Nur mal so weils mir gerade auffällt.
In D ist der Handel mit gebrauchten - also nicht ausgelösten, sondern noch ungezündeten - Airbags verboten. Das gilt natürlich auch für die in gebrauchten Lenkrädern enthaltenen Tüten.....
Wenn es nun mal scheppert und das Ding zündet nicht, wird sich das ein Gutachter natürlich ansehen und anhand der Seriennummer recht schnell feststellen......

Gab ´s Personenschaden den eine Versicherung begleichen soll
Persönlich ist mir das ja wurscht, aber man sollte schon mal daran denken. Verkauft man das Auto zB und der Käufer hat einen Unfall ist gleich Schluß mit Lustig - und von wegen "ohne Gewährleistung" - da lächelt der Staatsanwalt nur müde und wird genau darlegen wo der Sack herkommt und wird hinterfragen wie er denn in dieses Auto gelangt ist - werden die Auspeitscher dabei müde - kommen Neue
Wie gesagt: persönlich ist´s mir ...bis ich selber mal ins Lenkrad beiße weil da irgendwer.....Und das würde jeder von euch euch auch wenn die Kasse die neuen Zähne und die Nase nicht zahlen möchte, oder?
(Habs hier nocheinmal gepostet - gilt ja für alle 7er - und andere Autos)