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Alt 03.04.2009, 10:35   #17
RS744
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Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von Beaemweh Beitrag anzeigen
Der Text erscheint wenn man nen Airbag einstellen will --->
Der Verkauf von Autoteilen mit eingebautem Airbagmodul ist grundsätzlich zulässig. Als Verkäufer müssen Sie aber folgende Sicherheitsvorkehrungen beachten: ...
Der Verkauf von nicht eingebauten Airbag- oder Gurtstraffereinheiten sowie Gasgeneratoren für Airbags ist nicht erlaubt.
Der Text von ibäh gibt die Rechtslage zutreffend wieder. Wenn hingegen

Zitat:
Zitat von chevyman
In D ist der Handel mit gebrauchten - also nicht ausgelösten, sondern noch ungezündeten - Airbags verboten. Das gilt natürlich auch für die in gebrauchten Lenkrädern enthaltenen Tüten ...
so etwas weiterverbreitet wird, ist das schlicht irreführend. Es gibt in D KEIN allgemeines Verbot des Handels mit nicht ausgelösten Airbags, solange sie eingebaut sind! Wer a.A. ist, sollte bitte endlich mal die Quelle nennen. Und bitte nicht als Quelle nennen: wird überall so rumerzählt. Das weiß ich auch.

Genauso falsch ist die Behauptung, der sein Airbaglenkrad selber aus- und einbauende Privatschrauber würde sich strafbar machen. Bullshit! Das ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit (wenn er dabei Airbag und Lenkrad trennen muß). Und bei Verfolgung von OWi's gilt immer noch der Opportunitätsgrundsatz. Die stärkere Strafbarkeitsdrohung betrifft hier nur den gewerbsmäßigen Umgang ohne Erlaubnis. Da sollten sich also mal eher unsere angeblichen "Hobby"-Schlachter rechtskundig machen, ob sie nicht doch lieber den Airbagschein "machen" wollen.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
 


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