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Alt 11.10.2010, 09:15   #591
Franz577
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Registriert seit: 25.06.2007
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Zitat:
Wenn der Schädiger auf Grund der strafrechtlichen Angelegenheit verurteilt wurde und der Titel gegen den selbigen mit Angabe der strafbaren Handlung erwirkt wurde unterliegt der Schadenersatzbetrag NICHT der Restschuldbefreiung im Rahmen der Privatinsolvenz !
Das macht wenigstens Sinn!
Aber wenn der Staat sich da nicht genügend dahinterklemmt und den Geschädigten hilft, ihr Geld auch zu bekommen, ist das natürlich auch nur heiße Luft.
Zitat:
Nein, seltsamer Weise eben nicht ! Die Richter im Strafprozess kümmern sich nur darum dass der Verurteilte seine Strafe die Gerichtskosten + ggf. die Einsatzkosten der Polizei zahlt.

Das perverse daran... wenn es dann an´s pfänden oder um Insolvenz geht hat die Strafforderung Vorrang vor den finanziellen Ansprüchen des Geschädigten !!!
Das ist natürlich ein Witz!
Traurig, daß der Staat seine unbescholtenen Bürger da so im Regen stehen läßt. Fragt sich nur, was man dagegen machen kann.
Ein Inkassobüro beauftragen? Die bekommen ihre berechtigten Forderungen doch meistens durch. Zumindest werben sie alle damit.
Franz577 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2010, 09:45   #592
miracoli1986
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Fahrzeug: E65 735i (10.2001), E91 320d (01.2007)
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Ein Inkassobüro verschickt auch nur Mahnungen und wenn das nichts bringt,
leiten sie das gerichtliche Mahnverfahren ein. Dann hast du zwar einen Titel,
aber ob der dir im Ernstfall etwas nützt, steht wieder auf einem anderen Papier.
miracoli1986 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2010, 22:06   #593
thodde
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Zitat:
Zitat von Franz577 Beitrag anzeigen
Das Gesetz sollte einfach vorsehen, daß jemand, der anderen vorsätzlich einen materiellen Schaden zufügt, dann alles aber auch wirklich alles was er hat zu Geld machen muß, um diesen Schaden wieder zu begleichen.
Und nicht nur er, sondern auch seine Eltern, Großeltern ect.
Also einfach alle geradlinig Verwandten. Und wenn sie alles verkaufen müßten, scheißegal! Denn die haben diese Typen in die Welt gesetzt und mit ihrer Erziehung sicher nicht minder dazu beigetragen, daß es überhaupt soweit kommen konnte.
Das würde bedeuten, dass man für eine Tat in Haftung genommen wird, die man nicht begangen hat (vor allem im Falle Onkel, Tante, Großvater). Würde man das in die Gesetzgebung mit aufnehmen, dann würden hier einige ins Schimpfen kommen. Warum? Angenommen man hat sein Auto seinem Sohn oder Enkel (natürlich volljährig und im Besitz des Führerscheins) geliehen und dieser fährt in der 30er Zone mit 70 in einen Blitzer.

Gesetzgebung heute: Zeugnisverweigerungsrecht oder wie es heißt und der Halter kann angeben, dass er nicht gefahren ist. Polizei muss ohne Hinweise ermitteln.

Gesetzgebung neu: Halter sagt, er sei nicht gefahren, daraufhin das Ordnungsamt: Uns doch egal, sie sind der Halter des Autos, dann zahlen sie. Und die Punkte schenken wir Ihnen gleich dazu!

Oder aber man sagt, dass der Sohn / Enkel gefahren ist, aber kein Einkommen hat. Dann das gleiche Prinzip: Ist ihr Sohn / Enkel, dann zahlen eben Sie für ihn...

