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03.04.2009, 00:21
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Mit dem Handel bin ich mir grad nicht so sicher - Ebay hat früher bei Lenkrädern mit Airbags immer die Angebote gelöscht.
Dann hat sich etwas in den AGBs geändert und es durften wieder Airbags verkauft werden, wenn das drumherum, wo sie eingebaut sind, mitverkauft wird - ganz im Detail weiß ich es leider nicht.
Auf jeden Fall gab es da eine Änderung, weshalb Du sowas wieder bei Ebay kaufen kannst.
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Ich hatte das schon mal hier fein auseinandergezogen -> http://www.7-forum.com/forum/1067293-post8.html
Also: ein Lenkrad mit Airbag, bei dem man diese beiden Teile nicht trennen muß bei Ein- und Ausbau, darf jeder wechseln. Es geht nur um den (zugänglichen) Sprengstoff in der Treibkapsel, deshalb die Anwendbarkeit des SprengG.
Problem nur: bei vielen Lenkrädern wie z.B. auch beim E38 muß man es trennen.
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03.04.2009, 11:35
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Beaemweh
Der Text erscheint wenn man nen Airbag einstellen will --->
Der Verkauf von Autoteilen mit eingebautem Airbagmodul ist grundsätzlich zulässig. Als Verkäufer müssen Sie aber folgende Sicherheitsvorkehrungen beachten: ...
Der Verkauf von nicht eingebauten Airbag- oder Gurtstraffereinheiten sowie Gasgeneratoren für Airbags ist nicht erlaubt.
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Der Text von ibäh gibt die Rechtslage zutreffend wieder. Wenn hingegen
Zitat:
Zitat von chevyman
In D ist der Handel mit gebrauchten - also nicht ausgelösten, sondern noch ungezündeten - Airbags verboten. Das gilt natürlich auch für die in gebrauchten Lenkrädern enthaltenen Tüten ...
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so etwas weiterverbreitet wird, ist das schlicht irreführend. Es gibt in D KEIN allgemeines Verbot des Handels mit nicht ausgelösten Airbags, solange sie eingebaut sind! Wer a.A. ist, sollte bitte endlich mal die Quelle nennen. Und bitte nicht als Quelle nennen: wird überall so rumerzählt. Das weiß ich auch.
Genauso falsch ist die Behauptung, der sein Airbaglenkrad selber aus- und einbauende Privatschrauber würde sich strafbar machen. Bullshit! Das ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit (wenn er dabei Airbag und Lenkrad trennen muß). Und bei Verfolgung von OWi's gilt immer noch der Opportunitätsgrundsatz. Die stärkere Strafbarkeitsdrohung betrifft hier nur den gewerbsmäßigen Umgang ohne Erlaubnis. Da sollten sich also mal eher unsere angeblichen "Hobby"-Schlachter rechtskundig machen, ob sie nicht doch lieber den Airbagschein "machen" wollen.
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03.04.2009, 12:28
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Zitat:
Zitat von RS744
Also: ein Lenkrad mit Airbag, bei dem man diese beiden Teile nicht trennen muß bei Ein- und Ausbau, darf jeder wechseln. Es geht nur um den (zugänglichen) Sprengstoff in der Treibkapsel, deshalb die Anwendbarkeit des SprengG.
Problem nur: bei vielen Lenkrädern wie z.B. auch beim E38 muß man es trennen.
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Und wo ist die Treibkapsel beim E38 Pralltopf zugänglich ?
Das ist sie nicht, denn der Pralltopf ist eine komplett geschlossene Einheit. Wenn man den Pralltopf vom Lenkrad trennt, hat man NIE direkten Zugang zu der Treibkapsel, genau wie bei einem "einteiligen" Lenkrad, wo Lenkrad und Airbageinheit untrennbar sind. Gefahrentechnisch sind sie somit in diesem Punkt identisch.
Das Kritische dagegen ist das Lösen der elektrischen Steckverbindungen zwischen Lenkrad und Pralltopf z.B. beim E38, dabei könnte THEORETISCH der Airbag zünden. Und diese Verbindungen mußt du auch beim "einteiligen" Lenkrad trennen, sonst könnte man es ja nicht von der Lenksäule demontieren.
Gruß,
Rudi
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03.04.2009, 12:47
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#24
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
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Diese Verbidnungen sind aber kurzschlusssicher, deshalb passiert da auch nischts
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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03.04.2009, 13:00
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Diese Verbidnungen sind aber kurzschlusssicher, deshalb passiert da auch nischts
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Weiß ich jaaaaaa
Aber statische Aufladung kann theoretisch kritisch werden.
