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Alt 26.12.2007, 15:08   #1
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard Informationen zum Import aus/nach den USA

Informationen zum Import aus den USA

Kauf
Wenn Sie in den USA ein gebrauchtes Auto kaufen möchten, können Sie dies sowohl von einer Privatperson wie auch bei einem Händler tun. Beim Händler ist es üblich und ratsam, um einen Rabatt oder um einige Extras zu feilschen, beim privaten Verkäufer dürfte die Bereitschaft zu handeln von der Begehrtheit des Objekts abhängen.

Einen Neu wagen kauft man am besten bei einem "DMV Licensed Dealer". Auch hier ist der Endpreis Verhandlungssache. Die veröffentlichten Preise sind immer netto, Nachlässe (holdbacks) und Rabatte (rebates) zwischen 3 und 5 Prozent üblich.

Auch in den USA gibt es zahlreiche Auto- und Motorrad-Zeitschriften in denen auch Neu- und Gebrauchtfahrzeuge annonciert werden. Marktbeherrschend ist aber inzwischen das Angebot im Internet.

Sales tax
Die Kaufsteuer (sales tax) ist in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich hoch zwischen 0 und 9 Prozent. Generell gilt, daß die sales tax nicht gezahlt werden muss, wenn das Fahrzeug sofort - direkt ab Händler - exportiert wird. Wer zuvor damit in den USA reisen möchte, muss die sales tax erst zahlen und kann versuchen sie nach der Verschiffung beim Händler zurückfordern. Eine US-einheitliche Regelung zur sales tax gibt es nicht

Zahlungsmittel
Mit Bargeld ist die Chance, einen guten Rabatt zu bekommen natürlich besonders groß, sicherer sind aber Reiseschecks und Kreditkarte. Sicher ist auch eine Geldanweisung einer Bank in Deutschland an eine amerikanische Bank. Die Gebühren hierfür sind allerdings ziemlich hoch.

Garantie
Nur einige wenige Hersteller bieten weltweite Garantien. In jedem Fall ist es sinnvoll beim Hersteller zu fragen, wie weit seine Zusagen reichen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Garantieleistungen wie bei Importen aus EU-Ländern besteht nicht. Bei Fahrzeugen von US-Herstellern sind keine Garantieleistungen durch deren deutsche Vertretungen zu erwarten.

Zulassung in den USA
Wer vor der Verschiffung erst noch mit seinem neuen Fahrzeug eine Reise in den USA unternehmen oder es selbst zur Verschiffung fahren möchte, muss es zulassen und braucht dazu einen "title" und eine "registration card". In der Regel ist der Händler bei der Anmeldung behilflich. Die Kosten für die Anmeldung schwanken je nach Bundesstaat zwischen 10 und 70 US $ für einen Pkw, zuständig ist dasörtlliche "Department of Motor Vehicles" Die Kennzeichen müssen extra bezahlt werden.

Eine Kfz-Kurzzeitversicherung für Touristen wird vom amerikanischen Automobilclub AAA und zwei Agenturen in Deutschland angeboten.

American International Underwriters
K.-H. Nowag Versicherungen
Platanenring 15 b
63110 Rodgau
Tel. 06106 / 16960
Fax 06106 /13520
nowag@t-online.de

Tour Insure GmbH
Herrengraben 5
20459 Hamburg
Tel. 040 / 25172150
Fax 040 / 25172121
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.tourinsure.de

Title / Certificate of Origin
Jedes Fahrzeug, das gebraucht in den USA verkauft wird, hat ein "Certificate of Title", kurz „title“ genannt. Es entspricht in etwa dem deutschen Fahrzeugbrief, die Zahl der Vorbesitzer eines Gebrauchtwagens ist daraus jedoch nicht erkennbar. Lassen Sie sich auch durch einen noch so niedrigen Preis nicht verlocken, ein Fahrzeug ohne title zu kaufen!

Der title enthält folgende Eintragungen:

Fahrgestellnummer
amtliches Kennzeichen
das Feld "REGISTERED OWNER" nennt den
aktuellen Eigentümer
das Feld "LIENHOLDER" sagt aus, ob das Fahrzeug evtl. beliehen ist. Sollte hier die Eintragung einer Bank oder eines Finanzierungsbüros sein, ist der eingetragene Halter nicht alleiniger Eigentümer. In einem solchen Fall muß eine Freigabe (Release) vorliegen. Dies ist gegeben, wenn das Feld mit Datum gegengezeichnet ist.
auf der Rückseite ist Platz für den Überschreibungsvermerk.
Ein Neufahrzeug, das noch nie zugelassen war, hat noch keinen title, aber vom Hersteller ein „Manufacturer´s Statement of Origin“ oder ein „Certificate of Origin“, das in seiner Bedeutung dem title entspricht.

Ohne Original des Title oder des Certificate of Origin ist es nahezu unmöglich, ein Fahrzeug zu verschiffen; auch für die Zulassung in Deutschland ist das Dokument unerlässlich.

