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Alt 23.05.2005, 03:15   #1
esprit1967
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 22.10.2004
Ort: Bad Friedrichshall
Fahrzeug: BMW 730d Bj. 2004
Frage Inspektion nur bei BMW?

Muss ich die 1. Inspektion nach 24.000 km für meinen geleasten BMW bei einem BMW-Vertragshändler durchführen lassen oder könnte ich auch eine freie Werkstatt mit der Inspektion beauftragen?

Gibt es hier ggf. ein auch (neues) EU-Recht, dass eine Verpflichtung, diese Arbeiten von BMW bzw. einem BMW-Händler durchführen zu lassen, aufgeweicht hat?

Was ist denn mit der Kulanz von BMW, wenn die Garantie nach 2 Jahren abgelaufen ist?

Hat jemand hierzu schon seine positiven oder negativen Erfahrungen gemacht oder kann mir rechtliche Grundlagen nennen?

Schon mal Danke im Voraus für die hier immer sehr interessanten und aufschlussreichen Antworten.

Gruß von esprit
esprit1967 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2005, 07:27   #2
Martin
Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Martin
 
Registriert seit: 03.05.2002
Ort: Edling
Fahrzeug: G11 750i XDrive (06.16), Fiat Ducato 244 2.0 JTD (05.06)
Standard

Ich bin jetzt nicht ganz sicher, aber im Kleingeruckten zum Leasingvertrag
und/oder den Garantiebedingungen könnte stehen das Du zum freundlichen
gehen musst. Schau mal nach

Gruß Martin
Martin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.05.2005, 08:51   #3
pille
im Ruhestand
Premium Mitglied
 
Registriert seit: 03.07.2004
Ort:
Fahrzeug: Auto
Standard

Zitat:
Zitat von esprit1967
Was ist denn mit der Kulanz von BMW, wenn die Garantie nach 2 Jahren abgelaufen ist?
IMHO ist das Werk dann kulant, oder nicht. Um dieses zu erreichen, ist natürlich ein Serviceheft ausschließlich von einem Vertragshändler unterzeichnet, erste Bürgerpflicht .
Eine Verpflichtung zum ausschließlichen Aufsuchen des ausliefernden Vertragshändlers besteht nicht. Es muß sich lediglich um einen vom Werk anerkannten Betrieb handeln (wer ist wohl anerkannt ?). Lediglich für Notfälle dürfen auch andere Reparaturbetriebe aufgesucht werden.
-> Garantieerhalte logischerweise nur bei offiziellen Vertragshändlern
-> Notfallreparaturen beim Vetragshändler versuchen verifizieren zu lassen um im Bereich der reparierten Teile ebenfalls fortgesetzten Garantieanspruch zu erhalten.

Dieses (dem Werk wohlfällige) Verhalten bestimmt, neben der Alters- & und Fahrleistungskomponente den Kulanzgrad nach Ablauf der WG.
__________________
Grüße
Thilo
pille ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2005, 08:38   #4
dervincent
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von dervincent
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort:
Fahrzeug: 730d
Standard hallo...

hallo,
während der garantiezeit würde ich auf alle fälle zum bmw-händler fahren und die inspektionen machen lassen,ich bin mir sicher dass bei schäden am motor keine garantieansprüche bestehen wenn der service nicht von einem bmw-partner durchgeführt worden ist.jetzt wo garantie meines 7èr abgelaufen ist fahre ich in eine freie werkstatt und lasse dort öl und bremsen machen,zu "vernünftigen" preisen und auch nur dann wenn die bremsen wirklich verschlissen sind.bei einigen bwm-werstätten kommst es des öfteren vor dass teile unötiger weise getauscht werden obwohl die verschleissgrenze noch lange nicht errreicht ist......ich schau lieber selber wann z.b. meine bremsen platt sind....und dann lasse ich zu normalen preisen service machen....
gruß dervincent
dervincent ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2005, 09:47   #5
Alpina-Alex
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Alpina-Alex
 
Registriert seit: 04.01.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: keines
Standard

Zitat:
Zitat von pille
Es muß sich lediglich um einen vom Werk anerkannten Betrieb handeln (wer ist wohl anerkannt ?).
Hier in HH gibt es einen Bosch-Dienst (ehem. BMW-Vertragshändler bis 2000), der Garantiearbeiten und Wartungen durchführen darf. Sowas ist aber (noch) die Ausnahme.

Mit so einem jungen Wagen würde ich in jedem Fall zum Vertragshändler gehen. Die Ersparnis ist eventuellen Ärger durch Besuche in Fremdwerkstätten einfach nicht wert.
Alpina-Alex ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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