Hi, Kollegen.
Bin heute Nachmittag mit meinem E32 mal ganz gemütlich und voller Zuversicht zum TÜV gerollt - und was soll ich sagen?
Niente - Keine Plakette....



Erhebliche Mängel..
Eigentlich nur Lapalien - Licht rechts etwas zu hoch, keine Geschwindigkeitsplakette M + S.
Aber dann kam etwas, womit ich garnicht gerechnet habe.
- Reifen Hinterachse nicht zulässige Größe! -



Hintergrund
In meinem FZ-Schein sind für meine Hinterachse 265/40R17 auf "Borbet B LM-Felgen" eingetragen. Das sind meine Sommerräder.
Meine Winterräder sind genau die gleichen Felgen aber mit "nur" 255/40R17 Reifen.
Laut FZ-Gutachten vom Felgenhersteller sind beide Reifengrößen zulässig.
Einzigst die Art und Weise der Radlauf-Bearbeitung unterscheidet sich. Bei 255ern reicht umbördeln der Radlaufkante - bei 265ern muss zusätzlich der Koti etwas gezogen werden.
Jetzt erzählte mir heute der TÜV-Mensch, daß dies nicht zulässig sei und ich so nicht fahren dürfte, weil die 255er Reifen nicht in meinem FZ-Schein eingetragen sind.
Bin mit diesen Winterrädern jetzt schon 6 Jahre unterwegs und war (heute miteingeschlossen) mit denen zum 3. Mal beim TÜV (übrigens war ich vor zwei Jahren bei der gleichen Prüfstelle). Nie wurde da was beanstandet.
Das kann doch nicht sein, oder?
Sagt mir bitte, daß der "böse Mann" im Unrecht ist.