Nö nö nö!!
Also Bastlerfahrzeug = nicht gleich Bastlerfahrzeug, da gibt es Gerichtsurteile

Sonst könnte der Händler jedes X beliebige Fahrzeug als Bastlerfahrzeug verkaufen!!
Und noch was ..... KEIN HÄNDLER hat das Recht die Garantie auszuschliessen, höchstens an Gewerbetriebende.
Und für meinen Teil.....egal was das Fahrzeg kostet, ABER ein fehlender Stabi ist meinen Augen grob fahrlässig. Weist mic der Händler nich drauf hin, spielt er mit meinem Leben.....und das muss ich mir nicht gefallen lassen!!
Aber ja....man kann von einem ollen E34 nicht viel erwarten, ausserdem ist der E34 Diesel sehr unwirtschaftlich.
Schwer was zu dem Thema zu sagen. Ich denke ich kann beide versehen. Kommt immer drauf an, was mit dem Händler ausgemacht wurde.
Gruß