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Alt 17.09.2005, 16:20   #1
Eisenherz
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Eisenherz
 
Registriert seit: 31.01.2003
Ort: Ellerstadt
Fahrzeug: BMW 750i E38 Bj.03.1995
Standard Auflastung Geländewagen

Hallo

kann mir Jemand helfen. Wir haben noch einen Ford Maverick 2,7 td Bj.94 ohne Kat der aber Aufgelastet ist. Zur Zeit kostst der 172€ Steuer im Jahr. Wie ist das jetzt mit der neuen Regelung ist das gestrichen oder ist es nur nicht mehr möglich sein Fahrzeug ab einem gewissen Datum auflasten zu lassen. Man hört vieles aber nicht genaues. Vielleicht hat sich hier schon Jemand mit den Thema befasst. Bin für alle Beiträge dankbar.

Gruss Marcus
Eisenherz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2005, 19:08   #2
7er-Frischling
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von 7er-Frischling
 
Registriert seit: 23.09.2004
Ort: Hanstedt/Nordheide
Fahrzeug: E32 750 iL, GLK, Chevy Tahoe 5.3 LPG, SEbring Cabrio, HD Evo Softtail, Goldwing 1.000 K2
Ärger Auflastung

Hi,

soweit ich weiss, ist seit April oder Mai 2005 die Gewichtsbesteuerung nur noch ab 3,5 t oder für WoMo möglich. Mein Ford LTD

guckst Du




mit zul Ges.gew. 2,95 t wäre dann auf über 1.600 Euro gekommen...

Somit musst Du Dir wohl einen Chevy Suburban oder einen Hummer zulegen, dann klappt es auch mit der Kfz-Steuer

Frag mal Dein Finanzamt, ich befürchte, Du erhältst mit der nächsten Fälligkeit Deiner Kfz-Steuer eine fette Nachzahlung für Deinen Brummer

Gruss
Ralf
__________________
- Hubraum statt Spoiler -

Geändert von 7er-Frischling (17.09.2005 um 20:27 Uhr). Grund: Bild nachgereicht
7er-Frischling ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2005, 20:01   #3
Hooch
oben ohne
 
Registriert seit: 17.12.2003
Ort: Oberfranken
Fahrzeug: 991 Cabrio, A6 (4G) Avant
Standard

Ich meine auch, dass es sich nicht mehr lohnt, aufzulasten. Hab aber grad weder ne Quelle, noch Fakten parat.
Hooch ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2005, 21:18   #4
ChrisMS
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: Selbstzünder
Standard

Hallo,

ich habe folgendes gefunden: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.proallrad.com

Wird also teuer, die neue Regelung greift ab 01.05.2005. :-

Gruß
Chris
ChrisMS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2005, 21:41   #5
don_franco
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Tenerife
Fahrzeug: V8 ATM Krücke
Standard

mein TIP: unterhalte dich mal mit Offroad-Mitgliedern, die wissen darüber bestens Bescheid. Wir hatten aktuell so einen Fall, dass der TÜV in Nbg Schwierigkeiten machte aber durch einen sehr guten Tip aus dem Offroad-Club-Lager man doch zur Auflastung kam.
__________________
adios don porno ( Hüter des ordinären und vulgären, Wächter des niveaulosen )

Das BMW Interner Link) Armutszeugnis externer Link zu einem Angebot bei AutoSCOUT24  * ¡ se vende solo espagña !*
don_franco ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2005, 22:50   #6
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard

Das ist ja auch unfair die schweren Spritschlucker noch zu subventionieren.
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2005, 12:12   #7
Eisenherz
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Eisenherz
 
Registriert seit: 31.01.2003
Ort: Ellerstadt
Fahrzeug: BMW 750i E38 Bj.03.1995
Standard

Danke für Eure Antworten.
Ich weiss nicht ob ich bei der Zulassungsstelle oder beim Finanzamt mal anrufen soll und einfach nachfragen. Aber ist gilt ja der Spruch "Schlafende Hunde soll man nicht wecken". Man hört halt viel darüber, den Einen hats getroffen den Anderen nicht. Vielleicht weiss ja noch Jemand genaueres.

Gruss
Marcus
Eisenherz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2005, 13:04   #8
Zugvogel
Mitglied
 
Registriert seit: 01.05.2005
Ort: München :D
Fahrzeug: e38-728i (12.98), BMW C1
Standard

da ich auch nach sowas geschaut hatte, noch ne andere Möglichkeit:

Ladefläche > Fahrgastraum und w*****einlich hintere Scheiben verblechen lassen = LKW. Aber mit allem drumm und drann...

Total shice was die machen, bei manchen "Straßen" ist ein Geländewagen schon von Nöten...
Zugvogel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2005, 13:18   #9
don_franco
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Tenerife
Fahrzeug: V8 ATM Krücke
Standard

hintere Seitenfenster müssen nicht "verblecht" werden, möchten zwar einige gerne verlangen wollen, muss man aber nicht. Unser Jeep ( allerdings Arbeitsfahrzeug) hat Ladefläche aber orig. Seitenscheiben und kam perfekt damit durch.

Hubraumbesteuerung muss einfach weg, das ist doch Müll pur. Insbesondere der Unfug: ältere Autos mit zwangsläufig schlechterer Abgaseinstufung werden stärker zur Kasse gebeten als die Neuen. Wer sich keinen Neuwagen leisten kann, blutet so noch mehr. Sozialstaat Dtld. Hurra !
don_franco ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2005, 14:23   #10
Kalsi
eingefahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Gelsenkirchen
Fahrzeug: BMW 735i E65 11.2003
Standard

Zitat:
Zitat von don_franco
Hubraumbesteuerung muss einfach weg, das ist doch Müll pur. Insbesondere der Unfug: ältere Autos mit zwangsläufig schlechterer Abgaseinstufung werden stärker zur Kasse gebeten als die Neuen. Wer sich keinen Neuwagen leisten kann, blutet so noch mehr. Sozialstaat Dtld. Hurra !
Genau meine Meinung! - Besteuerung nach Zeitwert fände ich gerechter. Wer viel Kohle für ein auto ausgeben kann, kann sich auch 2-3k EUR Steuern im Jahr leisten. Es kann nicht angehen, daß arme Schlucker wie ich jedes Jahr fast den Wiederbeschaffungswertes ihres Autos an KFZ-Steuer bezahlen müssen! (muß ja nicht der "echte" Zeitwert sein, da zu schwer zu ermitteln, Buchhalterischer Zeitwert anhand des ehemaligen Neupreises geht ja auch)
__________________
Wer langsam fährt wird länger gesehen ;o)
Kalsi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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