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10.12.2004, 03:06
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#1
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...na sag ich doch!!!
Registriert seit: 09.02.2004
Ort: Berlin / Brandenburg
Fahrzeug: E30-Cabrio, W212
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Verkaufe privat.......
BMW 730i V8
Verkaufe "privat" und im Hintergrund sieht man den "Fähnchenhändler"!
Gruss
heppinger
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10.12.2004, 09:11
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: C63 AMG T-Modell
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Hihi, solche Oberschlauen gibt es aber immer wieder. Hatte letztens eine "Privatperson" (Sportzschuhverkäufer) als Verkäufer gefunden, mit knapp über 10.000 Bewertungen und ca. 150 gleichzeitig laufenden Artikeln, der aber als Privatmann leider keinen Gewährleistung übernehmen könne...
Im vorliegenden Fall wird es sicher etwas schwieriger nachzuweisen, da der Verkäufer dort erst eine Bewertung hat. Aber Du hast recht, das stinkt schon gewaltig!
Das schöne ist, bei einem unwirksamen Gewährleistungsausschluß muß der Verkäufer dann eben die gesetzliche Gewährleistung geben (2 Jahre).
__________________
Gruss
Beatsurfer
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10.12.2004, 10:33
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#3
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Oft nehmen die einfach nicht originale Bilder
Gruß Philipp
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10.12.2004, 11:42
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#4
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Mitglied
Registriert seit: 11.11.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
Zitat von JPM
Oft nehmen die einfach nicht originale Bilder
Gruß Philipp
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Damit macht man sich aber wiederum des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz strafbar. Ausgenommen es liegt eine Genehmigung zur Nutzung vor.
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10.12.2004, 13:45
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#5
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WTF
Registriert seit: 18.06.2002
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
Zitat von Beatsurfer
Hihi, solche Oberschlauen gibt es aber immer wieder. Hatte letztens eine "Privatperson" (Sportzschuhverkäufer) als Verkäufer gefunden, mit knapp über 10.000 Bewertungen und ca. 150 gleichzeitig laufenden Artikeln, der aber als Privatmann leider keinen Gewährleistung übernehmen könne...
I.
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...das würde den Herrn Eichel aber arg interessieren, könnte ich mir vorstellen....
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11.12.2004, 11:47
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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Zitat:
Zitat von Micky
...das würde den Herrn Eichel aber arg interessieren, könnte ich mir vorstellen....
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Erst einmal das.. und zudem hat er 2 Jahre Gewährleistung am Hals, wenn man als Kunde nachweisen kann, daß er trotz erwähntem Gewährleistungsausschluß doch Gewerblicher ist ...
Schön blöd !
__________________
Gruß,
Rudi
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13.12.2004, 09:12
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 10.12.2004
Ort: Leverkusen
Fahrzeug:
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Na ja, das mit den zwei Jahren wird nicht so heiss gegessen ...
Hallo,
nach 6 Monaten muss in jedem Fall der Käufer beweisen, daß der Mangel beim Kauf schon vorgelegen hat. Bei technischen Mängeln wird das wohl kaum gelingen. Aber 6 Monate sind ja auch schon was.
Es gibt auch schon Gerichtsurteile, die normalen Verschleiss (wie z.B. Bremsen, Auspuff) von der Gewährleistung ausnehmen.
Viele Grüße
Kai
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