Modell F01/F02 |
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30.10.2013, 19:59
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#1
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Lift and Cruise....
Registriert seit: 24.05.2013
Ort: Gronau
Fahrzeug: F01 730D (11.2010)
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Sinn und Unsinn der Lichtautomatik
Vorgeschichte:
Wir waren mit ein Leihwagen (kein f01) unterwegs. Neu. KM Stand 200. Also neu.
20 km gefahren. Nasser Fahrbahn, Hell, Lichtautomatik auf automatisch.lässige 90 km/H auf ruhige Autobahn.
Dann Polizei und Anzeige wegen Verkehrsgefährdung wegen
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Regen.
Die Bemerkung von der Polizistin: "haha, ja der war sicher auf Lichtautomatik, das passiert oft. Jetzt beim Anhalten ging das Licht wohl an, trotzdem 40€ plus 3 Punkte, bitte schön" Die Polizei unser Freund und Helfer.
Jetzt die Fragen:
- brennt beim f01 das licht hinten bei "Auto" immer? (bei MB ist der manchmal aus)
- brennt das Abblendlicht bei "auto" wenn Scheibenwischer an geht wegen Regenautomatik.
- wurdet ihr schonmal angehalten?
Ich fahre jetzt 3 Jahre auf "auto". Bei 3 mögliche Punkte kann ich das Risiko nicht haben das das licht nicht an ist. kann ich annehmen das das Abblendlicht immer an ist wenn benötigt?
Jetzt werden manche sagen Wenn ich sicher gehen will das ich mit Licht fahre muss ich das Licht selbst mittels "an" anschalten. Wenn ich mir das angewöhne mache ich abends das Licht auch mittels "an" an, und das Abbiegelicht funktioniert nicht mehr bei Normal "An".
Also letzte Fragen:
- was nutzt ein Lichtautomatik? Ich benütze die in Prinzip damit ich nie, nie, nie, nie wieder drüber nachdenken muss.
- kann mann programmieren das bei "auto" das Abblendlicht immer brennt?
-leidet die Xenon beleuchtung unter die "automatische" teilweise kurze einschaltzeiten. Hält der Xenon nicht länger wenn der immer an ist?
ich freu mich auf rege Antworten.
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30.10.2013, 20:19
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.09.2013
Ort: Heilbronn
Fahrzeug: 740D / F01 / 09/2009
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Da hast du aber ganz genau Polizisten erwischt, fahre im Jahr auch über 120 tkm wurde aber deswegen noch nie angehalten !!
Und ich schalte mein Abblendlicht immer erst ein wenn es dunkel wird, da ich an einem Fahrzeug bei dem ich immer auf Auto war zwei mal den Brenner mit zündeinheit wechseln musste.
Laut Aussage der Werkstatt ist das häufige ein und ausschalten nicht Gerde hilfreich für die Lebensdauer.
Muss sagen bis jetzt auch keinen Defekt mehr, da wenn ich es brauche schalte ich es manuell ein und gut ist, lege darum auf die Lichtautomatik keinen Wert mehr beim fahrzeugwechsel!!
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30.10.2013, 20:20
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#3
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Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Bad Nauheim
Fahrzeug: C43 AMG 2017, F25 X3 2016
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Zitat:
Zitat von dutchrockboy
Vorgeschichte:
Wir waren mit ein Leihwagen (kein f01) unterwegs. Neu. KM Stand 200. Also neu.
20 km gefahren. Nasser Fahrbahn, Hell, Lichtautomatik auf automatisch.lässige 90 km/H auf ruhige Autobahn.
Dann Polizei und Anzeige wegen Verkehrsgefährdung wegen
Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Regen.
Die Bemerkung von der Polizistin: "haha, ja der war sicher auf Lichtautomatik, das passiert oft. Jetzt beim Anhalten ging das Licht wohl an, trotzdem 40€ plus 3 Punkte, bitte schön" Die Polizei unser Freund und Helfer.
