13.02.2016
Was ist zu tun, wenn es gekracht hat
Mehr als 4 Millionen Unfälle ereignen sich jedes Jahr auf Deutschlands Straßen. Glücklicherweise entstehen meist nur kleinere Blechschäden. In jedem Fall ist es aber wichtig zu wissen, was man als Unfallbeteiligter tun muss.
Ruhe bewahren
Ein Unfall versetzt den meisten Menschen einen heftigen Schock. Trotzdem sollte man versuchen, die Ruhe zu bewahren und sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen:
- Sind Insassen des eigenen Wagens verletzt?
- Können sie aus eigener Kraft aussteigen? Wie sieht es mit anderen an dem Unfall beteiligten Personen aus?
- Laufen an der Unfallstelle Flüssigkeiten aus?
- Besteht die Gefahr, dass weitere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt werden?
Mit solchen Informationen kann man gezielt Hilfe anfordern, aber auch entscheiden, welche Maßnahmen in der aktuellen Situation vorrangig zu treffen sind. Wenn mehrere Personen vor Ort sind, teilt man die Aufgaben am besten auf. Und auch wenn man das Gefühl hat, dass eigentlich gar nichts passiert ist, darf man sich auf keinen Fall vom Unfallort entfernen. Sonst droht ein Strafverfahren.
Damit nicht noch mehr passiert: den Unfallort absichern
Besonders auf Landstraßen und Autobahnen hat das Absichern der Unfallstelle in der Regel Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. Dazu zählt das Einschalten der Warnblinkanlage und das Aufstellen von Warndreieck oder Warnleuchte. Der richtige Abstand beträgt auf Landstraßen mindestens 100 Meter, auf Autobahnen 200 Meter; in der Stadt reichen 50 Meter. Um von nachfolgenden Fahrzeugen gut gesehen zu werden, sollte man die Warnweste nicht vergessen und das Warndreieck vor sich her tragen.
Welche Hilfe wird gebraucht?
Polizei und Rettungsdienst können am besten helfen, wenn sie genaue Informationen über das Geschehen am Unfallort haben. Notfallmeldungen müssen also die Frage nach dem Wo, Wer und Was beantworten. Bis professionelle Hilfe eintrifft, ist jeder verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten - auch ein unbeteiligter Passant. Deshalb ist es wichtig, das Wissen über die erforderlichen Maßnahmen regelmäßig in Kursen aufzufrischen und zweimal jährlich zu prüfen, ob der Verbandskasten noch vollständig ist.
Das Unfallgeschehen dokumentieren
Bei Unfällen mit Verletzten und hohem Sachschaden ist es unerlässlich, die Polizei zu rufen. Das empfiehlt sich auch, wenn man mit dem Firmenwagen oder einem Leihwagen unterwegs ist, und in allen Fällen, in denen die Schuldfrage nicht einwandfrei zu klären ist. Viele Kfz-Versicherungen halten Unfallprotokolle für Schadensfälle (Grafik) bereit, um alle notwendigen Angaben festzuhalten; am besten legt man ein solches Dokument für den Fall der Fälle ins Handschuhfach.
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