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Alt 08.02.2004, 09:00   #2
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
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Also

den Vorbesitzer kann man jetzt nicht mehr belangen - leider.

Wann wurden die Federn bestellt?? Eigentlich hat man nach 14Tagen immer das Recht auf Umtausch - bzw sollte sie sie bis auf die Versandkosten - also einen geringen Betrag mit den neuen Verrechnen - sowenig Cuore fahren ja auh nicht rum - deshalb haben die Teile Nutzen für das Autohaus. Die wollen meines Erachtens nach nur ein besseres Geschäft machen.

Da der Vorbesitzer unwissend ist von den falschen Teilen und die Werkstatt nicht mehr existiert - da lässt sich kein Klagegner finden leider - nur müsste Daihatsu Deutschland eigentlicch für ihre Werkstätten haften. Schreib mal einen Brief an Daihatsu Deutschland bzw zu Händen des Aufsichtsrats Daihatsu Deutschland.

Ist eine ziemlich Nachlässigkeit die auch schlimme Folgen hätte haben können...

Gruß Philipp
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