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Alt 03.04.2009, 10:35   #1
RS744
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Zitat:
Zitat von Beaemweh Beitrag anzeigen
Der Text erscheint wenn man nen Airbag einstellen will --->
Der Verkauf von Autoteilen mit eingebautem Airbagmodul ist grundsätzlich zulässig. Als Verkäufer müssen Sie aber folgende Sicherheitsvorkehrungen beachten: ...
Der Verkauf von nicht eingebauten Airbag- oder Gurtstraffereinheiten sowie Gasgeneratoren für Airbags ist nicht erlaubt.
Der Text von ibäh gibt die Rechtslage zutreffend wieder. Wenn hingegen

Zitat:
Zitat von chevyman
In D ist der Handel mit gebrauchten - also nicht ausgelösten, sondern noch ungezündeten - Airbags verboten. Das gilt natürlich auch für die in gebrauchten Lenkrädern enthaltenen Tüten ...
so etwas weiterverbreitet wird, ist das schlicht irreführend. Es gibt in D KEIN allgemeines Verbot des Handels mit nicht ausgelösten Airbags, solange sie eingebaut sind! Wer a.A. ist, sollte bitte endlich mal die Quelle nennen. Und bitte nicht als Quelle nennen: wird überall so rumerzählt. Das weiß ich auch.

Genauso falsch ist die Behauptung, der sein Airbaglenkrad selber aus- und einbauende Privatschrauber würde sich strafbar machen. Bullshit! Das ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit (wenn er dabei Airbag und Lenkrad trennen muß). Und bei Verfolgung von OWi's gilt immer noch der Opportunitätsgrundsatz. Die stärkere Strafbarkeitsdrohung betrifft hier nur den gewerbsmäßigen Umgang ohne Erlaubnis. Da sollten sich also mal eher unsere angeblichen "Hobby"-Schlachter rechtskundig machen, ob sie nicht doch lieber den Airbagschein "machen" wollen.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2009, 17:20   #2
Chevyman
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Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
so etwas weiterverbreitet wird, ist das schlicht irreführend. Es gibt in D KEIN allgemeines Verbot des Handels mit nicht ausgelösten Airbags, solange sie eingebaut sind! Wer a.A. ist, sollte bitte endlich mal die Quelle nennen.
Hi
Ich zitiere ungerne wikipedia, aber da gäbe es schon mal genügend Lesestoff zu dem Thema "Airbags"
Auch im angehängetem Dokument steht etwas dazu.
Wie du selber schreibst:

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Es gibt in D KEIN allgemeines Verbot des Handels mit nicht ausgelösten Airbags, solange sie eingebaut sind! .
Das stimmt so, aber es gilt halt nur für EINGEBAUTE Bags, sprich im Auto - sonst wäre ja ein Gebrauchtwagenhandel unmöglich
Sobald jemand das Ding ausbaut kommen die angeführten Vorschriften zum tragen - sprich es ist einfach verboten! Ein ausgebautes Lenkrad ist ausgebaut.....der Verkauf also verboten - es sei denn man lässt den Bag fachgerecht entsorgen und verkauft es ohne!
Da ich über einen Sprenngsrofferlaubnisschein verfüge kann ich dich beruhigen - es liegt mir fern Halbwissen zu verbreiten.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 02 UMGANG MIT AIRBAGS UND GURTSTRAFFERN[1].pdf (15,6 KB, 11x aufgerufen)
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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Alt 03.04.2009, 17:28   #3
FN High Power
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Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Deutschland
Fahrzeug: Schubkarre, geschippt
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Halt einer der hier zum Thema beitragenden denn schon einmal einen Airbag abbekommen?
Ich habe nur zwei im 7er und bin froh, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Unnötiges Gewicht
2. Unnötige Elektronik, die kaputt gehen kann
3. Zerstört beisp.weise ein Beifahrer-Airbag das gesamte Amaturenbrett, man hat im Interieur damit meist mehr Schaden als außerhalb.