Nö, da hätte ich keine Lust drauf! ABER mit dem Zusatz "Eltern haften für ihre KINDER" wäre ich zumindest dafür, wenn die Eltern für ihre minderjährigen Kinder haften müßten. Das ergäbe wieder etwas Sinn...
__________________
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thodde ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2010, 08:59   #594
Franz577
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Zitat:
Das würde bedeuten, dass man für eine Tat in Haftung genommen wird, die man nicht begangen hat (vor allem im Falle Onkel, Tante, Großvater).
Nein, nicht Onkel, Tante ect.
Ich sagte nur geradlinig Verwandte, wie Eltern, Kinder, Enkel ect.
Zitat:
Gesetzgebung heute: Zeugnisverweigerungsrecht oder wie es heißt und der Halter kann angeben, dass er nicht gefahren ist. Polizei muss ohne Hinweise ermitteln.
Schon, aber wenn sich der Fahrer nicht ermitteln läßt, dann wird dem Halter auferlegt, für mindestens 6 Monate ein Fahrtenbuch zu führen und auch regelmäßig vorzulegen. Auch nicht gerade so witzig, oder?
Zitat:
Oder aber man sagt, dass der Sohn / Enkel gefahren ist, aber kein Einkommen hat. Dann das gleiche Prinzip: Ist ihr Sohn / Enkel, dann zahlen eben Sie für ihn...
Also das hilft auch bei der heutigen Gesetzgebung nichts.
Es wäre mir neu, daß jemand um die Zahlung eines Bußgeldes herumkommt, nur weil er angibt, kein Einkommen zu haben oder auch tatsächlich keines hat.
Irgendein Einkommen hat nämlich jeder. Und wenns nur Hartz4 ist.
Wer nicht zahlt, wird dann eben in Haft genommen, so einfach ist das.
Und wenn der Staat so einfach zu seinem Recht kommt, warum dann nicht auch eine Privatperson, der ein Schaden zugefügt wurde?
Zitat:
Nö, da hätte ich keine Lust drauf!
Der Geschädigte hat aber auch keine Lust drauf, auf seinem Schaden sitzenzubleiben. Und wenn dein Kind Mist baut, aber selber nicht dafür geradestehen kann, dann ist irgendwas schief gelaufen, woran du als Erzeuger und Erziehungsberechtigter auch eine gewisse Schuld hast. Darum halte ich es für durchaus legitim, die Eltern hier mit ins Boot zu nehmen. Auch bei volljährigen Kindern.
Wie verarscht muß sich denn einer vorkommen, dem ein Schaden von einem angeblich mittellosen 20-jährigen zugefügt wird, von dem man nichts holen kann, aber dessen Eltern Millionäre sind? Nein, also so gehts ja wohl wirklich nicht!
Franz577 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2010, 13:01   #595
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Franz577 Beitrag anzeigen
Und genau hier ist die große Schwachstelle in unserer Gesetzgebung.
die Gesetzgebung kann hier nicht mehr viel tun -es sei denn, die Allgemeinheit würde zur Begleichung herangezogen, was natürlich nicht funktionieren kann.

Zitat:
Könnten die Geschädigten besser darauf hoffen, daß sie auf ihrem Schaden nicht sitzenbleiben, dann wäre die Versuchung zu solchen Gewaltorgien bzw. zur "Selbsthilfe" auch nicht so groß.
Hier würde wohl einzig vorbeugen können, wenn man gewiss sein könnte, dass die Täter erwischt würden. Wenn man sie aber nicht selbst erwischt und festsetzt, tendiert die Wahrscheinlichkeit gegen Null.

Zitat:
Das Gesetz sollte einfach vorsehen, daß jemand, der anderen vorsätzlich einen materiellen Schaden zufügt, dann alles aber auch wirklich alles was er hat zu Geld machen muß, um diesen Schaden wieder zu begleichen.
Leben lassen sollte man ihn aber schon noch. Alles, was darüber hinausgeht, wird ihm aber heute schon nicht mehr gelassen, soweit es zur Begleichung sinnvoll ist.

Zitat:
Und nicht nur er, sondern auch seine Eltern, Großeltern ect.
Also einfach alle geradlinig Verwandten. Und wenn sie alles verkaufen müßten, scheißegal! Denn die haben diese Typen in die Welt gesetzt
Upps... hier muss ich Dich mal bremsen: Sippenhaft haben wir hinter uns, und das aus gutem Grund. Eine Schuld sollte schon vorliegen, wenn man jemanden zur Rechenschaft ziehen will.

Zitat:
Und jemandem alles wegnehmen, was er hat, finde ich noch viel härter als verdroschen zu werden.
Daran glaube ich nicht.

Zitat:
Naja, also wir wollen doch nicht das Mittelalter wiederbeleben, oder?
Eben.

