15.10.2020
So stellen Sie einen Antrag auf den Umweltbonus für Ihr neues Elektrofahrzeug
Das Erreichen der Klimaziele bis 2030 steht im Fokus der Bundesregierung. Ein zentraler Baustein zum Erreichen der vereinbarten Ziele ist es, Fahranreize zum Fahren von klimaneutralen Autos zu fördern. In diesem Jahr wurden die Förderrichtlinien überarbeitet. Die Förder- oder Umweltprämie wurde erhöht. Die staatliche Förderung von Elektro- und Hybridautos beträgt derzeit 9.000,00 € für ein Elektrofahrzeug, das zu 100 % mit Strom betrieben wird, 6.500,00 € beträgt die Förderung für ein Plug-in Hybridfahrzeug. Das bedeutet, dass sich der Kauf eines E-Autos für Verbraucher durchaus rechnet.
Corona Pandemie führt zu einem Nachlass der Zulassung für E-Autos
Die staatlichen Förderungen haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Anzahl der zugelassenen E-Autos und Plug-in-Hybriden stetig gewachsen war. Dieses Wachstum wurde rapide gestoppt seit dem Ausbruch der Corona Pandemie und den Auswirkungen auf die Automobilherstellung. Insgesamt wurden in Deutschland wesentlich weniger Autos zugelassen vor dem Hintergrund der defizitären Wirtschaftsleistungen, die die Pandemie ausgelöst hat. Davon wurde auch die Gesamtzahl aller zugelassenen E-Autos stark getroffen. Ein Aufwärtstrend ist erst wieder ab Juni zu verzeichnen gewesen.
Die Umweltprämie für Elektroautos
Der sogenannte "Umweltbonus" ist eine Förderprämie, die vom Bund und den Autoherstellern gemeinsam gewährt wird. Er wird, gemäß den aktuellen Förderrichtlinien des BAFA nach der Antragstellung an den Fahrzeughalter ausgezahlt. Wenn Sie den Umweltbonus beantragen wollen, müssen Sie sich vorher darüber informieren, ob das gewählte Fahrzeug auch eine Förderung erhalten kann. Der Antrag wird dann bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht. Eine aktuelle Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge kann man auf der Seite der BAFA einsehen und herunterladen. Die Förderprämie wird beim Kauf des Autos gewährt oder wenn ein Elektro-Auto geleast wird.
Der Antrag auf den Umweltbonus kann von jedem gestellt werden, das Ziel ist ja, einen Anreiz zum klimaneutralen Fahren zu schaffen und damit die Umwelt schnell zu schonen. Der Antrag bei der BAFA kann eingereicht werden von:
- Unternehmen für die Anschaffung von Dienstwagen
- Privatpersonen
- Vereine, die einen Wagen benötigen
- Stiftungen und Körperschaften
Die Förderung erhalten die Fahrzeuge nur bei der Erstzulassung.
Was sonst noch wichtig zu wissen ist:
- Das Fahrzeug muss in seinem Netto-Listenpreis (ohne Sonderausstattung) unter 60.000 € liegen
- Die Förderung gibt es für Batterie-Elektroautos, für PKWs mit Brennstoffzelle und für aufladbare Plug-in-Hybride
- Das Elektrofahrzeug muss der Klasse M1, N1 oder N2 angehören
Den Antrag auf Förderung stellen- so geht´s
Der Antrag auf Förderung lässt sich ganz einfach online stellen. Er muss eingereicht werden bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dies erfolgt in zwei Schritten, wer hier Hilfe benötigt, kann sich an seinen Autohändler wenden. Oft übernehmen die Händler die Antragstellung, nachfragen lohnt sich hier. Im ersten Schritt wird der Antrag gestellt (online oder beim Händler) und eingereicht. Dazu ist es nötig, den Leasing- oder Kaufvertrag einzuscannen und vorzulegen. Nach der Prüfung des Antrages muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Dieses Verwendungsnachweisverfahren umfasst die Rechnung und den Nachweis zur Zulassung des Fahrzeugs von der örtlichen Zulassungsstelle. Auch dieser Schritt wird online erledigt. Wenn alle Unterlagen geprüft worden sind, wird der Umweltbonus auf das angegebene Konto überwiesen. Wichtig zu wissen ist: Der Umweltbonus stammt nur zur Hälfte vom Bund. Die andere Hälfte der Förderung übernimmt der Autohersteller und diese wurde schon beim Kauf erstattet.
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