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23.05.2008, 22:55
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#11
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
eBay-Name: Lexmaul
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Zumal er Dir ne schlechte Bewertung dann reindrücken wird 
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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23.05.2008, 23:15
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#12
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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.............
__________________
Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
Geändert von Adi (24.05.2008 um 12:01 Uhr).
Grund: Doppelposting
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23.05.2008, 23:16
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#13
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Kombinator auf Zeit
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
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Zitat:
Zitat von Donnerer
Moin moin ,
bräuchte mal fachkundige Hilfe . Hatte ne Auktion laufen und der Artikel wurde auch verkauft . Nun meldet sich der Höchstbietende mit folgender Email :
Meine Frau hat unter XXXXXX einen 7" LCD Fernseher ersteigert. ...........
Was kann ich nun unternehmen ? Gut , der Preis von 37,32 Euro lohnt wahrscheinlich den Aufwand nicht und ich will auch nichts Großes davon machen . Mich würde nur interessieren , ob das so rechtens ist und derjenige damit durchkommen würde .
Gruß Donnerer
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Laß sein Udo, mit solchen Idioten anlegen lohnt nicht. Ich habe meinen Alpinasatz für 2800€ versteigert, ne Woche später die Email: "Mein Auto ist kaputt, brauche die Räder nicht mehr, bitte haben Sie Verständnis".
Am Ende gibts ne dämliche Negative. Wäre vielleicht sinnvoll dem Käufer zu schreiben: "Schade das es von Trotteln wie Ihnen nicht mehr auf der Welt gibt, die nach der Auktion bzw. gar keine Fragen stellen".
Normaler Weise hätte dir die Alte ne Email schreiben müßen, ob der LCD nen Receiver hat bzw. gleich die Finger von der Auktion laßen müssen.
Gruß Rajko
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23.05.2008, 23:24
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#14
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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@Udo
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1) Aufgrund des ungeraden Endbetrags gehe ich von einer regulären Auktion aus. Richtig? Dann biete den Artikel dem zweithöchsten Bieter an (siehe ebay-Optionen).
2) Beantrage die Erstattung der Verkaufsprovision. Dazu muss der Käufer dann die Bestätigung schicken und Du bekommst zumindest diese Provision erstattet. Diesen Schritt 2 würde ich vor Schritt 1 machen.
Alles andere lohnt bei dem niedrigen Betrag nicht. Das Auftreten des Verkäufers gleich mit Hinweis auf einen BGB-Paragraphen deutet entweder auf einen Juristen oder einen Neunmalklugen hin, der Dich damit einschüchtern will. Gibt schon komische Zeitgenossen, wobei Adi ja auch schon entsprechende Erfahrungen gemacht hat - und da war der Betrag fast 100 mal höher.
Gruß, Claus
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23.05.2008, 23:36
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#15
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Claus
Dann biete den Artikel dem zweithöchsten Bieter an (siehe ebay-Optionen).
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Die geilste Antwort darauf ist: "Das bin doch ich selber!" 
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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23.05.2008, 23:39
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#16
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
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Ich werd porös! Wie geil ist das denn?
Muss man sich echt merken
Gruß, Claus
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24.05.2008, 01:39
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#17
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geht klar!
Registriert seit: 04.11.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: Audi :(
eBay-Name: janiarnold
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Hallöchen, wenngleich der Betrag die Mühe nicht lohnen würde, so stellt sich die Sache nicht so dar, wie der geneigte Käufer das gern hätte.
Der 119 macht in diesem Zusammenhang kein Fass auf, weil er Inhaltsirrtume grundsätzlich nicht deckt (die sind regulär überhaupt nicht anfechtbar). Der 119 ist der klassische Fall der Abgabe einer Willenserklärung, wo weder ein Wille noch eine Erklärungshandlung vorhanden war bzw. in Käufervorstellung sein sollte. Beispiel: Zuwinken zu einem Freund während einer Auktion im realen Leben und dann den Zuschlag bekommen. Darum geht es hier also garnicht.
Absatz 2 ist ebenfalls kein Inhaltsirrtum, sondern ein Eigenschatsirrtum, wenn ich das recht erinnere. Wobei die Sendeleistung im Gebiet des Käufers niemals eine verkehrswesentliche Eigenschaft darstellen kann - zumal der Verkäufer das nicht beeinflussen kann und dementsprechend andernfalls Sendelesitungen checken müsste und "sendeunfähige" Gebote zu streichen hätte. Völliger Quatsch.
Arglistige Täuschung scheidet auch aus. Erstens gibt es keine Täuschungshandlung - ein Nichtwissen ist noch nicht die "Erregung und Unterhaltung eines Irrtums". Zweitens mangelt es an der Arglist, nämlich der vorsätzlichen (daran mangelt es besonders) bewussten Falschdarstellung.
Zusem müsste die Anfechtung überhaupt fristgerecht erfolgt sein.
