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		|  02.04.2006, 10:51 | #11 |  
	| Mitglied 
				 
				Registriert seit: 17.07.2005 
				
Ort: Darmstadt 
Fahrzeug: BMW 525i Touring
				
				
				
				
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 Knuffel,
 vollkommen richtig. Petz hat gefragt, was er tun soll. Du rätst ihm zum Anwalt zu gehen.
 Ich habe ihm geraten, "vorher" beim Autohaus nachzufragen, warum die ihn dort wegen des Schadens "falsch informiert haben".
 Das die Sache, letztendlich nur gerichtlich gelöst werden kann und er einen Anwalt einschalten muss, ist ihm sicher auch schon klar gewesen. Manchmal gibt es aber auch andere Lösungsansätze. Deswegen unsere Statements. Warum hat er auch gefragt, wenn er unsere Meinung sowieso nicht hören wollte?
 
 Gruß
 Nic
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		|  02.04.2006, 11:04 | #12 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 20.06.2004 
				
Ort: Friolzheim und Las Vegas 
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001
				
				
				
				
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 Hi Leutz,
 danke für eure Tipps. Habe mich mal bei einem
 Anwalt schlau gemacht. Das einzige was mich
 evtl. retten könnte ist wenn der Händler die
 Möglichkeit gehabt hätte die Schäden über das
 BMW Online-System vorher auszulesen.
 Ansonsten bleibt nur den Betrag zu zahlen minus
 Nutzungskosten für 10000km des Käufers.
 
 Gruß
 PETZ
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		|  02.04.2006, 11:17 | #13 |  
	| Mitglied 
				 
				Registriert seit: 17.07.2005 
				
Ort: Darmstadt 
Fahrzeug: BMW 525i Touring
				
				
				
				
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 ein Laienjuristen wünscht dir Glück und ist sich Sicher, dass der Händler dich absichtlich hinters Licht geführt hat. Der konnte mit Sicherheit die Schadensgrösse online abrufen.
 Gruß
 Nic
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		|  02.04.2006, 11:42 | #14 |  
	| Dabei seit 2003 
				 
				Registriert seit: 30.03.2003 
				
Ort: München 
Fahrzeug: X4 40i
				
				
				
				
				      | 
 @Petz,
 mal ne andere Variante: Wenn Du den Wagen zurücknimmst abzgl. der Nutzungskosten von 10.000 km, wieviel mußt Du dann dem Autohaus zahlen ?
 
 Wäre es nicht möglich, auf dem freien Markt den Verlust etwas zu minimieren ?
 Falls Du den Wagen zurück nimmst, hast Du ja auch die Möglichkeit, Schäden in Rechnung zu stellen, die im Ankaufsvertrag nicht angegeben waren (Steinschläge, beschädigte Felgen, Dellen ... etc).
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		|  09.04.2006, 08:01 | #15 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 20.06.2004 
				
Ort: Friolzheim und Las Vegas 
Fahrzeug: 740iL (E38) Bj. 06/2001
				
				
				
				
				      | 
				 Puuuhhhh, das ist ja nochmal gut gegangen !!! 
 Hallo Leutz, 
muss nichts zurückzahlen !!!!             
BMW konnte den Wagen zu einem guten 
Preis verkaufen und hat die verbleibende geringe 
Differenz dem Fahrer der 10000km in Rechnung 
gestellt.  
Habe ein Schreiben der Geschäftsleitung 
erhalten in dem auf alle Regressforderungen 
verzichtet wird !!        
Gruß 
PETZ |  
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		|  10.04.2006, 03:08 | #16 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 02.07.2005 
				
Ort: Wacken 
Fahrzeug: BMW 525d E60 4/06
				
				
				
				
				      | 
 Gratulatione !
Da hast Du ja wirklich nochmal Schwein gehabt. 
Aber da sieht man mal wieder wie schnell man Ärger am Hals hat. 
Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt für ein paar Tage Urlaub    
				__________________ 
				Gruss, Guido     |  
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		|  10.04.2006, 18:43 | #17 |  
	| Honk 
				 
				Registriert seit: 05.08.2002 
				
Ort: Berlin 
Fahrzeug: 735iA, Dodge Durango
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von PETZ
					
				 Hallo Leutz,
 muss nichts zurückzahlen !!!!
 B
 PETZ
 |  DAS nenne ich kulant - Top BMW Partner! |  
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		|  10.04.2006, 18:58 | #18 |  
	| the Senior :-) 
				 
				Registriert seit: 24.12.2002 
				
Ort: Meerbusch-Büderich 
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
				
				
				
				
				      | 
				 Petz 
   
nochmal gutgegangen.
 
Tipp für die Zukunft: wenn ein verkäufer einen schaden erwähnt (v. wegen, nicht gravierendes) frage bitte genauer nach und lass dir alles schriftlich geben!
 
Dein Verhalten war ziemlich laienhaft, denn der Händler kann haargenau nachvollziehen, was genau am wagen gemacht wurde.
 
Beispiel: 
Übers Internet habe ich einen MK4 gekauft. wollte mal seinen werdegang wissen, da er zwar direkt aus dem werk kam, mir aber klar war, daß es sich um einen generalüberholten handeln mußte. 
Zum Freundlichen und die Nr. vorgelegt: auf den Tag genau erfuhr ich den Einbau (in einen Mini     ) verkauft am xxxx in Houston, Texas. ein halbes jahr später ausgebaut wg. eines Fehlers bal bla bla
 
soviel zur Frage, ob der Händler Einsicht hat in den Lebenslauf des Wagens. 
Im PC sieht er jede Rep. und jede Inspektion etc.
 
gruß jürgen |  
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