Die Sachlage hängt rechtlich davon ab, welche Reparaturarbeiten der Werkvertrag beinhaltet. Normalerweise muss man bei Nichterfüllung Fristen zur Nachbesserung setzten und wenn diese nicht beachtet werden - muss man eigentlich nicht leisten also bezahlen. Jedoch weiß ich nicht was auf dem Werkvertrag festgelegt wurde und hinzu was da an AGB's ausgewiesen wird. Würde mich schriftlich an BMW wenden und Kulanz beantragen.
Gruß JPM
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