Kategorie: Wirtschaft 02.11.2001
BMW Group Handelsbetriebe erweitern weltweit die Gewährleistungsfrist
Bereits zum 1.11.2001 zwei Jahre Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung
München. Die Handelsbetriebe der BMW Group werden die aus der EU-Verbrauchsgüter-Richtlinie mit den jeweiligen nationalen Gesetzen zum 1. Januar 2002 resultierenden Änderungen des Gewährleistungsrechts auf den 1. November 2001 vorziehen und gleichzeitig weltweit einführen. Das bedeutet, dass alle Kunden, die vom 1. November 2001 an ein Neufahrzeug, fahrzeugbezogene Teile und Zubehör erwerben, künftig zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche - und zwar ohne Kilometerbegrenzung - beginnend mit dem Auslieferungsdatum geltend machen können. Verbindliches Abgrenzungskriterium hierfür ist das Datum des jeweiligen Kaufvertrages. Die Erweiterung der Gewährleistung ist nicht mit einer Preiserhöhung verbunden.
Einzelheiten dazu, wie diese Neuregelung der Gewährleistung umgesetzt wird, werden derzeit erarbeitet und dem Handel in den nächsten Tagen verbindlich mitgeteilt. Quelle: BMW Presse- Information
Bitte empfehlen Sie diesen Artikel weiter:
|