Gurt, egal ob 3- oder 6-Punkt oder wieviel auch immer, massig Masse und, wenn man es denn übertreiben möchte, einen Käfig - und keinen Airbag!
__________________
Interner Link) HIER gibt es Kleenexboxen für E38
FN High Power ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2009, 18:04   #4
Chevyman
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Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Das ist so wie die Schimpferei über ABS.....
Frag mal einen der dank Bag noch lebt - dem ist das Armaturenbrett sch...ß egal.
Ein Käfig hilft die nur bei Überschlägen - die enorme G Belastung eines Aufpralls hält der nicht von deiner Wirbelsäule fern. Da müsstest du dann wie ein F1 Pilot im Auto sitzen - für einen Normalpiloten etwas unpraktisch, oder?
Ich hab schon einige Wochen im Krankenhaus verbracht - dank einer uralt Yamaha ohne ABS. Die neue GS mit stand in der Garage, damit wäre es definitiv nicht passiert. Da hab ich einige Kunden gesehen die mit und ohne Bag gebremst wurden.....lieber ein neues Armaturenbrett und etwas Tinitus, bzw leichte Verbrennungen als das was ich da noch mitbekam.
Und deine Aussage ag - unnötiges Gewicht - dann aber: massig Masse...seltsam, oder?
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Alt 03.04.2009, 21:48   #5
RS744
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Zitat:
Zitat von Chevyman Beitrag anzeigen
Das stimmt so, aber es gilt halt nur für EINGEBAUTE Bags, sprich im Auto - sonst wäre ja ein Gebrauchtwagenhandel unmöglich
Sobald jemand das Ding ausbaut kommen die angeführten Vorschriften zum tragen - sprich es ist einfach verboten! Ein ausgebautes Lenkrad ist ausgebaut.....der Verkauf also verboten ...
Da ich über einen Sprenngsrofferlaubnisschein verfüge kann ich dich beruhigen

- es liegt mir fern Halbwissen zu verbreiten.
Warum tust Du es dann?
Leider genauso wie einige Andere, die den Sprengstofferlaubnisschein haben. Ich weiß, warum die es fast durchgehend falsch erzählen: weil der Sprengstofferlaubnisschein sich in erster Linie mit dem gewerbsmäßigen Umgang beschäftigt, und da sind die Regeln strenger, keine Frage. Wer's in Bezug auf "privaten Umgang" mit Airbags genau wissen will, muß sich halt ergänzend mal der Mühe unterziehen und sich mit Primärmaterial wie dem SprengG und der 1. SprengV selber beschäftigen, statt nur vorgekautes Material falsch wiederzugeben.

DESHALB NOCH MAL UND IN ALLER KLARHEIT:
relevant ist die von mir in #27 wiedergegebene Passage aus § 4 (4) 1. SprengV i.d.F. vom 31.10.2006. Und danach finden die Verbotsbestimmungen des SprengG keine Anwendung auf das Aufbewahren, das Verwenden, den Erwerb, das Verbringen und das Überlassen von Airbageinheiten der Unterklasse T1, wenn diese in einem Fahrzeug oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

Der Verkauf eines ausgebauten Lenkrads mit Airbags ist deshalb entgegen Deiner Falschbehauptung nicht grundsätzlich verboten! Sondern nur dann, wenn der Airbag nicht i.S.v. § 4 (4) 1 SprengV fest im Lenkrad eingebaut ist, wie ich es bereits korrekt dargestellt hatte.

Was glaubt Du wohl, wie oft die jetzt publizierte Fassung von der ebay-Rechtsabteilung hin- und hergewendet worden ist, um keine Angriffsflächen zu bieten?!


Wenn Du jetzt immer noch nicht überzeugt bist und eine weitere zuverlässige Quelle zusätzlich benötigt, kann ich Dir die komnet-Wissensdatenbank empfehlen, angeboten vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Die dortige Darstellung widerlegt Deine Behauptung ebenfalls -> Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) KomNet Dialog 5463 : Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?
Auszug:
"Der Umgang mit solchen Gegenständen durch andere Personen (ungeschultes Personal, Privatleute, Kunden) ist nur dann von den o.a. Vorschriften weitestgehend befreit, wenn die pyrotechnischen Gegenstände T1 in Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind (z. B. fertige Lenkräder, Lenksäulen, Sitze etc., § 4 Abs. 4 der 1.SprengV). Also: Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen T1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden. Die Weitergabe einzelner pyrotechnischer Gegenstände, die nicht fest eingebaut sind (z.B. einzelner Airbag, einzelner Gurtstraffer), ist nicht zulässig."


@rednose hat da schon den richtigen Ansatz mit seiner Fragestellung. Und die lautet:

wann genau ist ein Airbag i.S.v. § 4 (4) 1. SprengV fest im Lenkrad eingebaut?
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2009, 22:09   #6
Chevyman
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Der Verkauf eines ausgebauten Lenkrads mit Airbags ist deshalb entgegen Deiner Falschbehauptung nicht grundsätzlich verboten! Sondern nur dann, wenn der Airbag nicht i.S.v. § 4 (4) 1 SprengV fest im Lenkrad eingebaut ist, wie ich es bereits korrekt dargestellt hatte.
Is ja gut, komm mal etwas runter.
Wie ist denn "fest eingebaut" definiert? Diese Definition wurde bisher nicht geklährt. Die Tüten im Sitz - wechselt man den kompletten Sitz...evtl OK. Aber die Dinger in der A Säule - ginge ja nur mit der kompletten Säule - also Flex und raus damit
Bei den meisten Lenkrädern ist der Bag seperat zu wechseln - ergo nicht "fest eingebaut", also ......
Es geht mir im Grunde auch nicht darum - und das checkt scheinbar keiner - diesen Handel zu verteufeln! Ich wollte einfach nur mal auf die Gefahren die dadurch auftreten können, hinzuweisen. mehr nicht.
Und wenn ich schreibe: "Handel mit gebrauchten Airbags verboten" stimmt das auch - sonst hätte ich ja schreiben müssen :"Der Handel von Teilen die Airbags enthalten" - das wäre dann unwahr gewesen. Liest du aber das posting schreibe ich ja auch von "eingebauten Airbags", oder ?
Wie gesagt - es liegt nicht in meinem Intresse diesen Handel zu unterbinden - nur eben mal aufzeigen was passieren kann. Und sei dir sicher - egal ob erlaubt oder nicht - versagt so ein Ding wird gebohrt
Also - Friede
Chevyman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2009, 23:05   #7
RS744
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Zitat:
Zitat von Chevyman Beitrag anzeigen
Wie ist denn "fest eingebaut" definiert? Diese Definition wurde bisher nicht geklärt.
k.A. Du hast doch den Befähigungsschein nach SprengG, war das etwa nicht Stoffinhalt?

