HINWEIS: eine Nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder Thermische Behandlung ist Nicht Zulässig. Ein solches Rad entspricht nicht mehr der Geprüften version und führt bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO.
Siehe hier
Polieren stellt natürlich eine Oberflächenbehanldung und Oberflächenveränderung dar, habe es aber nicht gewusst dass es nicht erlaubt ist...
Gruß Philipp