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04.04.2006, 20:32
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#5
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Nun E38-Fahrer
Registriert seit: 03.08.2004
Ort: Nähe Frankfurt
Fahrzeug: Fremdfabrikat
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ist wirklich so teuer!
Servus fish,
Combat hat recht, Steuersatz sind meines Wissens nach 180% des geschätzten Wertes bei Einfuhr. Aber siehe selbst:
"Zitat:
Ich (...) habe mir gedacht mein 9 Jahre altes Auto mit nach DK zu nehmen. Die Registrierung des eingeführten Autos in DK ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber wo kein Kläger, da kein Richter (oder so ähnlich). Ich wollte das Risiko aber nicht eingehen und habe mich durch die Institutionen gekämpft.
Zum Ablauf:
1. Das Auto muß zum dänischen TÜV ("Statens bilinspektion"). Es kostet 400DKK, den Wagen dort vorzuführen. Achtung: Je nach Gegend kann es ein paar Wochen dauert, bis man einen Termin beim TÜV bekommt. Hat man zu diesem Zeitpunkt keine "typegodkendelse" (ist seit dem 1.1.04 Pflicht), muß man wiederkommen und nochmal 250DKK nachzahlen. Die "typegodkendelse" ist eine Bescheinung, die von der "færdselsstyrelse" ausgestellt wird und dem dänischen TÜV Informationen über Gewicht (wichtig für die Steuer in DK), Alter, Hubraum, Ausstattung etc. des Wagens gibt. Bisher war sie beim dänischen TÜV selber vorhanden (ist sie wohl auch immer noch, aber sie darf von den Mitarbeitern nicht mehr verwendet werden). Nun muß sie wie gesagt von dem, der das Auto einführt, selber besorgt werden. Das geht angeblich bei entsprechenden Autohändlern, die allerdings von dieser neuen Regelung selten etwas wissen, oder per Anforderung bei der færdselsstyrelse. Die Zusendung der typegodkendelse war für mich umsonst, aber vielleicht kostet es mittlerweile auch ein paar Kronen.
2. Man muß den Wagen in DK versichern und benötigt eine Verischerungsbescheinigung zur späteren Vorlage. Kosten: je nach Versicherung und Fahrzeug ...
3. Man muß mit den Papieren vom TÜV zu Told&Skat (dänische Steuerbehörde). Dort wird der Wagen anhand der Informationen auf der typegodkendelse per Listenpreis geschätzt. Die Tarife waren ja hier schon mal genannt. Das dauert ca. 1 Woche. Dann muß man den mitgeteilten Preis bei Told&Skat bezahlen, bar am besten.
4. Mit den Papieren vom dänsichen TÜV, der Einzahlungsquittung von Told&Skat, der Versicherungsbescheinigung, dem deutschen Fahrzeugbrief und den Nummernschildern muß man zu einem "motorkontor" seiner Wahl (gibt es meistens zusammen mit einer Polizeistation). Dort wird der Fahrzeugschein entwertet, die deutschen Nummernschilder eingezogen (schnief ...) und eine Bescheinigung für das KBA in Flensburg ausgestellt, daß der Wagen jetzt in DK angemeldet ist. Hat man dann auch noch 1180DKK bezahlt, erhält man auch zwei dänische Nummernschilder mit dem netten roten Rand. Wunschkennzeichen kosten extra und zwar nicht zu knapp.
5. Abmeldung des Wagens bei einem Straßenverkehrsamt in DE oder der deutschen Botschaft in DK. Kosten: unbekannt (steht mir noch bevor).
6. Man kann den Wagen jetzt schätzen lassen ("vurdering") und eventuell einen Teil seines Geldes zurückbekommen. Die Schätzung ist dabei im wesentlichen abhängig von aktuellen Zustand des Wagens, d.h. es wird die Summe festgelegt, die man für eine Reparatur des Wagens aufgringen würde. Die wird dann mehr oder weniger ausgezahlt. Ob man den Wagen hinterher wirklich reparieren läßt, ist einem selbst überlassen.
Fazit: Ein ganz schön umständlicher Weg, der an bürokratischen Hürden dem Prozedere in DE wohl in nichts nachsteht. Außerdem ist es je nach Fahrzeugmodell und Alter des Wagens nicht unbedingt teurer, den Wagen direkt in DK zu kaufen. Die Schätzung des Wagens kann allerdings noch ein paar Kronen einbringen.
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Nachtrag zu Punkt 5):
Ich war jetzt am Wochenende beim Straßenverkehrsamt in DE und konnte mein Auto dort nur abmelden, weil die Angestellte mir gnädig gesonnen war. Grund: Ich mußte die deutschen Nummernschilder in DK (motorkontoret) abgeben. Diese sind aber in DE bei der Abmeldung eines Fahrzeuges zwingend notwendig. Ich habe zwar vom "motorkontoret" ein offizielles Schreiben auf dänisch und englisch bekommen, das bestätigt, daß meine Nummernschilder von der Polizei eingezogen wurden und vernichtet werden, aber das war den deutschen Behörden anfangs nicht offiziell genug ... "das kann schließlich jeder selber auf dem PC machen, es hat noch nicht einmal einen Stempel oder ein Siegel" ... hatte es, aber leider nur einen Adressenstempel.
Wenn also jemand sein Auto in DK angemeldet hat und es in DE abmelden möchte, sollte er/sie alle notwendigen Papier (dt. Fz-Brief, Fz-Schein und Nummernschildverschrottungsnachweis) zur deutschen Botschaft nach Kopenhagen schicken und dort alles beglaubigen lassen. Die schicken dann auch alles weiter zum KBA nach Flensburg. Ich denke, daß das der einfachste Weg ist."
Ich würde also versuchen, mir dort einen Wagen zuzulegen.
Grüße und cu Dominik
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