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Alt 18.08.2006, 12:20   #1
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
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Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
Standard Neu Stilllegungsregelung ab 1.April 2007

Gerade in der AMS gelesen...

Ab 1.4.07 muss man nicht mehr wie bisher nach 18 Monaten Stilllegung eine Einzelabnahme beim TÜV durchführen.

Die 18 Monate wurden erweitert auf 7 Jahre! Erst danach bedarf es nun der Einzelabnahme; innerhalb der 7 Jahre reicht eine neue TÜV und ASU Prüfung.

Eigentlich eine gute Regelung - fraglich ist nur ob sie auch rückwirkend gilt für Fahrzeuge die jetzt schon stillgelegt sind oder erst für Fhzge die ab dem 1.4.07 stillgelegt werden.

Quelle AMS (16.Aug.2006) - nach dem Anzeigenteil bei Tipps und Tricks oder so.

Gruß Philipp
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