Moin!
Das ist mir neu: Verlängerung der Werksgarantie durch Werkstattaufenthalt?
(Hätte was...)
Nun ja, das Problem der Gewährleistung / Garantie ist ja nach der Neufassung gesetzlich auf eine neue Basis gestellt worden. Nicht immer zum Wohle der Betroffenen: Beweislastumkehr ist da so ein Stichwort...
Die Rücknahme/Wandlung eines KFZ stellt für den Verkäufer eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Insofern sind die Maßstäbe, die hier (bzw. vom Gericht) anzulegen sind hoch:
Es muß ein
erheblicher Mangel sein, der die Gebrauchsfähigkeit des Gegenstands(Auto) so weit beeinträchtigt, daß sich der aus dem Erwerb erzielbare Nutzen nicht mehr einstellt. Wobei die Frage "konstruktiv" sich in der Erweiterung an den Hersteller richtet.
Ein nicht funktionierendes Navi schränkt die Gebrauchsfähigkeit erheblich ein...
RDC nicht, es sei denn man ist Reifentester
Daß das ein Mangel ist wird nicht bestritten, aber hier kommt als Einziges nur die Minderung (Auszahlung des Mehrpreises dieser SA) in Betracht.
Wir hatten mal ein Auto, welches über elektrisch anklappbare Spiegel verfügen sollte, bei Auslieferung waren die nicht vorhanden, da wurde auch nicht gewandelt, sondern nur der Mehrpreis ausgezahlt.
Zugegeben alles subjektive Einschätzungen, die verfügbaren Urteile gehen von Wandlung / Minderung / Hinzunehmen...
These: Die Zahl der Werkstattaufenthalte/dauer würde in diesem Fall vor Gericht schon eine Bedeutung haben, denn hier könnte ein Richter auch zu der Annahme gelangen, daß das Fahrzeug von vorne herein mängelbehaftet ist und der Gebrauchsnutzen erheblich eingeschränkt ist/war....
E65 sind schon mehrfach gewandelt worden, gibt ja auch einen thread dazu:
"Erbitte Hinweise zum wandeln"...