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09.04.2008, 22:24
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#21
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Energieeffizienzklasse A
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
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@JVogel,
köstlich, ganz meine Meinung!
Ansonsten hat ja diese Petition ( zum Thread) nie die Kanzlerin erreicht. 
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09.04.2008, 22:57
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#23
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von Kawa-z1
Ist mir alles unverständlich, das nach soviel Verarsche noch immer keiner auf der Straße steht und zoff macht.
MfG
Frank
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Joo....
Das sagen all die, die eben nicht auf die Strasse gehen und Zoff machen...
Irgendwie scheint es wohl den Meisten doch noch gut genug zu gehen..
Gruß
Knuffel
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10.04.2008, 06:08
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#24
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Energieeffizienzklasse A
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW M850i, Volvo V70
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Zitat:
Zitat von ojo
1) hier denkt fast jeder, dass das Durchschnitts(!)tempo auf der Autobahn so um die 180-200 sein muss. Also, deutsche Autos geil, also Preisaufschlag gerechtfertigt. Die Autobahn ist ein Mythos, der verkaufsfoerdern fuer dt Autos ist. Ein deutsches Auto ist hier ein Statussymbol (inkl. Volkswagen).
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Wenn dann BMW, Mercedes, Audi und Porsche in den Verkaufszahlen abpfeifen, wird es einen profitierenden Fünften geben: VW.
Denn der größte Makel des Phaeton ist meines Erachtens nach der, dass ihm das Überholprestige fehlt. Bei Tempo 130 braucht man das aber auch nicht mehr.
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10.04.2008, 07:25
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
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Ich bin relativ sicher, dass ein allgemeines (!) Tempolimit nicht von einem Bundesland in Eigenregie eingeführt werden darf. Wenn sämtliche vorhandenen Autobahnen per Schild auf 120 begrenzt werden, wird das rechtlich dann nämlich als ein solches betrachtet und ist damit unzulässig. In meiner Erinnerung betraf das mal Hessen (?), die mit einem solchen Vorhaben gescheitert sind und per Gerichtsbeschluss zurückgepfiffen wurden.
Hat evtl. jemand die Möglichkeit, da nochmal genauer nachzusehen?
__________________
"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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10.04.2008, 08:01
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#26
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
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Zitat:
Zitat von pille
Guggst Du ins GG...... §74
,,,
und im §72 heißt es in 1:
Zitat:
Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat
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Bedeutet in diesem Fall, daß es, solange kein nationales Tempolimit (Bundesgesetz) definiert ist, die Länder nach "Gutdünken" verfahren dürfen.
War doch auch irgendwie logisch oder?
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Logisch ist das schon, nur - hat der Bund "von seiner Gesetzgebungszuständigkeit durch Gesetz Gebrauch gemacht"
Die StVO existiert, und hier dürfen keine Provinzfürsten aka Ministerpräsidenten eigenmächtig allgemeine (!) Einschränkungen vornehmen. Ebenso existiert die bundesweit geltende Verordnung zur Richtgeschwindigkeit, bei der eine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung ebenfalls eine unzulässige Einschränkung darstellt.
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10.04.2008, 09:34
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#27
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von knuffel
Joo....
Das sagen all die, die eben nicht auf die Strasse gehen und Zoff machen...
Irgendwie scheint es wohl den Meisten doch noch gut genug zu gehen..
Gruß
Knuffel
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Naja, das ist doch auch eine Frage der Prioritäten und des Zeitaufwands.
Wenn man täglich sein Soll runterrattert, und in der spärlichen Freizeit gerade noch Zeit für die Pflege der zwischenmenschlichen Kontakte ist, dann stellt sich auch die Frage, WANN soll man sich gegen diesen Schwachsinn stellen?
Alles, was was bringen soll, hat einen gewissen Zeitaufwand, und man wills ja auch richtig machen.
Das erfordert Engagement und Informationen sammeln.
Zu schnell bleibt dann eben das liegen, was sich nicht täglich aufdrängt, und es gibt sicher bei den meisten Leuten wichtigere Sachen zu regeln (im privaten), als sich auch noch berechtigterweise gegen ein Tempolimit zu engagieren.
