Hallo,
Die 10s gelten dann, wenn gar kein Schlüssel mehr im Fahrzeug ist (alles nur bei Komfortzugang). Hintergrund: Fahrzeug fährt, Schlüssel in der Hosentasche geht kaputt, wird aus dem Fenster geworfen ...
Der E65 fährt dann weiter und meldet nur "Fernbedienung" mit dem durchgestrichenen Schlüsselsymbol. Er fährt auch beliebig lange weiter. Jetzt fährt dieser Fahrer auf einen Bahnübergang und stellt den Motor ab. Der Zug kommt und der Fahrer möchte (ohne Schlüssel) den Wagen zurücksetzen! Genau dafür hat er nach dem Abstellen 10s Zeit. Länger als 10s und der Wagen springt nicht mehr an. Zugegeben etwas abgehoben, aber jeder kann sich ja sinnvollere Situationen ausdenken.
Die Funktion an sich halte ich für sinnvoll (Motor aus - ach nein, die Fernbedienung ist ja kaputt/weg/... - schnell wieder anmachen). Die 10s sind natürlich ein willkürlicher Kompromiss aus Sinnhaftigkeit und Diebstahlschutz.
Missbrauchen kann man die 10s eigentlich nicht: wer kommt schon in 10s nach Motor aus in einen E65, ohne dass er nicht gleich den Fahrer seines Schlüssels berauben könnte? Und selbst wenn, abstellen kann er das Fahrzeug ja nicht mehr, ohne dass es ganz liegenbleibt. Neue Schlüssel gibt es nur über BMW, da muss man sich schon als Besitzer ausweisen können. Also Diebstahlschutz OK, aber eine Funktion, die man schon genau kennen muss, will man sie ausnutzen.
viele Grüße,