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Alt 31.08.2004, 18:02   #21
John McClane
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Habe noch was gefunden:

"Schuldanerkenntnis
Auf keinen Fall sollten Sie eine Schuldanerkenntnis unterschreiben, auch wenn Sie sich als Unfallverursacher sehen. Die Unterzeichnung eines solchen Dokuments kann Ihre Rechtsposition in einem späteren Verfahren erheblich schwächen. Die eigene Versicherung sieht es überdies nicht gern, wenn vor Ort und vor fachmännischer Begutachtung aller Tatsachen bereits "laienhafte" und möglicherweise rechtsverbindliche Aussagen gemacht werden.


Das Unfallopfer dagegen, das sich mit dem Schuldanerkenntnis in der Hand auf der sicheren Seite fühlt, täuscht sich oft in der Aussagekraft eines solchen Dokuments. Das Schuldanerkenntnis wird von Juristen lediglich als unverbindliche Rechtsmeinung angesehen und hat daher nur eine begrenzte Aussagekraft."
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Alt 31.08.2004, 18:08   #22
Marks
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Standard Meinst Du?

Zitat:
Zitat von John McClane
Hallo Marks,

was auf dem Zettel steht, ist irrelevant (vgl.: "Wer nach einen Verkehrsunfall in Verkennung der Situation ein Schuld anerkenntnis unterschreibt, ist daran nicht gebunden."
Landgericht Nuernberg-Fuerth 2 S 9755/89) Derartige Urteile gibt es sehr viele, dieses habe ich nur beispielhaft zitiert.
Ich kann zu etwas raten, da es mein Job ist und ich tagtäglich mit genau solchen (Un)-Fällen zu tun habe
Glaube ich nicht, daß Du zu etwas raten kannst, geschweige denn solltest. Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen nur Personen mit einer behördlichen Erlaubnis rechtsberatend tätig sein. Gehörst Du dazu? Ich schon.

Dessen ungeachtet:

Ich habe noch nicht einmal gesagt, daß der Zettel ein Schuldanerkenntnis darstellt. Was ich gesagt habe ist, daß man den Inhalt des Zettels einmal genau kennen müßte. Dieser Inhalt könnte in einem Prozeß durchaus eine Rolle spielen. Dafür müßte man den aber mal kennen.

Grüße Markus
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Alt 31.08.2004, 18:12   #23
John McClane
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Hallo Marks,

ich kann .

Als Anwalt dürften Dir die Urteile bekannt sein. Habe extra noch etwas zum Thema "Schuldanerkenntnis" gepostet. Die Problematik ist mir geläufig.
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Alt 31.08.2004, 18:28   #24
Marks
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Standard Hey, John

Zitat:
Zitat von John McClane
Hallo Marks,

ich kann .

Als Anwalt dürften Dir die Urteile bekannt sein. Habe extra noch etwas zum Thema "Schuldanerkenntnis" gepostet. Die Problematik ist mir geläufig.
Du kannst, darfst es aber ohne Erlaubnis nicht.

Egal. Vielleicht bist Du ja genauso wie ein Rechtsanwalt versichert und stehst für Deine evtl. Fehler entsprechend gerade.

Dessen unbeschadet: Zettel, die bei Unfällen geschrieben werden, können oft etwas an der Beweislast im Prozeß verändern. Deshalb muß man den Inhalt kennen. Es kann sein, daß dieser zu einer Beweislastumkehr führt. Ich sage nicht, daß es hier so ist!

Grüße von Markus
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 18:30   #25
John McClane
Gast
 
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Marks, mich würde Deine Meinung zu diesem Thread interessieren.

Erledigt, habs gerade gelesen (der Sachmangelthread).
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Alt 31.08.2004, 18:35   #26
John McClane
Gast
 
Ort:
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Zitat:
Zitat von Marks
Du kannst, darfst es aber ohne Erlaubnis nicht.