Registration Card
Die "Registration Card" entspricht in etwa unserem Zulassungsschein und muss immer mitgeführt werden. Sie dient in einigen Bundesstaaten auch als Steuer- und Versicherungsnachweis.

Plates / Tags
In einigen Bundesstaaten bleiben die Kennzeichen auch bei einem Besitzerwechsel bis zur Verschrottung oder endgültigen Abmeldung am Fahrzeug, in anderen behält sie der Vorbesitzer.

Falls kein Kennzeichen am Fahrzeug ist und Sie es auf eigener Achse zum Hafen fahren wollen, sollten Sie sich durch den Händler ein "ONE DAY PERMIT", eine Art Überführungskennzeichen, beschaffen lassen. Ansonsten können Sie es auch per Autotransporter zum Hafen bringen lassen. In diesem Fall ist natürlich weder ein Kennzeichen, noch eine Kurzhaftpflichtversicherung notwendig.

Die amerikanischen Kennzeichen sollten möglichst bei der deutschen Zulassungsstelle vorgelegt werden können. Sollte eines oder gar beide Kennzeichen verlorengehen, ist eine Verlustanzeige bei der amerikanischen Polizei ratsam.

Da amerikanische Kennzeichen als Souvenirs begehrt sind, empfiehlt es sich, sie vor der Verschiffung abzunehmen und im Reisegepäck zu transportieren.

Transport
Es ist ratsam, sich bereits in Deutschland mit einer internationalen Fahrzeug- Spedition in Verbindung zu setzen, um sich über Termine, Kosten etc. zu informieren. Alle grossen europäischen Speditionen haben in den wichtigsten US-Häfen Agenturen, bei denen das Fahrzeug direkt angeliefert werden kann.

Einchecken im Hafen
• Entweder gehen Sie zu der von Ihnen gewählten Spedition, zeichnen die notwendigen Frachtpapiere und erhalten einen Kaischein bzw. "PIER DELIVERY REPORT", mit dem Sie ihr Fahrzeug selbst am Hafenterminal bzw. Verladekai abgeben.
oder
• Sie übergeben das Fahrzeug einem Spediteur, der es gegen Gebühr direkt zum Hafenterminal bringen und verladen lässt.

Die US-Zollbehörden verlangen, dass 3 Tage vor dem Verladetermin der Original US Title (für Gebrauchtfahrzeuge) oder das Original Certificate of Origin (für Neufahrzeuge) mit je 2 notariell beglaubigten Kopien der Vorder- und Rückseiten einzureichen ist. Da die Dokumente für die Zulassung in Deutschland ausserordentlich wichtig sind, empfiehlt es sich, gleich noch eine Kopie mehr beglaubigen zu lassen und diese für sich zu behalten, falls das Originaldokument verlorengehen sollte.

Transportversicherung
Dringend zu empfehlen ist der Abschluß einer Transportversicherung mit einer "ALL RISK" - Deckung, die alle Risiken von der Fahrzeugübergabe an die Spedition bis zur Auslieferung in Deutschland abdeckt.

Überfahrt
Von allen US-Häfen an der Ostküste laufen täglich Schiffe Richtung Europa aus. Ankunftsorte in Deutschland sind Bremerhaven oder Hamburg. Bestehen Sie auf Direktverladung nach Deutschland. Von den wichtigsten Verschiffungshäfen der Ostküste - Baltimore und New York - dauert der Transport ca. 2 Wochen, von der Westküste - San Francisco oder Los Angeles ca. 25 Tage.

Ankunft in Deutschland
Wahlweise können Sie Ihr Fahrzeug selbst im Hafen abholen oder es durch einen Spediteur per Autotransporter bis zu Ihrem Wohnort bringen lassen:

Wenn Sie das Fahrzeug in einem deutschen Hafen selbst abholen, brauchen Sie für die Fahrt zu Ihrem Wohnort ein Kurzzeitkennzeichen, das Sie nach Abschluss einer Kurzhaftpflichtversicherung von der Zulassungsbehörde erhalten. Die Verzollung geschieht entweder gleich beim Hafenzollamt oder bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Zollamt. Wenn das Fahrzeug noch amerikanische Kennzeichen hat, kann es damit zum Zielort gefahren werden. Voraussetzung ist, dass vorab eine sog. Grenzversicherung - die speziell für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen in jeder ADAC-Geschäftsstelle angeboten wird - abgeschlossen wird.

Hafengebühren oder Lagerkosten gehen immer gesondert zu Ihren Lasten!

Verzollung
Der Zoll auf Personenkraftwagen aus den USA beträgt EU-einheitlich 10 Prozent, für Motorräder 8 %. Hinzu kommen in Deutschland 16 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.

Beispiel : Kaufpreis laut Kaufvertrag: 15.000 US $. Der deutsche Zoll rechnet den Betrag zum jeweiligen Tageskurs in €.