Teste das doch mal: Räkel dich vorher schön mit einem Fleecepulli auf den Sitzen und fass mal die Drähtchen an.
Dein Frau kann ja anschließend für dich hier reinschreiben was dann passiert ist...
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03.04.2009, 13:07
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#26
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014er 760Li, 2019er 320d, 2008er Opel Vectra C Caravan, 1998er Mercedes-Benz SL 280
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Ne, erden tu ich mich vorher auch - und antistatische Schuhe sind ebenso i.d.R. angezogen
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03.04.2009, 13:08
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von rednose
Das Kritische dagegen ist das Lösen der elektrischen Steckverbindungen zwischen Lenkrad und Pralltopf z.B. beim E38, dabei könnte THEORETISCH der Airbag zünden. Und diese Verbindungen mußt du auch beim "einteiligen" Lenkrad trennen, sonst könnte man es ja nicht von der Lenksäule demontieren.
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Mensch Rudi, alter Bastler,
das hatten wir doch hier schon mal -> http://www.7-forum.com/forum/1087617-post14.html
daß da am Airbagstecker eine Kurzschlußbrücke und ein Go-No Go-System ist. Was soll da zünden können? Außerdem hat das nichts mit dem SprengG zu tun.
Die andere Trennlinie wird halt durchs SprengG und die 1. SprengV gezogen. Und da heißt es: "Die §§ 7, 27 ... SprengG sind nicht anzuwenden auf ... Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Unterklasse T1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind."
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03.04.2009, 13:52
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Bin ja schon still
Sebastian und ich sehen das ganze Safety-Getue beim Handling halt eben als etwas "aufgeblasen" an und ich spiele gerne was-wäre-wenn .
Versandsachen von Airbags sind klar etwas anderes, aber lediglich der Lenkradein- und Ausbau, das kann man relaxter sehen, da das Risiko sehr übersichtlich ist.
Nachfragen muß ich aber trotzdem nochmal, bin ja lernwillig und du der Gesetzestextbändiger:
Gilt die Airbageinheit wie beim E38 nicht grundsätzlich als "in ein Fahrzeugteil fest eingebaut" (nämlich im Pralltopf) ? Das ist ja schließlich kein offener Montagerahmen wo das gefaltete Airbagtütchen mit der Kapsel unverkleidet draufmontiert sind wo jeder daran herumfingern könnte.
Gruß,
Rudi
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03.04.2009, 16:47
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#29
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Mitglied
Registriert seit: 09.10.2005
Ort: Hambühren
Fahrzeug: E65 745i, F 650, K1, GSX 500E,
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Gebrauchte Airbags
Ein gebrauchter Airbag ist für mich wie eine gebrauchte Handgranate. Ein sogenannter Wegwerfartikel. Da dürfte man auch nur noch neue Neuwagen fahren. Ich hatte einen 10 Jahre alten E38, da habe ich zwar die Bremsleitungen durch Stahlflex ersetzt, aber die Airbags?
Was passiert, wenn die Wickelfeder beim E65 erstzt wird? Lenkrad mit AB ab, schraub, schraub und wieder drauf. Gott sei Dank mit "gebrauchtem Airbag"
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03.04.2009, 18:20
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#30
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Zitat:
Zitat von RS744
so etwas weiterverbreitet wird, ist das schlicht irreführend. Es gibt in D KEIN allgemeines Verbot des Handels mit nicht ausgelösten Airbags, solange sie eingebaut sind! Wer a.A. ist, sollte bitte endlich mal die Quelle nennen.
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Hi
Ich zitiere ungerne wikipedia, aber da gäbe es schon mal genügend Lesestoff zu dem Thema "Airbags"
Auch im angehängetem Dokument steht etwas dazu.
Wie du selber schreibst:
Zitat:
Zitat von RS744
Es gibt in D KEIN allgemeines Verbot des Handels mit nicht ausgelösten Airbags, solange sie eingebaut sind! .
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Das stimmt so, aber es gilt halt nur für EINGEBAUTE Bags, sprich im Auto - sonst wäre ja ein Gebrauchtwagenhandel unmöglich
Sobald jemand das Ding ausbaut kommen die angeführten Vorschriften zum tragen - sprich es ist einfach verboten! Ein ausgebautes Lenkrad ist ausgebaut.....der Verkauf also verboten - es sei denn man lässt den Bag fachgerecht entsorgen und verkauft es ohne!
Da ich über einen Sprenngsrofferlaubnisschein verfüge kann ich dich beruhigen - es liegt mir fern Halbwissen zu verbreiten.
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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