Sehe da keine großen Chancen außen über die kostenpflichtige Zusatzgarantie über den Händler selbst - oder man findet mit BMW einen Kompromiss - Wandlung oder Garantieverlängerung - rechtlich sehe ich keine Möglichkeiten ebenso kriegt man bei einer Wandlung nur den Wert des Fhzges abzüglich des Wertverlustes der aus den KM bzw dem Alter resultiert - also macht man einen Verlust im Endeffekt.
Vielleicht können sich die anderen Juristen oder Jura-Studenten auch Gedanken machen - ich habe im BGB keine Normen gefunden
Gruß Philipp
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