Zitat:
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Zitat von The real Deal
Da ist ja schön, dann haben wir einen wahren Fachmann.
Was passiert mit Standlichtblinkern, die gelb leuchten ?
Erlischt die Betriebserlaubniss oder ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
Was passiert im Falle eines Unfalls, wenn der Gegner sagt, er ist durch die Blinker getäuscht worden ?
Ich fahr schon 3 Jahre ohne Probleme mit gelben Standlichtblinker rum ohne Probleme, zum TÜV natürlich vorher abgeklemmt
MfG
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Standlichtblinker sind keine Begrenzungsleuchten. Blinker haben gelb zu sein. Beides in Kombination geht nicht.
Im Falle eines Falles würde ich sagen, dass es dadurch zu einer vermeidbaren Irritation des Unfallgegners kam und die Versicherung Dich in regress nehmen könnte.
Ist übrigens nur eine OWI, allerdings haben das hier nur sone Halbstarken an ihren Golf's und Opels. Ich persönlich find's affig und prollig, aber das muß jeder selber wissen. Zumindest so lange, bis ich ihn anhalte

(die Chance sind aber eher gering zur Zeit).