Zitat:
Aber wenn dir so eine Gesetzgebung gefällt, dann dürften dir wohl auch die Gesetze in Singapur gefallen (Prügelstrafe, jedoch vom Staat ausgeführt) oder die Scharia des Islam (Auge um Auge).
Singapur kenne ich nicht, mir ist nur im Gedächtnis, dass da nach unseren Maßstäben unangemessen harte, drakonische Strafen drin sind. Bei der Scharia handelt es sich nicht wirklich um Gesetze nach unserem Verständnis, sondern eher um eine Art Anleitung zur Willkürjustiz. Auch wird dieses "Auge um Auge, Zahn um Zahn" von der Bibel grundsätzlich anders verstanden als vom Koran: in der Bibel ist es eine Beschränkung, die der Befriedung dienen soll: man soll höchstens ein Auge fordern für ein Auge, höchstens einen Zahn für einen Zahn -der Koran fordert mindestens ein Auge, mindestens einen Zahn, und dient damit nur der Befriedigung einer Seite. Das ist einer der Punkte, warum aus christlicher Sicht (die auch nicht wirklich friedfertig ist) der Islam als aggressiv angesehen wird. Aber Gott sei Dank bin ich Atheist...

Zitat:
Da darf doch jetzt dann demnächst auch dieses Säureopfer dem Täter eine Säure in die Augen träufeln, damit dieser auch erblindet.
Bei bleibenden Schäden sollte jede Rache ihre Grenze längst gefunden haben, das geht in jedem Fall viel zu weit. Da wären wir sonst eins-fix-drei wieder bei der Todesstrafe.

Zitat:
Und den direkten Opfern oder deren Angehörigen gestehe ich dies auch zu, aber sicher keinen unbeteiligten und nicht direkt betroffenen Dritten.
Natürlich, sonst hätte es wenig Sinn.

Zitat:
Aber du müßtest dann auch sicherstellen, daß der Typ, der dich verprügelt hat und den du jetzt verprügeln darfst, genau die gleichen Verletzungen erleidet wie du.
Höchstens, s.o. ...

Zitat:
Sonst wäre es ja ungerecht.
Das muss ja nicht alles gewesen sein. So eine Prügelstrafe sollte dem Prügelnden nur verdeutlichen, was er seinen Opfern angetan hat, und das auf möglichst direkte Art. Er soll merken, dass er den Schmerzen nicht ausweichen kann, soll die Demütigung empfinden. Dabei hoffe ich auf einen Lerneffekt.

Zitat:
Und die vergewaltigte Frau darf ihren Peiniger unter polizeilicher Aufsicht dann auch vergewaltigen, ohne daß er sich dagegen wehren darf.
Es muss nicht exakt derselbe Vorgang sein, zumal wenn er physisch nicht möglich ist. Davon abgesehen ist Vergewaltigung in erster Linie Gewalt, versehen mit einer sexuellen Komponente. Das könnte man in erster Näherung vielleicht so lösen: der Vergewaltiger wird -gern vor Publikum- nackt hingehängt (festgehalten), während die Verwewaltigte (oder Vertreter) ein paar satte Ohrfeigen und zum krönenden Abschluss einen kräftigen Tritt ins Gemächt verpasst -das sollte es dann aber auch gewesen sein, den Rest der Strafe sollte er dann absitzen.

Zitat:
Dafür bleibt ihm die Gefängnisstrafe erspart.
Nix is'!

Zitat:
Du siehst, so ganz ausgereift ist dieses Modell wohl noch nicht, oder?
Ausgereift habe ich es auch nie genannt, das würde ich mir als juristischer Amateur nie anmaßen. Es ist nur eine Idee, eine Vorstellung, wie es funktionieren könnte.

Zitat:
Und ich muß ehrlich sagen, ich sehe einen Mörder, Vergewaltiger oder Kinderschänder lieber jahrzehntelang im Knast schmoren (wo das Leben für ihn sicher auch nicht besonders schön ist), als daß ihn einer tötet und er dann einfach weg ist.
Nun, man sollte bei solchen Reizthemen immer darauf achten, was das denn nun wirklich ist: es ist Gewalt, mit einer besonderen Komponente. Diese Komponente mag den Strafrahmen erhöhen oder mindern, aber die Größenordnung sollte man dabei nicht überschreiten. Wenn ein Täter (und das trifft durchaus nicht nur auf Gewalt zu) anschließend noch immer eine Gefahr darstellt, wäre die Sicherungsverwahrung ein ausbaufähiges Instrument, das viel intensiver genutzt werden sollte.

Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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Alt 12.10.2010, 13:31   #596
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von amnat Beitrag anzeigen
Nun ja, dieses Stück der Scharia konnten wir doch gerne in unsere Gesetzgebung mit aufnehmen.
eine Scharia hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen. Die Art der Bestrafung ist davon nicht abhängig.

Gruß
Boris
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Alt 12.10.2010, 13:37   #597
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von miracoli1986 Beitrag anzeigen
Zum Thema Kinderschänder und Sexualverbrecher:
Die kommen nach ein paar Jahren wieder aus dem Knast und machen dann
genau so weiter, wie vor ihrer Haftstrafe.
wie oft das der Fall ist, vermag ich nicht zu sagen; hierzu gibt es aber offizielle Statistiken.

Zitat:
Hört sich zwar hart an, aber: Die gehören ausgerottet und bei so einer Sippe
würde ich mir die Todesstrafe gerne wieder wünschen. Damit sowas gar nicht
erst wieder passiert.
Damit sollte man dann am besten gleich nach der Geburt beginnen, oder wie?

Zitat:
Krankes Pack .
Wie weit das wirklich krank ist in biologischem Sinne, ist gar nicht einmal so sicher. Es gibt ernstzunehmende Wissenschaftler, die sagen, dass es sogar ausgesprochen natürlich ist, Kinder zu schänden, ebenso wie der überbordende Zorn der Eltern natürlich ist. Beides "leidet" unter der hiesigen Sozialisierung: der natürliche Trieb zur Kinderschändung wird künstlich unterdrückt, der natürliche Verteidigungsdrang der Eltern künstlich überhöht. Dummerweise schadet beides den Opfern.

Gruß
Boris
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Alt 12.10.2010, 13:43   #598
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von thodde Beitrag anzeigen
Gesetzgebung neu: Halter sagt, er sei nicht gefahren, daraufhin das Ordnungsamt: Uns doch egal, sie sind der Halter des Autos, dann zahlen sie. Und die Punkte schenken wir Ihnen gleich dazu!
so neu ist das gar nicht, in Österreich wird das wohl so gemacht, habe ich letztens erst gelesen. Und in D gibt es so etwas ähnliches auch. Wenn der Missetäter nicht festgestellt werden kann, weil der Halter die Aussage verweigert, wird ihm regelmäßig eine Fahrtenbuchauflage aufgedrückt. Verstößt ein Fahrer -der nicht der Halter selbst sein muss- gegen die Auflage, bekommt der Halter 50 Euro Strafe und einen Punkt für jeden einzelnen Verstoß. Wer das Auto also eine Woche lang verleiht, kann damit durchaus seine Pappe los sein.

Aber das ist zum Glück kein Strafrecht, da hat das in der Tat nichts zu suchen, und auch hier finde ich das schon übergriffig.

Gruß
Boris
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Alt 13.10.2010, 19:42   #599
Hamster1776
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Wer kein Geld hat der soll es eben abarbeiten, man könnte einen Straftäter nach China schicken (zB zu Foxcon) und dort arbeitet er dann für 50 cent pro Stunde und 14h/Tag die paar Tausender ab die ein Spiegel kostet. Wenn er dann für einen Rückspiegel ein halbes bis ganzes Jahr im Arbeitslager verbringt überlegt er es sich das nächste Mal
Hamster1776 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2011, 13:42   #600
elfriede27
Mitglied
 
Registriert seit: 19.11.2010
Ort: schnellin
Fahrzeug: 735 e32
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haben bei uns auch schon in der kfzlehre 7mer e32
und von 2002- was weiß ich gefahren hatten ja andauern neu
und alte bmws!!(im winter maln audi naja hat die autobahnfahrt von linthe -teltow nicht so abgekonnt -motor-)
ansonsten wissen viele gar nicht damit man heut für viele große schlitten kaum noch was bezahlt.
--außer damits spritschleudern sind

fahr jetzt fürn winter nen 735 e32 autom/asr.
die wichte jeden tag zur schule und zum kindergarten,
klar gucken se weil die meißten wie andere schon geschrieben haben
nen corsa oder ähnlich beulen fahren.


ich brauch platz und n bmw fährt sich einfach geschmeidig,
und wenn dumme fragen kommen sag ich,,ja ..3,5 liter
aber nicht der verbrauch``
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