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13.03.2008, 08:01
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
eBay-Name: chatfuchs
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Da er einen E34 anführt, gehen wohl die meisten davon aus, das er Bj. 88 meint. Bei einem 20 Jahre alten Diesel darf man wohl auch erwarten, das mal ein Problem vorliegen kann. Aber wenn er ja bei einem Händler gekauft hat, dann hat er ja auch mit den Problemen wenig finanziellen Streß - Sprichwort: Gewährleistung
Gruß
Frank
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13.03.2008, 08:22
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.05.2007
Ort: Lüneburger Heide
Fahrzeug: 728i BJ.98 / E34 520i touring /e39 528i
eBay-Name: vw60ben
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Ich mutmaße jetzt einfach mal, daß das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wurde und somit die Gewährleistung umgangen wurde. Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß ein Händler auf ein Fahrzeug mit BJ88 noch eine Gewährleistung anbietet. Sollte es wiedererwartend doch der Fall sein, ist es natürlich um so besser.
Trotzdem möchte ich behaupten, daß diese speziellen Händler schon ziemlich genau wissen was sie dort zum Verkauf anbieten und die Mängel kennen.
LG Benni
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13.03.2008, 10:21
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.09.2006
Ort: Wolfsburg und Györ/Ungarn
Fahrzeug: AUDI A6 Allroad 3.0 TFSI 10/2012; Audi A7 50 TDI 02/2022; BMW E39 520i 2.2 BJ03/2002
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Das schöne ist, selbst wenn der Händler es Privat versucht, als ich verkaufe nur
an Händler, kann man ihm trotzdem hinterher das Fell über die Ohren ziehen, so
sagte es jedenfalls die ADAC Rechtsauskunft... Der macht dann trotzdem einen
Gewerbeverkauf, egal was im Kaufvertrag steht. Im Zweifel sollte man halt
Rechtsschutz haben, die regelt das schon
Grüße
hfh
__________________
BMW hat das langersehnte Ziel von Alchemisten erreicht: Aus Eisen (bzw. Stahl) Gold herzustellen. E39/E38 und E46 sind der Beweis: Gold, Gold wohin man schaut - OPELGOLD  .
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13.03.2008, 11:49
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#14
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░░░
Registriert seit: 17.11.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: MB CL AMG
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Zitat:
Zitat von modtta4455
[...]
Im Zweifel sollte man halt
Rechtsschutz haben, die regelt das schon
Grüße
hfh
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Oder beim Autokauf einfach mal jemanden mitnehmen,
der etwas von Autos versteht, alternativ beim TÜV/Dekra
eine Gebrauchtwagenbewertung durchführen lassen. 
Auf diese Weise verringert sich ein unvorhersehbares Reparatur-
risiko dramatisch...und eine Rechtsschutzversicherung ist
somit auch unnötig.
Und einen '88er 524td ohne fundierte fachliche Unterstützung
zu kaufen ist in meinen Augen schon mehr als mutig... 
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13.03.2008, 11:59
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
eBay-Name: chatfuchs
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Zitat:
Zitat von Jan
Oder beim Autokauf einfach mal jemanden mitnehmen,
der etwas von Autos versteht, alternativ beim TÜV/Dekra
eine Gebrauchtwagenbewertung durchführen lassen. 
Auf diese Weise verringert sich ein unvorhersehbares Reparatur-
risiko dramatisch...und eine Rechtsschutzversicherung ist
somit auch unnötig.
Und einen '88er 524td ohne fundierte fachliche Unterstützung
zu kaufen ist in meinen Augen schon mehr als mutig... 
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Genau so sehe ich das auch. Wer sich eine so alte Möhre einfach so kauft, ohne den Wagen zu checken, der braucht hinterher auch nicht jammern. Das hat mit Mut eigentlich auch nichts zu tun - eher mit Dummheit.
