Zur Info:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php
Auszug Absatz 1:
"Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."
Unter Berücksichtigung der zulässigen Breite eines mehrspurigen Fahrzeugs wird in Deutschland eine Breite von 3,00 bis 3,50 m als Fahrstreifen definiert. Der Nürburgring ist aber mind. 8 m breit...
Ein Fahrstreifen bedarf also keiner besonderen baulichen Ausgestaltung, um als solcher zu gelten, sondern ist ein rein verkehrsrechtlicher Begriff. Im juristischen Sinne hat also der Nürburgring durchgehend 2 Fahrstreifen, die nicht durch eine Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet sein müssen, um ihn als zweispurige Kraftfahrstraße ausweisen zu können.
Wer es nicht glaubt, zeige mir doch bitte die gesetzlich verankerte Vorschrift, die ein Anbringen von Fahrbahnmarkierungen zwingend vorschreibt.