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Alt 21.04.2003, 12:06   #1
Loti
Loti
 
Benutzerbild von Loti
 
Registriert seit: 20.04.2003
Ort: Ihrlerstein
Fahrzeug: 728i (E38)
Standard TV unter der Fahrt erlaubt? (freigeschalten)

Hi 7er Fans,
ich habe seit kurzem eines der schönsten Autos, einen 7er E38, mit Navi/TV.
Jetzt habe ich ein bisschen im Internet gestöbert, und rausgefunden wie man den TV entsperrt, damit man auch unter der Fahrt glotzen kann.
Frage:
Weiß jemand ob dies erlaubt ist und ob es vielleicht Folgen hat wenn was passiert(Versicherung zahlt nicht...)?

!!!!!!!Wers sicher weiß bitte dazuschreiben!!!!!!!!!!

Bin schon gespannt!!!!
Loti ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2003, 12:29   #2
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard

na die frage kannst du dir eigentlich selbst beantworten.
wenn es erlaubt waere, waere es nicht "freizuschalten".
Erich ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.04.2003, 12:42   #3
L7
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 30.09.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E38 L7, E32 750iL HighLine, S55L AMG, Carrera 4 Cabrio
Standard

Zitat:
Original gepostet von Loti
Frage:
Weiß jemand ob dies erlaubt ist und ob es vielleicht Folgen hat wenn was passiert(Versicherung zahlt nicht...)?
Es ist definitiv nicht verboten, wie etwa das Handybedienen während der Fahrt.

Früher haben die Hersteller (z.B. DC) es noch gegen eine Hanftungsverzichtserklärung freigeschaltet; dies wird nun nicht mehr getan, da diese Erklärung rechtlich nicht haltbar ist. Offiziell gibt es also keine Freischaltungen mehr.

Es steht zu vermuten, daß die Versicherung rumzicken wird, wenn Sie Dir nachweisen kann, daß das Fernsehen ursächlich zum Unfall beigetragen hat.
L7 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2003, 09:32   #4
zaunermax
Überflieger
 
Benutzerbild von zaunermax
 
Registriert seit: 18.11.2002
Ort: wien
Fahrzeug: E36 328iA Touring
Standard

@ L7

aber wie sollen sie dir nachweisen , dass du gekuckt hast ?
ich meine auf der bahn bei +200 ist klkar das man selbst sicher nicht kuckt , oder ? wenn man im stau die nachrichten
ansieht und es passiert was , wie soll man einem nachweisen , von aussen ists ja doch schwer zu sehen im verkehr oder ?

mfg max

[Bearbeitet am 22.4.2003 von zaunermax]
zaunermax ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.04.2003, 10:37   #5
L7
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 30.09.2002
Ort: Köln
Fahrzeug: E38 L7, E32 750iL HighLine, S55L AMG, Carrera 4 Cabrio
Standard

Zitat:
Original gepostet von zaunermax
aber wie sollen sie dir nachweisen , dass du gekuckt hast ?
Klar, das können sie so gut wie nicht. Aber ob das Teil freigeschaltet ist, wird bei schweren Unfällen vom Sachverständigen mit als Erstes geprüft. Ist zumindest ein Anhaltspunkt, wenn auch kein Beweis.
L7 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.04.2003, 14:23   #6
LORDanonymous
Mitglied
 
Benutzerbild von LORDanonymous
 
Registriert seit: 31.01.2003
Ort: Griechenland-Thessaloniki/Makedonien
Fahrzeug: e32 730 v8
Standard

@ alle

Wollte eigentlich einen thread schreiben ,aber da Ihr hier schon das thema angefangen habt,gleich zur meiner frage an die spezialisten...
Will Mir einen TV einbauen,weiss aber nicht ob die dinger auch funzen(bildqualitaet usw.),das heisst hab mich im ebay schlau gemacht,habe aber keine ahnung welche Ich kaufen sollte.
Hier gibts einige aber nix unter 2000 euronen........soviel sollst auch nicht werden.
Koennt Ihr da was vorschlagen? Soll vorne angebracht werden,...
fuer jeden hinweiss waehre Ich dankbar.

mfg

Theo
LORDanonymous ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2003, 08:06   #7
Marco78
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard VErsuch mal, während der Fahrt zu gucken! ;-)

Hallo!

