... ist dann der Hersteller oder der Händler in Haftung zu ziehen? Ich benutze Lexware-Software und ohne Internetverbindung startet das Programm nicht, es will sich jedes Mal aktivieren lassen. Da dort aber schon so ziemlich alle meine Betriebsdaten eingepflegt sind, ist das ein sehr nerviger und lästiger Prozess. Lexware schickt nur dumme Standardblöcke als Supportantworten, darum erwäge ich einen Anwalt später hinzuziehen. Die Frage ist nur: ist Lexware denn dafür verantwortlich oder der Händler (von wegen Software vom Umstausch ausgeschlossen Rechtsblablablatexte eben)?
In meinen Augen Lexware, da es sich eindeutig um einen Programmfehler handelt. Ohne Internet kann ich das Programm nicht benutzen und wer lässt schon gern seine Buchhaltungssoftware ins Internet wählen?! Eine Aktivierung wäre ja ok, aber jedes mal beim Programmstart. Hat jemand schon damit Erfahrungen?!
Ach ja, Lexware-Telefon-Support kostet 1,99€/Min. Dort rufe ich aber sicherlich nicht an...
P.S.: Sobald kein Internet beim Programmstart verfügbar ist, bleibt das Programm dicht, also nichts geht mehr...