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 Auto-News  

21.11.2007
Service: Was beim Versicherungswechsel zu beachten ist
 

Alle Jahre wieder stehen Millionen von Autofahrern im November vor der Frage, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Bei den meisten Verträgen muss das Kündigungsschreiben bis zum Stichtag 30. November eingegangen sein. Doch keine Regel ohne Ausnahme.

Damit der Wechsel ohne Ärger klappt, rät der ADAC die alte Police zum 1. Januar 2008 erst dann zu kündigen, wenn die neue Versicherung auch tatsächlich abgeschlossen ist. Anbieter können eine Haftpflichtversicherung zwar nicht verweigern, aber bei Teil- und Vollkasko sind die Versicherer frei und können einen Kunden auch ablehnen. Deshalb sollte vor der Kündigung geprüft werden, ob der neue Anbieter den Vertrag im selben Umfang akzeptiert wie bisher. Der ADAC empfiehlt, das Kündigungsschreiben grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein abzuschicken.

Wer den 30. November verpasst, der erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Chance: Sollte sich die Versicherungsprämie erhöhen gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Meldung wahrgenommen werden. Das Sonderkündigungsrecht besteht außerdem, wenn die Police durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.

In der Regionalstruktur der Autoversicherung gibt es in diesem Jahr allerdings nur geringfügige Veränderungen. Mit gut 63 Prozent der bisher 445 Zulassungsbezirke verbleiben mehr Autos als im Vorjahr (62 Prozent) in der gleichen Haftpflicht-Regionalklasse, teilt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Der günstigste Zulassungsbezirk ist mit einem Indexwert von 75,7 (bundesweiter Durchschnitt = 100) der Kreis Oberspreewald-Lausitz (Brandenburg). Schlusslicht ist wie im Vorjahr der Landkreis Kaufbeuren (125,6).

Bei der Vollkaskoversicherung ändert sich für 80 Prozent der Autofahrer nichts. In der Teilkasko bleiben 67 Prozent der Versicherungsverträge in der gleichen Klasse (Vorjahr: 84 Prozent). Vollkasko versichert fährt man am günstigsten im Kreis Friesland (75,3). Den höchsten Wert hat der Landkreis Ostallgäu (129,9). In der Teilkaskoversicherung reicht der Index von 55,9 in Würzburg bis 230,9 im Kreis Uecker-Randow.

Die jährlich angepassten Statistiken des GDV ergeben sich aus der Zahl und Schwere der Schadensfälle in einer bestimmten Region. Die so genannten Regionalklassen sind für die Versicherer jedoch nicht verbindlich. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich also auf jeden Fall immer.

Unterschiede gibt es bei den Versicherern auch im Bereich Zusatzleistungen, die oft für wenig Geld angeboten werden. Dazu gehören unter anderem der Rabattretter, bei dem der Versicherte nach einem Unfall seine Schadensfreiheitsklasse behält, und der Neuwertschutz im Fall eines Totalschadens innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Autokauf. Besonders umfangreichen Schutz bieten die so genannten Komfort-Vollkasko-Pakete, die zum Beispiel auch bei grober Fahrlässigkeit greifen oder die Folgen eines durch einen unentdeckt gebliebenen Marderbiss entstandenen Reparaturfalls aufkommen.

Wer aus Kostengründen von der Voll- auf eine Teilkaskoversicherung umsteigen möchte, der ist nach ADAC-Angaben nicht automatisch günstiger dran. Während bei der Vollkaskoversicherung die Prämie durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, gibt es bei der Teilkasko keinen Rabatt. Der Selbstbeteiligungssatz sollte bei Vollkaskoschutz etwa 300 Euro betragen, bei der Teilkasko die Hälfte. Eine höhere Selbstbeteiligung rechnet sich nach Meinung des ADAC nur selten, da die Prämienunterschiede häufig nicht sehr hoch sind. Nach einem Schaden kann es sich lohnen, kleinere Reparaturen selbst zu bezahlen, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten.

Immer häufiger bieten auch Autohersteller Kunden, die einen Neuwagen leasen oder über die Autobank finanzieren, spezielle Versicherungspakete mit vielen weiteren Leistungen an.

Quelle: ar, 21.11.2007

 

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