheinwerferhersteller? Vom Leuchtmittelhersteller? Vom Autohersteller?
Blauäugig und ahnungslos frage ich mal in den Raum hinein: "Was muß ich tun, damit der Umbau in Deutschland legal ist?" - Rein theoretisch und losgelöst von wirtschaftlichen Überlegungen und Bewertung der Machbarkeit. Mich interessiert hier nur der Vorgang als solcher.
Vielen Dank in voraus
Mit freundlichen Grüßen
der Longrider
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02.02.2008, 19:00
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#10
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Gast
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Nein, ich dachte an FrankGo.
Die gewünschte ABE oder wie du sie auch nennen willst, gibt es nirgendswo.
Du kannst zwar die ganze technische Einheit im Lichttechnischen Institut in Karlsruhe oder Berlin prüfen lassen, allerdings werden diese Sachverständigen vermutlich viel zu viele Streu- und Blendanteile messen.
Ist ja auch klar, denn der Birnenbrennpunkt ist in keinster Weise in der richtigen Einbaulage wie die guten H1 Birnen.
Wenn es eine legale Möglichkeit gäbe, würden diese Umbausätze bestimmt von Hella oder Bosch angeboten werden.
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