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Alt 08.04.2009, 16:32   #4
JPM
Ex 740i VFL & 750i FL E38
 
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Für die 3000km würde schonmal eine Nutzungsdifferenz anfallen.
Da die Mängel am Motor gravierend sind, besteht durch aus ein kaufrechtliches Recht der Rücktritts vom Kaufvertrag und der dazugehörigen Rückabwicklung.

...aber es hängt viel vom Händler ab! Ruhige Worte wirken da oft Wunder!

Des Weiteren würde ich mich schriftlich an BMW wenden. Allgemein - alles schriftlich machen um später die Fristen etc. schwarz auf weiß zu haben.

Wurde der Motor bereits repariert oder der Riss nur festgestellt?

Gruß Philipp
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