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Alt 16.02.2009, 09:08   #4
Nischenpaule
das Niveau hier sinkt!!!
 
Registriert seit: 23.03.2006
Ort: NRW
Fahrzeug: Alpina Golf II
Standard

Hallo,

hab das vor 6 Jahren schon gemacht.
Eventuell hat sich bis heute daran was geändert, deshalb sicherheitshalber beim Zoll UND bei Deinem Straßenverkehrsamt einfach nochmal nachfragen!!!
Hilfreich ist das Zollamt in Lörrach/Basel, die haben damit öfters zu tun.

Die Formalitäten richten sich auch nach dem Kaufpreis.

Du brauchst in Ergänzung zu fabians55 meiner Meinung nach auch noch:

Unbedenbklichkeitsbescheinigung von Kraftfahrbundesamt, die kannst Du da per Fax anfordern, kostet so um die 10 Euro und bescheinigt, dass das fahrzeug nicht als gestohlen registriert ist.

Dann brauchst Du auch eine sogenannte "Präferenzbescheiningung" vom Verkäufer, die einen bestimmten Text enthalten muß.

Und es muß noch die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis bezahlt werden. Ohne diesen Nachweis keine Zulassung!

Und für die Zulassung auch die AU.

Schweizer "Typenschein" wichtig, hat aber fabians55 schon drauf hingewiesen.

Dein Auto ist ja sogar schon verzollt und steht in Deutschland, sparst Du schon mal die Vorfahrt an der Grenze!

Viel Glück
Axel

Ich fands garnicht so kompliziert! Hört sich alles erstmal nur kompliziert an.
Nischenpaule ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
 


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