US-Kaufpreis in €
Fracht bis dt. Hafen etwa
13.805 €
767 €

davon 10% Zoll
14.572 €

1.457 €

davon 19 % Einfuhrumsatzsteuer
16.029 €


3.045 €

Gesamtbetrag
19.074 €




Über den Daumen gepeilt betragen die gesamten Einfuhrabgaben (Zoll plus Einfuhrumsatzsteuer) immer gut 1/3 des Nettopreises .

Für Oldtimer , die mehr als 30 Jahre alt und als historisch wertvoll ("sammlungswürdig") zu betrachten sind, kann das Zollamt einen ermäßigten Abgabensatz (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) von zusammen 7 % festlegen. Erfahrungsgemäß haben aber nur Fahrzeuge, die älter als 50 Jahre sind, Aussicht auf die Ermäßigung, sicher ist sie nur für Fahrzeuge, die vor 1950 gebaut wurden.

Als Nachweis der abgeschlossenen Verzollung stellt das Zollamt eine sog. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die extrem wichtig für die spätere Zulassung ist.

Zulassung
Die bisher erforderliche "Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister" des Kraftfahrtbundesamtes, die so genannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung", wird nach der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung FZV seit 01.03.2007 nicht mehr verlangt.

TÜV
Vor der Zulassungsstelle müssen Sie die technische Prüfstelle ( TÜV ) aufsuchen, um dort die Einzelabnahme nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) machen zu lassen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin und erkundigen Sie sich genau, welche Papiere Sie mitbringen sollen. Seit 1991 ist in Deutschland eine Leuchtweitenregulierung (= Scheinwerfer-Höhenverstellung) vorgeschrieben. Sie ist bei US-Fahrzeugen und bei europäischen Modellen, die für den amerikanischen Markt bestimmt waren, so gut wie nie vorhanden. Ausnahmegenehmigungen sind routinemäßig für 0 bis 60 € erhältlich.

Datenblatt
Schwieriger ist es, festzustellen, ob für das Fahrzeug bereits ein deutsches Datenblatt vorhanden ist. Dieses ist sicher der Fall, wenn das exakt gleiche Modell schon mindestens einmal in Deutschland zugelassen wurde. Bei allen in Europa gängigen Fahrzeugen dürfte es also keine Schwierigkeiten geben.

Wenn für Ihr Fahrzeug (Baujahr vor 2000) kein Datenblatt bei den TÜVs der Umgebung vorliegt, schicken Sie eine Kopie des Title an den TÜV Augsburg,

Internationale Gutachten, Tel. 0821/5904161, Fax 0821/5904159

und fragen nach, ob das Papier dort vorhanden ist. Wenn ja, erhalten Sie es gegen eine Gebühr von ca. 75 €, wenn nein, ist es aller Voraussicht nach auch sonst nirgendwo in Deutschland erhältlich. Das amerikanische Datenblatt (data sheet) ist nicht verpflichtend für die Entscheidungen des deutschen TÜV, bei der Feststellung der Daten jedoch erfahrungsgemäß hilfreich und kostensparend.

Zumindest geringfügige Änderungen, wie der Austausch der Frontscheinwerfer, dürften bei jedem US-Fahrzeug erforderlich sein. Versuchen Sie vorab, anhand genauer Angaben zum Fahrzeugtyp, bei Ihrer Prüfstelle zu ergründen was dort erwartet wird.

Abgasgutachten
Die deutschen Abgasvorschriften stellen für die meisten US-Modelle keine unüberwindliche Hürde dar, führen aber fast immer zu einer ungünstigen steuerlichen Einstufung. Das Abgasgutachten sollte möglichst bereits vorhanden sein (siehe Datenblatt). Ist es das nicht, kann es ebenfalls beim TÜV Augsburg für ca. 130 € angefordert werden oder aber die Abgaswerte müßten neu gemessen werden. Die Kosten dafür werden nach Zeitaufwand berechnet.

Zulassungsbehörde
Um die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher: Fahrzeugbrief) und die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher: Kfz-Schein) zu bekommen, brauchen Sie folgende Papiere:

Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
Title oder Certificate of Origin
Amerikanische Kennzeichen (nicht bei Neuwagen die
per Autotransporter zum amerikanischen Hafen
gebracht wurden).
evtl. Datenblatt des Herstellers
Originalkaufrechnung
TÜV-Gutachten
Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
Pass oder Personalausweis




Kanada
Die für US-Fahrzeuge beschriebenen Einfuhrbestimmungen, die Zollabfertigung und die Zulassungsformalitäten gelten genauso auch für Fahrzeuge, die aus Kanada importiert werden.

Der "title" heißt in Kanada Certificate of Ownership. Wichtig ist, dass auf dessen letzter Seite die Eigentumsübertragung eingetragen und unterschrieben ist.

Der Hafen von Halifax ist bei Fahrzeugspediteuren beliebt, weil die Verschiffungsformalitäten dort unbürokratischer und schneller als in amerikanischen Häfen zu erledigen sind.
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