Zitat:
Zitat von Chevyman
Die Tüten im Sitz - wechselt man den kompletten Sitz...evtl OK.
Nicht nur evtl., sondern mit Sicherheit 100%ig OK, da gibt es keine Diskussion. Genauso, wie Du auch einen Sitz komplett mit der Gurtstraffereinheit verkaufen darfst, hingegen nicht die Gurtstraffereinheit separat. Die fällt nämlich auch unter das SprengG.

Zitat:
Zitat von Chevyman
Bei den meisten Lenkrädern ist der Bag seperat zu wechseln - ergo nicht "fest eingebaut", also ...
Nö, so einfach ist das nun wirklich nicht. Das im Fz. eingebaute Airbaglenkrad kannst Du ja auch "separat wechseln", und dennoch gilt es als "fest eingebaut" im Fz. Sonst dürftest Du ja auch keinen Gebrauchtwagen verkaufen.

Deshalb meine ich ja: mußt Du beim Lenkradausbau die Airbageinheit vom Lenkrad lösen, ist das nicht mehr gedeckt. Aber das ist meine rein persönliche Interpretation.

Zitat:
Zitat von Chevyman
Und sei dir sicher - egal ob erlaubt oder nicht - versagt so ein Ding wird gebohrt Also - Friede
Yoo, das ist aber auch normal und kein Grund zum Pferdescheumachen. So ein Airbag wird schließlich durchs Fz-System vor jeder Fahrt auf Funktion getestet. Was soll das Bohren also an Erkenntnissen bringen? Zumal das SprengG eine ganz andere Intention hat.

Also ganz locker bleiben. Friede.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2009, 23:42   #8
Chevyman
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Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
k.A. Du hast doch den Befähigungsschein nach SprengG, war das etwa nicht Stoffinhalt?
Soll ich ehrlich sein? Ich hab den zum Wiederladen von Munition - da werden Airbags eher sehr am Rande behandelt. Aber dort ist es zB so das Pulver nur in Werksseitig geschlossenen Behältern verkauft werden darf, also nicht offen.
Und ein "normaler" Sportschütze darf das Pulver nur in Form fertiger Patronen erwerben - delaborieren, also entfernen des Geschosses um an das Pulver zu kommen ist verboten (abschießen natürlich nicht!) Wie bei den Tüten - als ganzes Teil oder gar nicht!
Also einigen wir uns mal auf: Airbag im Bauteil - Sitz/Lenkrad OK, aber als Einzelteil nein.(und das meinte ich eigentlich!)
Solange bis jemand den Gegenbeweis erbracht hat.

Bei GM hatten wir mal Autos - Pontiac TransSport zB da musstest du das Airbagsteuergerät wechseln wenn es einen Fehler angezeigt hat. Man konnte es nicht zurückstellen. Angenehme Sache wenn man den Fehler nicht auf Anhieb findet.....

Zitat:
Zitat von RS744 Beitrag anzeigen
Was soll das Bohren also an Erkenntnissen bringen?
Versicherungen zahlen nuneinmal nicht so gerne. Stellt ein Gutachter fest das hier was nicht stimmt wird sie das nutzen um sich zu drücken.

Nach meinem Chrash heute werde ich einen e32 schlachten - wenn jemand die Airbags braucht
Chevyman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2009, 09:44   #9
Darkblue66
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Benutzerbild von Darkblue66
 
Registriert seit: 12.01.2006
Ort:
Fahrzeug: E38 730i 6.95 / E38 750iL 6.95 /E65 760i Maritim Individual 8/2006
Standard Also...

wenn ich jetzt ein Lenkrad ohne Airbag kaufe und dann meinen in einer Werkstatt in dieses Lenkrad einbauen lasse, bleibt doch der originale Airbag mit der Nummer die zum Fahrzeug gehört dabei und es müßte doch alles legal sein, oder?
Gruß
Darkblue66 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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