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werden in der STVO genante Teile eines Autos durch Teile ohne ABE / TÜV-Abnahme ersetzt erlischt die Betriebserlaubnis.
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Das wird durch häufige Wiederholung nicht richtiger.
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Ein Eintrag durch den TÜV macht es weder legal, wenn es gegen das Gesetz ist, noch hindert dies die persönliche Haftung.
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Stimmt. Die Zeit der "wilden" Eintragungen ist aber so ziemlich vorbei.
Auch TÜV-Mitarbeiter können in Regress genommen werden, seit dem sind die sehr vorsichtig geworden.
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Die Versicherung haftet natürlich immer kann aber ziemlich empfindlich Regreß nehmen
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Sag ich doch!
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Ein Hersteller eines sog Nachrüstsatzes haftet genau wie der In Verkehrbringer innerhalb der EU...
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Richtig. Aber nicht ein privater Verkäufen (EBAY).
Und nicht wenn ein Händler die Teile als Ersatzteil für ein mit Xenon ausgerüstetes Fahrzeug anbietet.
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Die gemeine Verkehrskontrolle bleibt warscheinlich ohne schwerwiegende Folgen, aber habe mal eine Unfallbeteiligung mit Todesfolge oder Schwerverletzten.. dann wird es spaßig wenn auch noch das Auto " illegal modifiziert" ist.
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Nur wenn die Modifikation ursächlich war.
Sonst kann nur die Versicherung etwas rumpöbeln....
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Wenn der BMW E 38 einfach durch "Lampenwechsel" modifiziert werden kann ist ja alles klar
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Eben nicht. Es braucht einen anderen Reflektor um auf den geprüften Serienstand zu kommen.
(Der ist nur gesteckt).
Mit Dremel & Co. geht es recht ordentlich - aber man riskiert das wieder auszubauen.
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Ich würde jedem einen offiziellen Nachrüstsatz empfehlen.......
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Welche Umsatzbeteiligung bekommst du dafür
Gruss
Daniel