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Unabhängig der technischen Fragestellung würde ich juristisch dagegen vorgehen. Die Einschätzung ist eine höchst subjektive. Und nur weil es regnet, gibt es m.E. noch keine Pflicht, Licht einzuschalten. Insbesondere dann, wenn der Lichtsensor ein aussreichendes Licht misst, um noch mit Tagfahrlicht (was ja sicher leuchtete) zu fahren.
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30.10.2013, 20:24
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#4
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Runflat ... hmm lecker...
Registriert seit: 03.09.2010
Ort: Geilenkirchen
Fahrzeug: E92 325i LCI früher E38-730iA VFL 12/94
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Straßenverkehrs-Ordnung
I. - Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35)
§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Ich würde mich an einen Rechtsanwalt in Sachen Verkehrsrecht wenden, ob das so legitim war.
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30.10.2013, 20:28
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.09.2013
Ort: Heilbronn
Fahrzeug: 740D / F01 / 09/2009
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Zitat:
Zitat von Tito_2000
Ich würde mich an einen Rechtsanwalt in Sachen Verkehrsrecht wenden, ob das so legitim war.
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Auf jeden fall Wiederspruch einlegen, denke ja mal nicht das du den Verstoß zugegeben hast oder?
Und dann mal über einen Anwalt klären, so könntest du zumindest ohne Punkte davon kommen und das ist ja mal das wichtigste !
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30.10.2013, 20:51
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#6
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Lift and Cruise....
Registriert seit: 24.05.2013
Ort: Gronau
Fahrzeug: F01 730D (11.2010)
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Zitat:
Zitat von ravenhn
Und ich schalte mein Abblendlicht immer erst ein wenn es dunkel wird,
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dann tut das Abbiegelicht aber nicht....das funktioniert nur bei "auto"
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30.10.2013, 20:54
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#7
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Lift and Cruise....
Registriert seit: 24.05.2013
Ort: Gronau
Fahrzeug: F01 730D (11.2010)
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Die Sache mit dem Bujßgeld liegt beim Anwalt.
Es geht mir auch mehr um den F01...
und die Fragen dazu.
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30.10.2013, 21:08
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#8
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kilometer fressendes
Premium Mitglied
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Also bei mir brennt zumindestens IMMER das Tagfahrlicht, soll heissen vorne und hinten ist was an.
Habe den auch immer auf Auto, es sei denn, ich bin z.B. auf Schweizer Autobahnen unterwegs, wo ein Tunnel nach dem anderen kommt, dann schalte ich eher auf normales Licht, damit der nicht ständig an und aus macht.
Beim e65 hatte ich den auf Dauerlicht codieren lassen. Aber auch da werden die Brenner z.B. nach einem kurzen Tankstop ziemlich oft auch im heißen Zustand gezündet, was auch suboptimal sein soll.
Ich kenne aber mehre Autos, bei denen die Brenner 200tkm auf Auto überstanden haben, obwohl das Licht beim morgendlichen Start in der Garage jedes Mal angeht und bei vielen Unterführungen ebenfalls.
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30.10.2013, 22:37
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.03.2011
Ort: Salzburg
Fahrzeug: 750Li xdrive Fo2, M
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Also bei mir macht es zu 99% alles wann und wie es machen soll. Gibt nicht wirklich etwas zu meckern.
Daher kann ich nicht viel zu sagen. Eventuell hat dein Sensor ne Macke?
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30.10.2013, 23:15
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: CLK 230 Compressor LPG powered by Erich M.
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Zitat:
Zitat von dutchrockboy
- kann mann programmieren das bei "auto" das Abblendlicht immer brennt?l
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Ja, indem man das Licht einschaltet, wenn man losfährt
So kompliziert ist das doch nicht.
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Es ist eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen. Das ghet dseahlb, wiel wir nchit Bcuhtsbae für Bcuhtsbae enizlen lseen, snodren Wröetr als Gnaezs.
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