Modell F01/F02 |
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03.03.2010, 08:43
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Du hast Deinen Wohnsitz in D und hast die entsprechende Bonität? Natürlich kannst Du in D ein Auto leasen. Oder hast Du vor, das Auto in P zuzulassen? Das könnte wohl Probleme geben.
Ich glaube aber, Deine Frage zielt auf was ganz anderes ab. Möchtest Du eventuell wissen, ob Du die Raten von der Steuer abziehen kannst? Natürlich, und zwar von der auf Deine in D erzielten Einkünfte zu erhebenden Steuer. Und zwar dann, wenn diese durch eine selbstständige Tätigkeit oder als Betriebsausgaben (D)eines Unternehmens erzielt werden. Es gelten dann die sog. Dienstwagenbestimmungen ( Nachweis der beruflich gefahrenen Kilometer per Fahrtenbuch oder 1% - BLP-Versteuerung pro Monat. Voraussetzung, der Wagen wird zu mehr als 50% zu dienstlichen Fahrten und nicht privat gefahren.
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03.03.2010, 12:05
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#12
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.07.2005
Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Zitat:
Ich glaube aber, Deine Frage zielt auf was ganz anderes ab. Möchtest Du eventuell wissen, ob Du die Raten von der Steuer abziehen kannst?
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Ich denke die Frag ist, kann man wohnhaft in den Niederlanden oder in Polen das Fahrzeug in Deutschland leasen?
Ich würde sagen: Nein. Viele Gründe sprechen dagegen.
Das einfachste wird sein sich irgendwo bei der Verwand- Bekanntschaft einen Zweitwohnsitz zuzulegen und den Antrag über diese Adresse zu stellen. Im Falle der Bonitätsrüfung hilft dann nur die EST Erklärung bzw. ev. eine Leasingsonderzahlung.
Gruß Thomas
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03.03.2010, 16:03
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#13
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Der Professor
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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Na ja so einfach ists ja nun auch wieder nicht.
Hauptwohnsitz D
Zweitwohnsitz PL
Einkommen aus VV in D - wird in D von FA erfasst und versteuert.
Einkommen aus Selbstständigkeit in PL wird in PL erfasst und versteuert.
Kurz und gut in Deutschland kann ich nur die Einkünfte aus VV angeben da das ja wahrscheinlich den Leasinggeber auch interessiert. Was in PL mit meinen Restaurants erwirtschaftet wird läuft ja übers FA in PL und ist m.E. für den Leasinggeber wahrscheinlich eh uninteressant.
Falls es ein klares NEIN für meine Frage weiterhin geben soll - tja dann kann ich wohl nix daran ändern. In PL ist das Leasing wie in D nicht möglich da selbst BMW keine BMW Bank unterhält und im übrigen überehaupt keine Leasinggesellschaften gibt. Leasing in PL ist gleichzusetzen mit Finanzierung. Sehe da keinen Unterschied. Wenn ich genug Cash hätte würde ich in PL eine Leasinggesellschaft gründen, ist echt eine Marktlücke
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Am Anfang war der Propeller
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03.03.2010, 20:24
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Professor, Du müßtest nun mal sagen, was Du eigentlich möchtest! Und uns aufklären, was ist "VV", was ist "VuV"?
Wenn Du Deinen Wohnsitz hier hast und ein (der Bank ausreichendes) Einkommen in D hast, geh zum Händler und leas Dir was...Ist völlig egal, ob das Einkommen aus einer selbstständigen oder angestellten Tätigkeit kommt.
Zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten in D siehe oben.
Jens
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03.03.2010, 21:10
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#15
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Der Professor
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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@ 7er Jens
Sorry wusste nicht das "VV" nicht geläufig ist.
VV heisst " Einkommen aus Vermietung und Verpachtung"
Weiteres Einkommen ist in Deutschland leider nicht vorhanden und genau das ist das Problem. Daher suche ich jemanden der vielleicht eine Leasingfirma kennt denen erstmal für die Unterlagen das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung reicht.
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04.03.2010, 07:22
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: Königstein/Ts.
Fahrzeug: 730d F01
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Sollte es sich bei den Einkünften aus VuV um eine Zweizimmerwohnung in Brandenburg handeln, hast Du sicherlich schlechte Karten. Besitzt Du allerdings ein 16 Familienhaus in Frankfurt/Main, sieht die Sache schon anders aus. Entweder gibst Du hier mal vernünfitge Angaben durch, oder (was ich verstehen würde) lass es sein. Dann beende diesen Threat aber bitte bald.
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04.03.2010, 08:30
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#17
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.07.2005
Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Zitat:
Hauptwohnsitz D
Zweitwohnsitz PL
Einkommen aus VV in D - wird in D von FA erfasst und versteuert.
Einkommen aus Selbstständigkeit in PL wird in PL erfasst und versteuert.
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Grundsätzlich sind bei einem Wohnsitz in Deutschland auch sämtliche Einkommen im Ausland steuerpflichtig. Die Steuerpflicht wird durch ein Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen bestehen seit 1972. Steuerliche Auswirkungen vernachlässigen wir an dieser Stelle mal.
Insofern müssten sämtliche Einkommen in der EST Erklärung auftauchen und die BMW Bank hätte kein Problem die Bonität zu beruteilen.
Gruß Thomas
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04.03.2010, 08:36
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.12.2006
Ort: Essen
Fahrzeug: MINI Cooper, Mercedes CLK 200
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Ich verstehe nicht, warum Du nicht einfach einen Wagen least und der BMW Bank deine Einkommensunterlagen zur Verfügung stellst!
Du machst kaum Angaben. VuV können 3.000,- p.a. sein oder 1.000.000,-
Einzige Bedingung wird ein deutscher Wohnsitz sein. Aber, sorry, ein neuer F01 in Polen... hm, wie lange steht der wohl vor deiner Tür?
Der BMW Bank ist doch egal, woher die Kohle kommt. Du sollst nur die Raten zahlen KÖNNEN.
BEN
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04.03.2010, 09:49
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von tomblue
Grundsätzlich sind bei einem Wohnsitz in Deutschland auch sämtliche Einkommen im Ausland steuerpflichtig. Die Steuerpflicht wird durch ein Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. DBA mit Polen bestehen seit 1972.
Insofern müssten sämtliche Einkommen in der EST Erklärung auftauchen ...
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Da empfehle ich mal die Art. 4, 7 und 24 des neuen, seit 2005 geltenden DBA Polen zu lesen, und ebenfalls § 32b EStG i.d.F. ab 2008.
Wer danach als Laie noch Lust am Internationalen Steuerrecht oder sich dazu zu äußern hat - Hut ab.
Es ist keineswegs klar, daß die polnischen Einkünfte in der dt. ESt-Erklärung auftauchen (müssen).
Aber der TE kann ja - wie Ben schon gesagt hat - zum Nachweis seiner Einkünfte seine polnische Gewinnermittlung und Steuererklärung in Übersetzung bei der Leasinggesellschaft vorlegen.
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04.03.2010, 12:16
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#20
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.07.2005
Ort: Gütersloh
Fahrzeug: G12 - 750Li xDrive (03.19), Cadillac Coupé deVille, 1963
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Zitat:
Es ist keineswegs klar, daß die polnischen Einkünfte in der dt. ESt-Erklärung auftauchen (müssen).
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genausowenig müssen die schweizer Zinseinnahmen in der dt. ESt-Erklärung auftauchen, is schon klar ...
Auftauchen müssen die, ev. fallen nur keine weiteren dt. Steuern an
Gruß Thomas
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