Zitat:
Zitat von Andimp3
Ach komm.. wenn Dir ein Mandant 2 Rechnungen übergibt deren Fälligkeit in der Vergangenheit liegt und Dir sagt dass die noch nicht bezahlt wurden und Du da bitte tätig werden sollst... was machst Du dann ? Da zückst den Vollmachtszettel und legst los
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Sicherlich macht das ein Großteil so, aber grundsätzlich erst den Sachverhalt prüfen und den Gang Rechnung - Erinnerung - Mahnung, Fristen mit denen der Schuldner in Verzug geraten ist, etc.
Die Rechnung dient lediglich zur Fristbestimmung für die folgenden Ansprüche des Verzugs - die hier bei Axel eingetreten sein sollen/ sind.
Da die Forderung angepasst wurde/ geändert wurde - hätte das BMW AH hier aber auch eine neue Rechnung ausstellen müssen mit dem Vermerkt der Gutschrift etc.
Weiterhin ist die letzte Frist mit Inkasso-Drohung von 3 Tagen viel zu kurz, da eine Bankanweisung schon min. 2-3 Tage braucht je nach Bank.
Ich persönlich hätte die ca. 370Euro einfach überwiesen mit Angabe der Kundennummer und fertig; glaube aber, dass die Sache nun im Sande verläuft.
Im Grunde muss man heutzutage aber immer damit rechnen an erster Stelle egal wo über den Tisch gezogen zu werden. Ein Opa mit einem 750i hätte ohne groß nachzudenken überwiesen und das AH wäre mit der erhöhten Rechnung und dem erstatteten Garantiebetrag durch die Garantieversicherung doppelt befriedigt worden.
Grüße Philipp