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vor kurzem waren meine Originalen Weißen Seitenblinker undicht.
Als ich sie ausbauen wollte ist mir das Streuglas schon entgegen gekommen.
Daraufhin dachte ich mir ich schaue mal im Zubehör,obwohl ich sagen muss die Originalen waren seit 17.Dezember 2003 verbaut (Respekt).
Zuerst habe ich weiße Led Seitenblinker mit Lauflicht verbaut, diese habe ich aber auf unseren Maritim verbaut.
Danach habe ich schwarze Led Seitenblinker verbaut, mit ECE 4 Abnahme und somit Eintragungsfrei.
Das einzige was man machen sollte,die Kaltüberwachung der Hinteren blinker auf nicht_aktiv setzen,da die Seitenblinker mit dran hängen.
Ansonsten würden diese nach jedem Motorstart 3x Blitzen und das im 3minuten Tackt.
Ich für meinen Teil bin sehr zufrieden,
sie sind sehr Hell und es gibt auch keine Fehler.
Was die Qualität angeht,wird sich das noch zeigen.
Hier die Links
Ort: Halle (Saale)
Fahrzeug: E65-735i (10.01) und viele andere
Das stimmt. Nach 20 Jahren kann auch mal ein Seitenblinker kaputt gehen. Ist mir selbst schon passiert.
Jedoch, hat die „E4“ Nummer gar nichts auszusagen.
Das sagt nur, dass es in den Niederladen geprüft wurde.
Das Teil wird mit Sicherheit niemals geprüft worden sein bzw. eine Zulassung in Deutschland haben.
Dafür müsste eine Nummer drauf geprägt sein, die auch so beim KBA hinterlegt ist. Ich denke nicht, dass es in diesem Fall geprüft wurde.
Danke für deine Antwort
In der Beschreibung steht CE- und EMARK-Zulassung
Da ist auch eine DOT SAE Nummer drauf 01 5 E4 62666
Bin mal auf den nächsten TÜV gespannt,
ob das alles Safe ist.
Ort: Halle (Saale)
Fahrzeug: E65-735i (10.01) und viele andere
Die Nummer sollte somit beim KBA vorliegen.
Da es sich hierbei aber um eine „smoke“ bzw dunkle Ausführung handelt, bin ich mir sehr sicher, dass es so keine Zulassung für gibt.
Halte uns aber mal auf dem laufenden. Ich denk, dass es hier für viele interessant ist.
Ort: Halle (Saale)
Fahrzeug: E65-735i (10.01) und viele andere
Moin,
Also ich hab mich noch mal Informiert.
Wir sind in Deutschland, hier ist ja zum Glück alles geregelt.
Nach ECE Richtlinie Nummer 6, Nummer 5 (R 6 Fahrtrichtungsanzeiger für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger) und § 54 StVZO, Fahrtrichtungsanzeiger ist beschrieben, wie ein Fartrichtungsanzeiger (Blinker) zu funktionieren hat
Hier einen Auszug aus:
Regelung Nr. 6 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) —
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrtrichtungsanzeigern für Kraftfahrzeuge
und ihre Anhänger
5.6. Bei Fahrtrichtungsanzeigern der Kategorien 1, 1a, 1b, 2a oder 2b kann, wenn folgende Bedingungen erfüllt
sind, das Blinken erzeugt werden, indem die Lichtquellen nacheinander aktiviert werden:
a) Jede Lichtquelle bleibt nach ihrer Aktivierung eingeschaltet, bis der Zyklus EIN zu Ende ist;
b) die Lichtquellen werden in einer gleichmäßigen Folge vom inneren zum äußeren Rand der sichtbaren Oberfläche hin aktiviert;
c) die Aktivierung erfolgt in einer kontinuierlichen Linie ohne sich wiederholende vertikale Abweichungen (z.B. nicht wellenförmig);
d) die Veränderung muss spätestens 200 ms nach Beginn des Zyklus EIN beendet sein;
e) bei der Orthogonalprojektion eines die sichtbare Oberfläche des Fahrtrichtungsanzeigers umschreibenden
Rechtecks in Richtung der Bezugsachse verlaufen die längeren Seiten parallel zur H-Ebene und das Ver
hältnis zwischen waagrechten und senkrechten Seiten beträgt mindestens 1,7.
Die Erfüllung der vorgenannten Bedingungen ist im Blinkmodus zu prüfen
Da steht also nichts drin, dass der SEITENBLINKER sequentiell oder dynamisch blinken dürfen.
Also die E Nummer kann für das Gehäuse, oder sonst was sein, aber nicht für das dynamische Blinken.
Also kurz und kapp, in Deutschland OHNE ZULASSUNG
Also wäre der Blinker Ok, wenn er einfach nur (AN und AUS) gehen würde.
Puh, wirklich viel Bürokratie, aber ich hoffe, dass sich niemand auf den Schlips getreten fühlt.
Hab dieselben drin (klar mit Lauflicht), allerdings vor zwei Jahren bei AliExpress gekauft. Funktionieren noch immer ohne Probleme. Beim TÜV keine Schwierigkeiten.