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Alt 12.10.2007, 15:12   #1
Adi
Kombinator auf Zeit
 
Benutzerbild von Adi
 
Registriert seit: 09.07.2005
Ort: Leipzig
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
Standard

Zitat:
Zitat von Alfred G Beitrag anzeigen
Nein nein, keine Angst, mein 7er ist völlig unversehrt.

Das ist reine "Was-wäre-wenn-Frage". Irgendwie würde es mich schon mal jucken, da über die Nordschleife zu brettern (und Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Sabine Schmitz zu überholen....)

Ich weiß: Teilnahme an Rennveranstaltungen ist ausgeschlossen.

Aber ich will ja gar kein Rennen fahren. Sondern halt einfach mal diese Runde drehen.

Und im Fall des Falles - würde die Vollkasko zahlen?
Ach war das ein schöner Tag Alfred


Gruß Adi
__________________

Man kauft mit Geld das man nicht hat,
Sachen die man nicht braucht,
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag.
Adi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.10.2007, 15:26   #2
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard §7 StVo

Zur Info:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php

Auszug Absatz 1:
"Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."

Unter Berücksichtigung der zulässigen Breite eines mehrspurigen Fahrzeugs wird in Deutschland eine Breite von 3,00 bis 3,50 m als Fahrstreifen definiert. Der Nürburgring ist aber mind. 8 m breit...

Ein Fahrstreifen bedarf also keiner besonderen baulichen Ausgestaltung, um als solcher zu gelten, sondern ist ein rein verkehrsrechtlicher Begriff. Im juristischen Sinne hat also der Nürburgring durchgehend 2 Fahrstreifen, die nicht durch eine Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet sein müssen, um ihn als zweispurige Kraftfahrstraße ausweisen zu können.

Wer es nicht glaubt, zeige mir doch bitte die gesetzlich verankerte Vorschrift, die ein Anbringen von Fahrbahnmarkierungen zwingend vorschreibt.

Geändert von Claus (12.10.2007 um 15:47 Uhr).
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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