Ich habe auch bei unseren beiden BMW die TV-Funktion während der Fahrtfreigeschaltet, was aber bei mehr als Tempo 100 recht schwierig wird! Viel interessanter ist es, einen DVD-Player mit anzuschließen und diesen zu nutzen. Die rechtliche Frage hat mir mein BMW-Verkäufer (ein sehr guter Freund von mir) so erklärt:

Ab Werk kann man es zwar freischalten, tut es aber aus Sicherheitsgründen nicht. Da Du aber während der Fahrt auch auf das NAvi schaust (und zwar konzentrierter als auf das TV!) und theoretisch auch mit den 3km/h (die es ja auch ohne freischaltung läuft) einen Unfall bauen kannst bist Du auf Versicherungstechnischem Glatteis. Ein Urteil hier zu gab es mal vom Gericht Bremen: Der Fahrer hatte das TV an und bei Tempo 60 einen Unfall gebaut. Freispruch, weil es nicht nachzuweisen war, daß er auch geguckt hat! Du bügelst doch auch mal zu Hause Hemden und hast den Fernseher laufen, oder?! ;-)

Ist also eine Frage, die man pauschal nicht beantworten kann, denke ich...

Liebe Grüße,

Marco
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2003, 06:42   #8
Churchill
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 06.05.2003
Ort: Solingen
Fahrzeug: E38 / Porsche 944 / Opel Omega 2,6 Kombi
Standard is nicht zugelassen!!!

hallo,

ich habe mich gestern mit einem freund unterhalten, der hauptkommisar bei der hiesigen polizei ist und der sagt, dass das freischalten an sich nicht strafbar ist, aber das schauen während der fahrt verstößt gegen die StVO und ist strafbar.

darüber hinaus sollte sich jeder, der für einen anderen das tv freischaltet, vorher schriftlich geben lassen, dass der jenige damit einverstanden ist, dass sein tv freigeschaltet wird und er sich über die risiken im klaren ist.
natürlich sollte man dies auch gleich mit einem haftungsausschluß für folgeschäden, wie z.b. verkehrsunfälle durch unaufmerksamkeit im straßenverkehr, verbinden, da man sonst ganz schnell mit im gleichen boot sitzt, wenn wirklich mal etwas passiert.

sollte es zu einem verkehrsunfall kommen und wird einem nachgewiesen, dass man das TV während der fahrt an hatte, so erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges und es besteht kein versicherungsschutz!!!


ASLO VORSICHT...
Churchill ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2003, 08:09   #9
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Original geschrieben von L7
Zitat:
Original gepostet von Loti
Frage:
Weiß jemand ob dies erlaubt ist und ob es vielleicht Folgen hat wenn was passiert(Versicherung zahlt nicht...)?
Es ist definitiv nicht verboten, wie etwa das Handybedienen während der Fahrt.

Früher haben die Hersteller (z.B. DC) es noch gegen eine Hanftungsverzichtserklärung freigeschaltet; dies wird nun nicht mehr getan, da diese Erklärung rechtlich nicht haltbar ist. Offiziell gibt es also keine Freischaltungen mehr.

Es steht zu vermuten, daß die Versicherung rumzicken wird, wenn Sie Dir nachweisen kann, daß das Fernsehen ursächlich zum Unfall beigetragen hat.

Das stimmt so nicht ganz - guckst Du hier: § 23(1a) StVO: Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer
des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug
steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Benutzung bedeutet auch, das Handy während der Fahrt zu bedienen.
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.05.2003, 13:47   #10
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Churchill
hallo,
ich habe mich gestern mit einem freund unterhalten, der hauptkommisar bei der hiesigen polizei ist und der sagt, dass das freischalten an sich nicht strafbar ist, aber das schauen während der fahrt verstößt gegen die StVO und ist strafbar.
darüber hinaus sollte sich jeder, der für einen anderen das tv freischaltet, vorher schriftlich geben lassen, dass der jenige damit einverstanden ist, dass sein tv freigeschaltet wird und er sich über die risiken im klaren ist.
natürlich sollte man dies auch gleich mit einem haftungsausschluß für folgeschäden, wie z.b. verkehrsunfälle durch unaufmerksamkeit im straßenverkehr, verbinden, da man sonst ganz schnell mit im gleichen boot sitzt, wenn wirklich mal etwas passiert.
sollte es zu einem verkehrsunfall kommen und wird einem nachgewiesen, dass man das TV während der fahrt an hatte, so erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges und es besteht kein versicherungsschutz!!!
ASLO VORSICHT...

NEGATIV.

Der Fahrer (und der Halter) sind für den ordnungsgemäßen Zustand des Wagens verantwortlich.
Der Fahrer ist dafür zuständig, dass er sich auf den Verkehr konzentrieren kann etc..
Fahrlässig oder grob fahrlässig ist es bei 100 km/h TV zu GUCKEN.
Aber Radio (auch welches bei dem Serienmäßig Bilder mitgeliefert werden) wird von den Versicherungen als "grundsätzlich ungefährlich" eingestuft.

.. und Radio kann auch extremst ablenken... Hörspiele, etc... aber Nachweis ??
Nur das Freischalten des TVs gibt rechlich keine Probleme.
Das Nutzen als TV aber evtl... Im Stau: sollte keine Sorgen machen, da mal länger als 0.3 Sekunden drauf zu gucken.
Bei 100km/h aber ist das Display fürs Auge tabu.
Der Ton aber... keine Probleme...
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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