Gruß
Frank
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13.03.2008, 12:20
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.09.2006
Ort: Wolfsburg und Györ/Ungarn
Fahrzeug: AUDI A6 Allroad 3.0 TFSI 10/2012; Audi A7 50 TDI 02/2022; BMW E39 520i 2.2 BJ03/2002
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Jo, nen Kumpel hat nun nen A8 BJ1996 gekauft. Haben den Wagen selbst fast
2h gecheckt. Nach dem Kauf haben wir den Wagen nochmal bei Audi checken
lassen, FAZIT: Haben nix wirklich wildes übersehen, nur den kaputten Umluft-
Stellmotor haben wir nicht bemerkt, sonst war halt alles so wie wir dachten  .
Fazit: Gut gucken beim Autokauf ! Und wenn man dazu keine Lust hat vom
Händler und hinterher falls was ist mit Rechtsschutz durchklagen  .
ADAC Rechtsschutz (Verkehr) kostet glaub ich keine 60€ im Jahr.
Grüße
Hfh
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13.03.2008, 13:09
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#17
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
eBay-Name: Lexmaul
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Hauke, schon mal echte Erfahrungen mit einem Fall vor Gericht bzgl. Gewährleistung gehabt?
Man mag Recht bekommen (was aber auch immer so eine Sache ist), aber das ist nicht in 2 Wochen abgetan, sondern dauert Monate bis Jahre - und das sage ich aus eigener, mehrmaliger Erfahrung!
Auf RS würde ich niemals mich verlassen - sie hilft ungemein, löst aber keine Probleme, da die Mühlen sehr langsam mahlen!
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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13.03.2008, 13:18
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.09.2006
Ort: Wolfsburg und Györ/Ungarn
Fahrzeug: AUDI A6 Allroad 3.0 TFSI 10/2012; Audi A7 50 TDI 02/2022; BMW E39 520i 2.2 BJ03/2002
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Ja, ist allerdings immerhin ne Möglichkeit. Klar, am besten isses sowas zu
vermeiden, aber wenn einer da ernsthaft gepfuscht hat (ich sag nur die 98er
A8 Bastelbude aus Uelzen...) dann hat ers nit besser verdient,als noch
gerichtlich einen mitzubekommen.
Grüße
hfh
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13.03.2008, 13:32
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#19
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
eBay-Name: Lexmaul
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Klar hat er es dann verdient und sollte man auch durchziehen - nur hat man dann monatelang Schrott vor der Tür, womit man nix anfangen kann - und Kohle haste in der Zeit auch nicht wieder zurück.
Darum ging es mir, denn es wir immer schnell gesagt "Geh zum Anwalt/Gericht, dann wird alles gut" - nur dauert das alles a r s c h l a n g 
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13.03.2008, 16:58
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#20
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erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Postbauer-Heng
Fahrzeug: BMW 750xD
eBay-Name: der_ingo1
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also der E34 ist Bj 89. Kleiner Verdreher ist mir da passiert.
Ich war heute nochmal bei meiner Werkstatt, und der Meister rät mir, ihn nicht herrichten zu lassen. Die Mängelliste ist ellenlang.
Er läuft nur auf 4 Zylindern, Motor saut Öl ohne Ende, Bremsen + Scheiben + Handbremse runherum muss neu, Ein Stabilisator hinten ist einfach weggeschraubt, Auspuff und Krümmer zerfallen schon, und und und...
Zurücknehmen will ihn der Händler auf keinen Fall...
Im gewerblichen Kaufvertrag steht unter Ausschluss jeglicher Garantie, Bastlerfahrzeug. Im mobile.de Ausdruck steht technisch+optisch guter Zustand...
Heute abend noch geht die Sache zum Anwalt, bin ja zum Glück ohne SB rechtsschutzversichert...
Mal schauen was dabei rauskommt. Insbesondere wegen der Formulierung Bastlerfahrzeug. Was meint ihr? Ich werde auf jeden Fall berichten.
Oder soll ich ihn doch herrichten?
Mfg
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