Zitat:
Zitat von RS744
so etwas weiterverbreitet wird, ist das schlicht irreführend. Es gibt in D KEIN allgemeines Verbot des Handels mit nicht ausgelösten Airbags, solange sie eingebaut sind! Wer a.A. ist, sollte bitte endlich mal die Quelle nennen.
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Hi
Ich zitiere ungerne wikipedia, aber da gäbe es schon mal genügend Lesestoff zu dem Thema "Airbags"
Auch im angehängetem Dokument steht etwas dazu.
Wie du selber schreibst:
Zitat:
Zitat von RS744
Es gibt in D KEIN allgemeines Verbot des Handels mit nicht ausgelösten Airbags, solange sie eingebaut sind! .
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Das stimmt so, aber es gilt halt nur für EINGEBAUTE Bags, sprich im Auto - sonst wäre ja ein Gebrauchtwagenhandel unmöglich

Sobald jemand das Ding ausbaut kommen die angeführten Vorschriften zum tragen - sprich es ist einfach verboten! Ein ausgebautes Lenkrad ist ausgebaut.....der Verkauf also verboten - es sei denn man lässt den Bag fachgerecht entsorgen und verkauft es ohne!
Da ich über einen Sprenngsrofferlaubnisschein verfüge kann ich dich beruhigen - es liegt mir fern Halbwissen zu verbreiten.