Der Geist ist sicher bei den meisten willig, nur das Fleisch ist schwach (sehr zum Gefallen der Politiker).
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10.04.2008, 11:14
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#28
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Gast
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Zitat:
Zitat von ThomasG
Ebenso existiert die bundesweit geltende Verordnung zur Richtgeschwindigkeit, bei der eine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung ebenfalls eine unzulässige Einschränkung darstellt.
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Moin...
frag' doch mal 'n Juristen. Ich bin keiner
Die Richtgeschwindigkeit 130 ist ja auch nur eine Rechtsverordnung, die aus dem Straßenverkehrgesetz her stammt.
Das hat aber per se noch nichts mit der Zuständigkeit für die BAB's zu tun.
Das ist wiederum im Bundesfernstrassengesetz geregelt, das ist aber nicht Straßen verkehrsrecht, sondern Allgemeinrecht an öffentlichen Wegen.
Darin wird der der Bau der "Fernstrassen des Bundes" (BAB & Bundesstraßen...) dem Bund zur Last gelegt.
Die anschließende Verwaltung (incl. der individullen Verkehrsbeschränkungen) aber den Ländern.
Auch das hat historische Gründe (§ 90 GG) und lag in der Übernahme durch den Bund der nach dem WWII bereits vorhanden "Reichautobahnen & Reichsstraßen" begründet.
Innerhalb der verwaltungrechtlichen Hoheit kann eine Landesregierung für "ihre" verwaltete BABen ein TL verhängen.
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10.04.2008, 11:27
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
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Zitat:
Zitat von pille
Innerhalb der verwaltungrechtlichen Hoheit kann eine Landesregierung für "ihre" verwaltete BABen ein TL verhängen.
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Das kann und darf sie auf ganz bestimmten (Teil-)Strecken (und selbst da nicht "einfach so") tun, nur darf sie nicht geltendes Bundesrecht in Gänze aushebeln.
Eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung "durch die Hintertür" einzuführen, wie es durch die Aufstellung von Schildern auf sämtlichen Strecken der Fall ist, ist meiner Kenntnis nach unzulässig und wurde meiner Erinnerung auch genau deshalb bereits einmal durch ein Bundesland vergeblich versucht.
Ein etwas älteres Urteil habe ich dazu spontan gefunden, das sich mit einem ähnlichen Thema befasst und eindeutig impliziert, dass eine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen nicht gestattet ist:
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes kann auf einer Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch auf einer längeren Strecke zulässig sein. Voraussetzung ist, daß dort aufgrund der örtlichen Verhältnisse durchgehend eine Gefahrenlage besteht. Diese kann beispielsweise hervorgerufen werden durch den baulichen Zustand, Kurven, Steigungen und Gefälle, häufig auftretenden Nebel, Auffahrunfälle, eine Zusammenführung von Verkehrsströmen sowie durch dichten Verkehr.
Bundesverwaltungsgericht (v. 27.09.1995); AZ: 11 B 23.95
Wie gesagt, vielleicht hat ja jemand da Gelegenheit genauer nach dem von mir erinnerten Fall zu recherchieren.
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10.04.2008, 12:30
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#30
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Gast
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Zitat:
Zitat von ThomasG
Wie gesagt, vielleicht hat ja jemand da Gelegenheit genauer nach dem von mir erinnerten Fall zu recherchieren.
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Das ist sicherlich interessant, leider habe ich heute nicht die Zeit, da tiefer zu suchen.
Das BVM sieht Bremens Entscheidung ja auch als Alleingang, rügt diese aber nicht, oder?
Den Zwang zur Begründung derartiger Limits sehe ich auch so.
Allerdings, und kann Bremen es sich vielleicht einfacher machen, der urbane Charakter der dortigen 60km reicht vielleicht als Begründung?
Insbesondere baulicher Zustand & Zusammenführung von Verkehrsströmen:
"Bremer Kreuz"...
Vielleicht weiß ja ein HB-ler, wie es um den Zustand der A27 bestellt ist in Bremen & Bremerhaven?
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