Ist der Lack rissig - was eigentlich der Regelfall bei solchen Schäden ist - dann wird nur lackiert.
Scheinwerfer sicherlich neu. Kotflügel kann nur die Werkstatt beurteilen. Prallelemente hinter der Stoßstange nicht vergessen.
Wie die Rechtslage in der CH ist weiß ich nicht. Ist ja kein EU-Land.
In D würdest Du ein Fhzg eine Kategorie unter Deinem verunfallten Wagen bekommen.
Sprich 5er E60.
Würde es aber direkt via Anwalt abwickeln - dann hast Du nicht die Sorgen etc. am Hals. Bzgl. Erstattung des Netto-Preises muss man auch schauen wie es die Schweizer Rechtsprechung sieht.
Gruß und hoffentlich eine schnelle Regulierung.
Philipp
Geändert von JPM (19.09.2009 um 19:47 Uhr).
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