Egal. Vielleicht bist Du ja genauso wie ein Rechtsanwalt versichert und stehst für Deine evtl. Fehler entsprechend gerade.

Dessen unbeschadet: Zettel, die bei Unfällen geschrieben werden, können oft etwas an der Beweislast im Prozeß verändern. Deshalb muß man den Inhalt kennen. Es kann sein, daß dieser zu einer Beweislastumkehr führt. Ich sage nicht, daß es hier so ist!

Grüße von Markus
Bin ich (in gewisser Weise).
Der Bürger erwartet immer irgendeinen Rat von mir, Rechtsberatungen darf ich nicht durchführen, stimmt vollkommen (erst nach dem Staatsexamen, richtig?!).
Du hast völlig Recht mit der Beweislastumkehr. Das kommt immer auf den Einzelfall an.
Ich zitiere nur ein Gerichtsurteil, um @owan zu beruhigen. Er wird sich besser fühlen, wenn er weiß, dass es hierzu bereits Urteile gibt, die diese Art der Schuldanerkentnisse negiert.
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Alt 31.08.2004, 18:35   #27
owan
Jung, Groß, Stark
 
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: München
Fahrzeug: 750Li
Standard

Auf dem Zettel steht lediglich dass ich dann und dann da und da auf ihren Wagen an einer roten Ampel aufgerollt bin. Mehr nicht.
owan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 18:39   #28
John McClane
Gast
 
Ort:
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Hört sich für mich nach einer Sachverhaltsschilderung an.
Besprich das ganze mit Deinem RA. Dann hast Du Rechtssicherheit.
Marks hat schon recht, Beratungen über das Forum können immer nur Anregungen für richtiges Handeln sein.
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Alt 31.08.2004, 19:06   #29
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
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Standard Tja,

eines kann Dir in dem Fall auch ein Anwalt nicht geben: eine Erfolgsgarantie.

John hat auch recht, wenn er sagt, daß sich das eher nach einer Sachverhaltsschilderung anhört (auch wenn Du leider nur umschreibst, was da steht, aber nicht schreibst, was da steht). Könnte (wohlgemerkt könnte) aber dazu führen, daß Du beweisen mußt, daß Du nicht aufgefahren bist. Die Schadenhöhe müßte dann wohl wieder die nette Dame beweisen. Die Sache hat also in jedem Fall 2 Seiten. Es könnten hier so viele Sachen wichtig sein (z.B. ist der Wagen der Dame noch unrepariert; wenn ja, welcher Sachden ist da objektiv vorhanden? Ist Dein Fahrzeug noch im Zustand nach dem Unfall und kannst Du das beweisen? Hat sie (natürlich ihr Auto ) einen Schaden kommt die Frage auf, ob der zu dem Schaden an Deinem Fahrzeug paßt. Kann sie also beweisen, daß der Schaden an ihrem Wagen von Deinem Wagen verursacht sein kann usw. usw.)

Deine Versicherung mußt Du dann wohl oder übel auch ins Boot nehmen. Die kann auch ohne Dein Einverständnis zahlen. Kannst Du ihr plausibel machen, daß da was faul ist, zahlt sie vielleicht nicht. Dann zahlt sie im Falle eines Rechtstreits auch den Anwalt (eine von vielen Möglichkeiten).

Du siehst, daß es in der Rechnung viele unbekannte gibt. Deswegen halte ich mich hier auch mit einem konkreten Ratschlag zurück.

Grüße Markus
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2004, 20:14   #30
nob
RAUBSAUGER©
 
Benutzerbild von nob
 
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
Standard @marks

Kann er nicht die Versicherung informieren, auch daß kein Schaden zu sehen war? Falls die Vers. dann regulieren sollte kann er doch den Schaden an die Versicherung zurückzahlen um den Rabatt zu behalten, oder?

Gruß Nob
*der keine Rechtsberatung durchführen darf :(
nob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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