11.01.2006
Service: Was bringt 2006 neues für die Autofahrer?
Das Jahr 2006 bringt einige Neuerungen für die Autofahrer. Auto-Reporter hat die wichtigsten
Novellierungen für die Verkehrsteilnehmer zusammengefasst. In der Regel bedeuten
die Änderungen höhere finanzielle Belastungen. Auch Raser und Drängler müssen
sich auf härtere Strafen gefasst machen.
Ab
dem 1. Januar 2006 können Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
bis zu 2,5 Tonnen nur noch neu zugelassen werden, wenn sie mindestens die
Abgasnorm Euro 4 erfüllen. Die Regelung tritt für die anderen Pkw ein Jahr
später in Kraft. Für Fahrzeuge, die nur die Euro3 Norm erfüllen, kann es auf
Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben. Die
Kfz-Steuer für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8
Tonnen werden ab diesem Jahr nicht mehr nach ihrem Gewicht versteuert. Von jetzt
ab gilt als maßgeblich für die Steuer der Hubraum und die Schadstoffnorm. Um die
deutschlandweit rund 300 000 Besitzer der Caravans nicht über Gebühr zu
belasten, wird ein 20-prozentiger Abschlag auf die Pkw-Steuer gewährt.
"Schadstoffarme Fahrzeuge" werden ab Beginn dieses Jahres nicht mehr steuerlich
gefördert. Davon sind sowohl die so genannten "3-Liter-Autos" als auch Fahrzeuge
betroffen, bei denen die steuerliche Förderung bis dahin noch nicht ausgeschöpft
wurde.
Die Pendlerpauschale mit 0,30 Euro pro Kilometer gilt erst ab dem 21.
Kilometer Arbeitsweg. Diese Kürzung wird allerdings noch vom
Bundesverfassungsgericht überprüft, und laut Bund der Steuerzahler gibt es eine
gute Chance, dass die geplante Gesetzesänderung gestoppt wird. Elektronische
Systeme im Auto, wie das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) oder der
Airbag, werden bei der Pkw-Hauptuntersuchung künftig ebenfalls kontrolliert. Bei
Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD), die ab dem 1. Januar erstmalig in den
Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.
Ab diesem Jahr müssen wahrscheinlich auch Motorräder zur Abgasuntersuchung. Für
Quads und Trikes gilt seit Januar eine Helmpflicht für alle Fahrzeuge, die eine
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h aufweisen. Auch in der
Diskussion ist ein Alkoholverbot für Fahranfänger bis 25 Jahre in der Probezeit.
Seit Jahresstart arbeitet das Lkw-Mautsystem mit dem "OBU 2" in der endgültigen
Ausbaustufe. Die Bemautung von umgehungsrelevanten Bundesstraßen sowie für die
Sperrung von Ausweichrouten für 2006 sind bereits beschlossen. Die bisher von
den Ländern gemeldeten Strecken sind für Niedersachsen die B 4 zwischen
Braunschweig und Lüneburg und die B 75 zwischen Rotenburg und Tostedt sowie die
B 51 zwischen Osnabrück und Diepholz, in Hamburg die B 75 zwischen der A 7 und
der A 253 sowie die B 4 zwischen der A 23 und der Landesgrenze. In
Schleswig-Holstein werden die B 4 zwischen Hamburg und Bad Bramstedt und die B
77 zwischen Schleswig und Rendsburg und in Hessen schließlich die B 254 zwischen
Alsfeld und Fulda. In Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und
Sachsen-Anhalt seien die Bewertungen noch nicht abgeschlossen, die übrigen
Länder haben bisher dem Bundesverkehrsministerium keine Bundesstraßenabschnitte
gemeldet. Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf der Autofahrer nur noch
mit angepasster Ausrüstung am Straßenverkehr teilnehmen. Eine
Winterreifenpflicht bedeutet das aber nicht. Trotzdem gilt: Einfache Verstöße
werden mit 20 Euro geahndet, bei zusätzlicher Behinderung drohen 40 Euro und ein
Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Letztendlich obliegt die
Entscheidung über einen Verstoß den Ordnungshütern, Musterprozesse wurden in
dieser Frage noch nicht geführt. Auch den Rasern geht es an die Geldbörse. Wer
den Sicherheitsabstand nicht einhält, muss mit höheren Geldbußen rechnen.
Beträgt der Abstand zum Vordermann bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h
weniger als 15 Meter, wird das mit einem Bußgeld von 150 Euro und einem Monat
Fahrverbot geahndet. Drängeln wird mit bis zu 250 Euro und drei Monaten
Fahrverbot bestraft. Zu den Neuregelungen, die noch nicht beschlossen sind
aber wahrscheinlich im Jahresverlauf in Kraft treten werden, gehören unter
anderem die steuerlichen Anreize zur Förderung von Partikelfiltern bei
Diesel-Pkw. Die Politik sprach bisher von einer Unterstützung in Höhe von 250
Euro für Gebrauchtwagen, Neufahrzeuge sollen mit bis zu 350 Euro gefördert
werden. Ob die Länder die Kröte schlucken und dem Entwurf doch noch zustimmen,
ist offen. Voraussichtlich zum ersten April wird es zwei neue Verkehrszeichen
geben. Das Zeichen 327 steht vor Tunneln und legt verbindlich fest, dass im
Tunnel gefahren werden muss (Anhalten verboten!) und nicht gewendet werden darf.
Das Zeichen 328 soll die Benutzung so genannter Nothaltebuchten regeln. Auch
im Ausland gibt es Änderungen. So gilt in Österreich die Lichtpflicht auch am
Tag. Ein Verstoß wird ab dem 15. April 2006 mit 15 Euro Strafe geahndet. In
Tschechien wird Mitte dieses Jahres das "Wohnsitzprinzip" in Kraft treten. Es
besagt, dass Führerscheinbewerber, in dem Land in dem sie den Führerschein
machen wollen, seit mindestens 185 Tagen gemeldet sein müssen. Die beliebte
Lösung für Fahrer, nach dem Verlust des Führerscheins - meist nach Alkohol am
Steuer - einfach einen neuen in Tschechien machten, dürfte damit der
Vergangenheit angehören. Quelle: ar, Nicole Schwerdtmann vom 11.01.06
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