Und dann hat der Anfechtende grundsätzlich (wie hier bereits geschildert) dem Anfechtungsgegner den aus der Anfechtung entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ergo: Du hast eigentlich recht meiner Meinung nach. Aber den Aufwand würd ich mir für den Betrag nicht machen.
Viele Grüße, Jan
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24.05.2008, 09:50
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.01.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: e23 728i, T5 TDI
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Zitat:
Zitat von Jan3112
Hallöchen, wenngleich der Betrag die Mühe nicht lohnen würde, so stellt sich die Sache nicht so dar, wie der geneigte Käufer das gern hätte.
Der 119 macht in diesem Zusammenhang kein Fass auf, weil er Inhaltsirrtume grundsätzlich nicht deckt (die sind regulär überhaupt nicht anfechtbar). Der 119 ist der klassische Fall der Abgabe einer Willenserklärung, wo weder ein Wille noch eine Erklärungshandlung vorhanden war bzw. in Käufervorstellung sein sollte. Beispiel: Zuwinken zu einem Freund während einer Auktion im realen Leben und dann den Zuschlag bekommen. Darum geht es hier also garnicht.
Absatz 2 ist ebenfalls kein Inhaltsirrtum, sondern ein Eigenschatsirrtum, wenn ich das recht erinnere. Wobei die Sendeleistung im Gebiet des Käufers niemals eine verkehrswesentliche Eigenschaft darstellen kann - zumal der Verkäufer das nicht beeinflussen kann und dementsprechend andernfalls Sendelesitungen checken müsste und "sendeunfähige" Gebote zu streichen hätte. Völliger Quatsch.
Arglistige Täuschung scheidet auch aus. Erstens gibt es keine Täuschungshandlung - ein Nichtwissen ist noch nicht die "Erregung und Unterhaltung eines Irrtums". Zweitens mangelt es an der Arglist, nämlich der vorsätzlichen (daran mangelt es besonders) bewussten Falschdarstellung.
Zusem müsste die Anfechtung überhaupt fristgerecht erfolgt sein.
Und dann hat der Anfechtende grundsätzlich (wie hier bereits geschildert) dem Anfechtungsgegner den aus der Anfechtung entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ergo: Du hast eigentlich recht meiner Meinung nach. Aber den Aufwand würd ich mir für den Betrag nicht machen.
Viele Grüße, Jan
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Genau diesen Beitrag würde ich kopieren und dann noch etwas als Mail ausschmücken und dann zurückschicken...
Davon ab frage ich mich wer auf nem 7Zoll-Bildschirm TV gucken will...??? Vermutlich wußte sie auch net was 7Zoll bedeutet und hat mit nem riesigen Flachbildschirm gerechnet...
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24.05.2008, 09:57
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#19
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...21 Jahre hier!! :)
Registriert seit: 05.04.2003
Ort: bei München
Fahrzeug: 735iA (EZ 10/91), diamantschwarz +Shadow +2xAirbag +Klima/AUC +SHD +siehe Signatur :-) 2x SLK 230 Kompr., silber u. yellowstone, ML 320, turmalingrün
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Servus zusammen,
wie schon geschrieben, Gutschrift bzgl. Verkaufsprovision beantragen und es nochmals versuchen..! Ist zwar sehr ärgerlich, aber hilft ja nix. Genau solche Erlebnisse sind jedenfalls der Grund, warum ich schon seit mehreren Jahren nichts mehr bei Ebay verkaufe..!
Wurde mir irgendwann zu blöd mich mit irgendwelchen Leuten herumzuärgern, die nach Auktionsende feststellen, dass sie sich das Ersteigerte nicht leisten können und/oder nur zum Spass mitgeboten haben bzw. - wie in deinem Fall - schlichtweg zu dumm zum aufmerksamen Lesen der Angebotssbeschreibung waren und irgendwelches "Wunschdenken" hinein interpretiert haben..!
Und dann mit irgendwelchen fadenscheinigen Ausflüchten kommen und noch der Meinung wären, dass diese den Verkäufer auch nur im Ansatz interessieren würden..
Viele Grüße
Markus
__________________
Mein aktueller E32 und sein Vorgänger! :-)
nachgerüstet: Chip (von Rottaler2), Chromringe u. M-Emblem im Kombi, Chromrahmen Kulisse, kompl. Facelift-Umbau, Vollleder schwarz/silbergrau hell mit Sitzhzg. u. Lordose, Seitenrollos, E-Heckrollo in Individual-Hutablage Flock schwarz, Individual-Lichtpaket schwarz, weisse Blinker, Rückl. orig. „Mc Queen“
geplant: Bi-Color-Lenkrad schwarz/silbergrau hell, Individual-Säulenverkleidungen in schwarz
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24.05.2008, 10:13
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#20
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Hobby: Tanken
Registriert seit: 13.09.2004
Ort: Bei Stuttgart
Fahrzeug: Turbo, GSX 1200
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Zitat:
Zitat von Lexmaul
Zumal er Dir ne schlechte Bewertung dann reindrücken wird 
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Lang lebe das neue eBay-Bewertungssystem
Grüße
küfi
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